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Nachrichten aus der Türkei

Das ist Bullshit. Denn diese Politiker treten nicht als Amtspersonen auf und haben hiernach weder Rechte oder Pflichten. Sie berufen sich auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und die ist gegeben. Man kann das Vorgehen der Holländer oder Deutschen in keiner Weise legitimieren. Ist alles schlicht politisch.

ALLES ist politisch!

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist verfassungs- und europarechtlich geschützt. Dennoch sind Beschränkungen durch die Behörde möglich.

Einschränkungen der Versammlungsfreiheit:
Aus sachlicher Sicht obliegt es den zuständigen Behörden zu prüfen, ob die Versammlung den Strafgesetzen (zB wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz oder wegen Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Körperverletzung) zuwider läuft oder ihre Abhaltung die öffentliche Sicherheit (zB lange währende, extreme Störung des Straßenverkehrs) bzw das öffentliche Wohl (zB exzessive Lärmerregung) gefährdet.

In persönlicher Hinsicht bestehen Verbote einer Teilnahme an Versammlungen durch bewaffnete Personen; auch die Mitführung von sonstigen Gegenständen, die zur Anwendung von Gewalt gegen Menschen oder Sachen geeignet sind (zB Stangen, Steine) ist verboten. Für die Teilnehmer gilt ein Vermummungsverbot und auch ein Verbot der Mitnahme von Gegenständen für diese Zwecke.

Aus organisatorischer Hinsicht ist zu beachten, dass der Versammlungsleiter mit seinen Ordnern für die Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung zu sorgen hat und gesetzwidrigen Handlungen/Äußerungen sofort entgegen treten muss. Kann er sich gegenüber den Versammlungsteilnehmern nicht mehr durchsetzen, muss er behördliche Assistenz anfordern oder selbst die Versammlung auflösen. Ausländische Staatsbürger dürfen weder als Versammlungsveranstalter noch als Ordner oder Leiter auftreten.

Damit ist die Sache zumindest in Österreich gegessen. Es ist ein Fehler, zu denken, man könne sich unter dem Titel "Versammlungs- und Meinungsfreiheit" über alle Gesetze hinweg setzen.
 
Die Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind kein Wunschkonzert, mein Lieber. Sie gilt ebenfalls für diejenigen die die Demokratie unterwandern oder Mördern und Kinderschänder. Die kannst du auch nicht erhängen - Menschenwürde und so.
Ja, vielleicht kein Wunschkonzert, sondern ein Kompromisskonzert, das zumindest nach etwas klingt. Diktatur, korruptes und denunziatorisches Staatswesen und Menschenrechtsverletzungen sind hingegen nicht einmal ein Konzert, sondern ein beschissener DSDS-Casting-Auftritt. Wenn du verstehst. :lol:
 
ALLES ist politisch!

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist verfassungs- und europarechtlich geschützt. Dennoch sind Beschränkungen durch die Behörde möglich.

Einschränkungen der Versammlungsfreiheit:
Aus sachlicher Sicht obliegt es den zuständigen Behörden zu prüfen, ob die Versammlung den Strafgesetzen (zB wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz oder wegen Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Körperverletzung) zuwider läuft oder ihre Abhaltung die öffentliche Sicherheit (zB lange währende, extreme Störung des Straßenverkehrs) bzw das öffentliche Wohl (zB exzessive Lärmerregung) gefährdet.

In persönlicher Hinsicht bestehen Verbote einer Teilnahme an Versammlungen durch bewaffnete Personen; auch die Mitführung von sonstigen Gegenständen, die zur Anwendung von Gewalt gegen Menschen oder Sachen geeignet sind (zB Stangen, Steine) ist verboten. Für die Teilnehmer gilt ein Vermummungsverbot und auch ein Verbot der Mitnahme von Gegenständen für diese Zwecke.

Aus organisatorischer Hinsicht ist zu beachten, dass der Versammlungsleiter mit seinen Ordnern für die Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung zu sorgen hat und gesetzwidrigen Handlungen/Äußerungen sofort entgegen treten muss. Kann er sich gegenüber den Versammlungsteilnehmern nicht mehr durchsetzen, muss er behördliche Assistenz anfordern oder selbst die Versammlung auflösen. Ausländische Staatsbürger dürfen weder als Versammlungsveranstalter noch als Ordner oder Leiter auftreten.

Damit ist die Sache zumindest in Österreich gegessen. Es ist ein Fehler, zu denken, man könne sich unter dem Titel "Versammlungs- und Meinungsfreiheit" über alle Gesetze hinweg setzen.

Selbes gilt natürlich auch für Deutschland. Die Gesetzgebung variiert da sehr gering.
 
Das glaube ich nicht. Das Versammlungsveranstalter nicht ausländische Staatsbürger sein dürfen. Gib mal Quelle an. Das würde ich als haltlos werten.
 
In Deutschland ist das Parteiverbotsverfahren sehr kompliziert und die Messlatte ist da sehr hoch. Das hat historische Gründe, die dir einleuchten sollten. Aber dass bspw eine AfD - die du hier sicher meinst - die Wahlen gewinnt und ihr Wahlprogramm durchsetzt, ist so unwahrscheinlich, wie dass das Kosovo wieder jemals Serbien gehören wird. Dazu ist das System zu gut. Zunaechst gibt es so etwas wie die Ewigkeitsklausel, die im Grundgesetz verankert ist, die folgendes besagt:

Art. 79 Abs. 3 GG



Im folgenden Art. 1 und 20 GG



Hier insbesondere Abs. 4 sehr wichtig.



Überdies gibt es auch ein Bundesverfassungsgesetz, das von Berechtigten angerufen werden kann (Bundespraesident, Mitte des Bundestages, Bundesregierung, Bundesrat, in bestimmten Faellen auch Parteien, etc), wenn davon ausgegangen wird, dass ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt oder im schlimmsten Fall, wenn die Verfassung beseitigt werden sollte.

Ein solches oder aehnliches Kontrollsystem fehlt im neuen türkischen System komplett. Der Praesident hat unengeschraenkte Macht. Selbst wenn er nur zwei Amtsperioden inne haben darf. Aber innerhalb dieser hat er eben uneingeschraenkte Macht.
Nein, ich habe eigentlich zum Beispiel die NPD gemeint, aber verstehe, was du meinst.
 
Das glaube ich nicht. Das Versammlungsveranstalter nicht ausländische Staatsbürger sein dürfen. Gib mal Quelle an. Das würde ich als haltlos werten.

Hier:

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...

Ein solches oder aehnliches Kontrollsystem fehlt im neuen türkischen System komplett. Der Praesident hat unengeschraenkte Macht. Selbst wenn er nur zwei Amtsperioden inne haben darf. Aber innerhalb dieser hat er eben uneingeschraenkte Macht.

Das Problem ist nicht zuletzt, dass die Tragweite der Verfassungsänderung von den Wenigsten Menschen in- und außerhalb der Türkei erkannt wird. Gesetze haben nur Gültigkeit, wenn sie dem Präsidenten genehm sind. Wenn nicht - ein Federstrich unter ein Dekret, und das Gesetz ist weg.
Zwei Amtsperioden? Ein Dekret und der Passus in der Verfassung wird geändert und lautet "... auf Lebenszeit". Wer soll ihn daran hindern?

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Das glaube ich nicht. Das Versammlungsveranstalter nicht ausländische Staatsbürger sein dürfen. Gib mal Quelle an. Das würde ich als haltlos werten.

Glaubst Du im Ernst, dass ich einfach nur so bla bla bla schreibe?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...Gesetzesnummer=10000249&ShowPrintPreview=True

§ 8
 
Die sind ja immer noch vor dem Konsulat. Sind die nicht müde oder müssen die nicht aufs Klo? :-k Ein ziemlich stures Volk, die Türken. :lol:
 
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