MaCain erkennt Einsatz von Streumunition durch Kiewer Armee an
Der einflussreiche US-Senator John McCain, Chef des Ausschusses für die Streitkräfte, hat den Einsatz der von internationalen Konventionen verbotenen Streumunition durch die Kiewer Armee im Osten der Ukraine anerkannt.
„Hätten wir ihnen (Ukrainern) notwendige Waffen geliefert, wäre es nicht zum Einsatz von Streumunition gekommen. Hierbei sind wir auch zum Teil schuld“, sagte McCain am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Washington. Er werde im Senat einen Gesetzentwurf einbringen, der von Präsident Barack Obama die Lieferung von Waffen für die Ukraine fordern werde, sollte Obama dies nicht freiwillig tun, sagte der als Falke geltende McCain.
Zuvor hatten internationale Organisationen, darunter Human Rights Watch (HRW), Kiew für den Einsatz derartiger Munition heftig kritisiert. Auch die Beobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Ukraine hat Belege dafür, dass Kiew Ende Januar Streumunition gegen die Zivilbevölkerung in Lugansk eingesetzt hatte.
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Novelle in Ukraine: Bei Befehlsverweigerung darf man auf Soldaten schießen
Das ukrainische Parlament hat am Donnerstag für ein Gesetz gestimmt, das die Bestrafung von Armeeangehörigen bis hin zur Erschießung durch Vorgesetzte wegen Verstöße gegen die Armeedisziplin und das Ungehorsam vorsieht.
Das Gesetz sieht eine Erweiterung der Innendienstvorschrift durch den Artikel 221 vor.
Darin heißt es, dass die Kommandeure in sogenannten Sonderperioden das Recht haben, „Maßnahmen physischer Einwirkung und spezielle Mittel anzuwenden“. Unter den Gefechtsbedingungen sind sie berechtigt, auch Waffen anzuwenden sowie den Unterstellten einen Befehl zum Waffeneinsatz zu erteilen, „wenn es unmöglich ist, verbrecherisches Vorgehen zu unterbinden“.
Unter der „Sonderperiode“ werden gemeint: „Kriegszustand, Gefechtslage zum Ziel der Festnahme von Militärs, die Straftaten begehen, nämlich Ungehorsam, Widerstand oder Gewaltandrohung gegen den Vorgesetzten, eigenmächtiges Verlassen der Stellungen und bestimmter Stationierungsorte der Armeeverbände in Gebieten, wo Kampfaufgaben gelten“.
Soweit es die Umstände gestatten, soll der Kommandeur vor dem Waffeneinsatz eine Warnung laut aussprechen oder einen Warnschuss abgeben.
Der Gebrauch von Schusswaffen ist den Kommandeuren nur unter Gefechtsbedingungen sowie erst dann gestattet, wenn es unmöglich ist, die Straftat auf eine andere Weise zu beenden.
Zudem sieht das Gesetz eine zivilrechtliche Verantwortung für fahrlässiges Verhalten zum Wehrdienst und Verstöße gegen die Grenzschutzbestimmungen sowie für den Alkoholverzehr vor.
http://de.sputniknews.com/militar/20150205/300974011.html
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