BlackJack
Jackass of the Week
nö, §103 wurde sehr selten angewandt, deshalb wurde weder bei Karnevalsumzügen noch sonstwo darauf geachtet - wo kein Kläger da kein Richter. Die Uhr für §103 begann erst zu ticken als Merkel vor einer Woche grünes Licht für die Ermittlung gegen Böhmermann gab, ab diesem Moment hat dann auch Polizei und Gericht darauf reagiert weil möglicherweise eine Straftat vorlag wenn im Sinne Erdogans entschieden würde.Die Majestätsbeleidigung nach §103 ging der Demo und anderen Demos voraus, nicht die Privatklage.
Wäre das so wie du dir das jetzt denkst dürfte es für alle Zeiten keinen Karnevalsumzug mehr geben, ganz unabhängig von welchem Staatsoberhaupt.
ja, und?Dieses Verbot hat mit "persönlich" nichts zu tun.

:dadi: