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Deutschland knicken

In Wien kann man auch desöfteren seit der EM Autos die mit kroatischen Fahnen geradezu zugekleistert sind sehen... aber die Deutschen dürfen in ihrem eigenen Land nicht solche tragen ?? Absurd..

Ist genauso lächerlich. Ich würd nich eine einzige BiH-Fahne irgendwo hinkleben.
 
Fällt das eigentlich unter Diebstahl oder Sachbeschädigung, wenn jemand die Flagge an meinem Auto "entfernt"?

Das fällt sowohl unter Diebstahl gem. § 242 StGB (Wegnahme einer fremden beweglichen Sache) als auch unter Sachbeschädigung gem. § 303 II (unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache von nicht unerheblichem Ausmaß und nicht vorübergehender Dauer).
 
Ist genauso lächerlich. Ich würd nich eine einzige BiH-Fahne irgendwo hinkleben.

Weißt du, was so ekelhaft an dieser Aktion ist: während man Respekt, Toleranz und Akzeptanz für sich geltend macht, gewährt man anderen diese nicht. Und das finde ich geradzu perfide. Leben und leben lassen.
 
Na dann. :roll:

Frau Bambi würde das nicht machen, also hat auch kein anderer irgendwo Fahnen hin zu kleben!
Anderen Fahnen zu verbieten oder weg zu nehmen ist schließlich die Essenz des Antifaschismus.

Ich verstehe das linke Gedankengut nicht, scheinbar wollen sie den Menschen zu einer Art Klumpen formen, ohne jegliches Nationalgefühl und Verbundenheit zum Volk (no borders, no nations), natürlich unter Einbeziehung von Vandalismus und Gewalt.
Tut mir Leid, aber ich bin mitnichten dasselbe wie ein Asiate oder Afrikaner.
 
Ist genauso lächerlich. Ich würd nich eine einzige BiH-Fahne irgendwo hinkleben.

Das ist der Grund wieso ihr Kommunisten nicht an die Macht kommt. Die eigene Nation mit solchen Aktionen beleidigen, erwartet ihr euch dadurch Zulauf? Gibt es eigentlich keine Strafe für Flaggenverbrennung, ist ja schon wie Vaterlandsverrat, oder nicht? Halt das kam im Video von InsiderNP vor.
 
[h=6]§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole[/h]
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.




Ooops drei Jahre Knast.
 
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