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Serbischer Präsident: Kein Serbe erkennt den Genozid in Srebrenica an, ich auch nicht

Ich sehe Unabhängiges System nun nicht mehr als Serben, sondern als kroatischen Bruder, vereint gegen den gemeinsamen Feind: Serbien!

Der Ultrahrvoje ist schon ziemlich lustig, aber als stalinistischer Serbe finde ich dich noch einen kleinen Tick amüsanter, wird mal wieder Zeit für Ratomir!
 
darf ich mitmachen? ich bin der antiserbe unter den serben:hr3:[smilie=my heart fi::bih4:[/QUOTE]

Da du vergessen hast Kosovo in deine Flaggensammlung im Beitrag zu posten bist du leider nicht aufgenommen worden und im Ultrakroatentest durchgefallen. Neuanmeldungen folgen erst ab 1.Oktober, wenn man dies wieder mit "Nicht Genügend" abschließt, hat man nicht mehr das Recht das Kroatentum anzusuchen.
 
Da du vergessen hast Kosovo in deine Flaggensammlung im Beitrag zu posten bist du leider nicht aufgenommen worden und im Ultrakroatentest durchgefallen. Neuanmeldungen folgen erst ab 1.Oktober, wenn man dies wieder mit "Nicht Genügend" abschließt, hat man nicht mehr das Recht das Kroatentum anzusuchen.


Das Herz symbolisiert kosovo:cuteandinnocent:
 
Man muss kein anti Serbe sein um in Srebrenica ein brutales Verbrechen erkennen zu können.
Auch Nikolic bestreitet das nicht. Die Frage ist war das Verbrechen ein Genozid?
Genozid ist Mord mit dem Motiv ein Volk zu ermorden. Wie das zu verstehen ist wird in der UN Konvention definiert und wurde von zwei internationalen Gerichten im Fall Srebrenica festgestellt.

Das serbische Sträuben gegen das Urteil kann ich verstehen. Denn das Urteil und wie das verfahren politisch in den Medien vorbereitet wurde... es hat den Beigeschmack das der Rechtsgrundsatz "In dubios pro rero", sprich im "Zweifel für den Angeklagten" nicht angewandt wurde und das das Gericht bemüht war einen Genozid zu beweisen.

Genozid setzt immer einen Plan vorraus. Ratio Mladic hat überhaupt nicht damit gerechnet Srebrenica einzunehmen was gegen einen Plan spricht. Als Karadzic erfuhr das Srebrenica eingenommen wurde hat er einen Befehl ausgegeben das alle nach Recht und Ordnung behandelt werden sollen. Was auch gegen einen Plan spricht.
Das Gericht hat dann festgestellt das sich aus der Situation heraus ein Plan gebildet haben muss und Massnahmen getroffen wurden das Verbrechen zu organisieren.
Hinzu kommt noch das Mladic Video, wo er Eindeutig von der "Rache an den Türken" spricht und dem serbischen Volk die eroberte Stadt schenkt.
Diese Aussage kann als Planung eines Verbrechens gewertet werden.

Das Gericht hat sich entschieden Srebrenica als Genozid zu werten. So eindeutig wie es viele gerne hätten sehe ich es nicht aber ich finde das Urteil nicht unfair den Serben gegenüber.
Wenn ein serbischer General meint in eine Stadt zu marschieren und selbstherrlich, vollkommen offen von Rache spricht muss man sich nicht wundern wenn sich die Welt gegen einen entscheidet.
Die Haltung des Staates Serbiens finde ich diesbezüglich unnötig. Klar verwehrt man dem selbstherrlichen und arroganten Westen mit dieser Haltung die Genugtuung aber langfristig gesehen isoliert man sich nur.
Jeder weiß das dort ein Verbrechen stattgefunden hat, die Welt sieht es als Genozid und Serbien muss ob es will oder nicht in dieser Welt leben. Also wie lang soll das noch so gehen?
 
@Ratko: wo ist das festgehalten, dass Genozid einen Plan voraussetzt, bzw. was verstehst du unter "Plan"? Die entsprechende Konvention spricht von der Absicht.
 
Absicht = Plan;
Wo siehst du den Unterschied?

Absicht = Vorsatz zur Tat (ich möchte das tun) - kann auch spontan erfolgen
Plan = Vorstellung einer zukünftigen Handlungsabfolge

Gerade im Strafrecht ist da sehr wohl eine relevanter Unterschied, welcher besonder bei der Frage nach vorsätzlicher Tötung oder Mord relevant wird.
 
Absicht = Plan;
Wo siehst du den Unterschied?

Absicht (dolus directus 1. Grades) ist gegeben,
wenn es dem Täter auf die Tatbestandsverwirklichung oder den zum Tatbestand gehörenden
Erfolg ankommt, auch wenn dies nicht das Endziel oder der alleinige Zweck
seines Handelns ist. Kommt es ihm auf den Erfolg an, reicht es, wenn er die Tatbestandsverwirklichung
nur für möglich hält.

http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3247

Versuch mal das Handeln im Bosnienkrieg darunter su Subsumieren


Absicht = Vorsatz zur Tat (ich möchte das tun) - kann auch spontan erfolgen
Plan = Vorstellung einer zukünftigen Handlungsabfolge

Gerade im Strafrecht ist da sehr wohl eine relevanter Unterschied, welcher besonder bei der Frage nach vorsätzlicher Tötung oder Mord relevant wird.


Vorsatz bedeutet im Strafrecht nicht nur "ich möchte das tun" (dolus directus 1. Grades und dolus directus 2. Grades), sondern auch "ich möchte zwar den Erfolg nicht herbeiführen, nehme aber dennoch die Folge meiner Handlung billigend in Kauf" (sog. dolus eventualis oder auch zu dt. Eventualvorsatz)
 
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