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Deutsche Leitkultur

Ich wundere mich, gibt es einen solchen Begriff wie "Leitkultur" auch außerhalb des deutschsprachigen Raums, oder ist das eine rein germanische Erfindung? Eine Übersetzung z.B. auf Griechish würde eher komisch klingen.

Auf jeden Fall, was man in diesem Artikel schreibt, sieht mehr als ein (populistisch formuliertes) Programm einer rechten politischen Partei aus, als irgendwas Kulturelles.
 
Ich kann nicht glauben dass du ernsthaft von Würde sprichst und Burka verteidigst, das macht doch übehaupt keinen Sinn? Denen soll noch an der Grenze klar gemacht werden dass sowas hier unerwünscht ist weil es Scheiße ist, was ist denn das Problem? Es ist Scheiße, und Typen die das ihren Frauen und Töchtern aufzwingen sind genau so Scheiße

Die Vollverschleierung ist der sichtbare Status der Frau an dem eben auch Dinge wie ein bisschen hauen, ein bisschen beschneiden, Verbote dies und das hängen. Durchgeknallte Kovertitinnen mal außen vor.

Eine Entschleierung in der Öffentlichkeit bringt vielleicht in den Köpfen nicht viel, aber es ist ein erster Hinweis wie es nicht geht. Regt den Patriarchen vielleicht zum Nachdenken an. Der zweite Punkt ist auch monetärer Art. Mit Vollverschleierung dürfte eine Frau nicht in einen Job vermittelbar sein, ok das sind heute sicher noch nicht so viele aber es müssen auch nicht mehr werden. Was würde wohl passieren wenn einer solchen Frau deswegen das H4 gekürzt oder gestrichen wird? Und das ist nur ein Punkt. Das geht weiter mit dies ist haram und jenes ist haram. War alles schon da. So was geht einfach nicht und da sind wir wieder beim Gleichheitsgebot im GG. Das ist keine Einbahnstraße und je eher das begriffen wird, je besser ist das. Kommende Generationen nicht vergessen.
 
Ich kann nicht glauben dass du ernsthaft von Würde sprichst und Burka verteidigst, das macht doch übehaupt keinen Sinn? Denen soll noch an der Grenze klar gemacht werden dass sowas hier unerwünscht ist weil es Scheiße ist, was ist denn das Problem? Es ist Scheiße, und Typen die das ihren Frauen und Töchtern aufzwingen sind genau so Scheiße


ok, also ich verfolge das nicht und kann das nicht beurteilen

Das tue ich doch auch gar nicht, was hab ich denn mit der Burka, mir geht es nur darum, dass man eben auch die Gesetzeslage und die entsprechenden REchte respektieren muss. GEhört für mich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. FÜr mich persönlich ist die Burka ein klassisches UNterdrückungssymbol, dass jede Frau auf die Palme bringen müsste. Das ist für mich die gleiche Panikmache wie das ewige "Le Pen könnte gewinnen" in der Presse, die jubeln das so hoch, dass man wirklich denkt, es könnte knapp werden, n scheiß war das knapp. Irgendwo muss man doch auch mal die Kirche im Dorf lassen

Das mit der Würde war auch eher ein Gegenvorschlag für einen Punkt, der die Burka so oder so ausschließt. Auch dieses christlich geprägte und wir feiern die Reformation, was habe ich mit der Reformation zu tun, jeder Ruhrpottler oder Bayer würde mir zustimmen. Ich feiere lieber Kant als Luther.

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Ich wundere mich, gibt es einen solchen Begriff wie "Leitkultur" auch außerhalb des deutschsprachigen Raums, oder ist das eine rein germanische Erfindung? Eine Übersetzung z.B. auf Griechish würde eher komisch klingen.

Auf jeden Fall, was man in diesem Artikel schreibt, sieht mehr als ein (populistisch formuliertes) Programm einer rechten politischen Partei aus, als irgendwas Kulturelles.

Es ist ein merkwürdiger Begriff, weil Kultur eigentlich etwas ist, was entsteht, kaum kontrollierbar und nicht aufgezwungen werden kann. Das beste Beispiel für die Diskussion ist für mich die USA. Ein Einwandererland, indem man sich schnell eingliedern kann, die Werte sind klar beschrieben, wenn auch in der Realität oft anders. ABer der American way oder American Dream ist vielen eben ein Begriff, genauso wie gewisse Grundwerte. Und lange Zeit war es eben für viele das Einwandererland überhaupt. Die Wandlung, die dort gerade stattfindet ist auch sehr faszinierend. Im Pinzip war es immer so, nur jetzt etwas bunter und damit sichtbarer. Perfekt ist es nicht, aber man kann daraus im Guten, wie im Schlechten sehr viel lernen.
 
Ich wundere mich, gibt es einen solchen Begriff wie "Leitkultur" auch außerhalb des deutschsprachigen Raums, oder ist das eine rein germanische Erfindung? Eine Übersetzung z.B. auf Griechish würde eher komisch klingen.

Auf jeden Fall, was man in diesem Artikel schreibt, sieht mehr als ein (populistisch formuliertes) Programm einer rechten politischen Partei aus, als irgendwas Kulturelles.

κυρίαρχη κουλτούρα. Hört sich gar nicht komisch an und entspricht der Definition im Duden.

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Das tue ich doch auch gar nicht, was hab ich denn mit der Burka, mir geht es nur darum, dass man eben auch die Gesetzeslage und die entsprechenden REchte respektieren muss. GEhört für mich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. FÜr mich persönlich ist die Burka ein klassisches UNterdrückungssymbol, dass jede Frau auf die Palme bringen müsste. Das ist für mich die gleiche Panikmache wie das ewige "Le Pen könnte gewinnen" in der Presse, die jubeln das so hoch, dass man wirklich denkt, es könnte knapp werden, n scheiß war das knapp. Irgendwo muss man doch auch mal die Kirche im Dorf lassen

Das mit der Würde war auch eher ein Gegenvorschlag für einen Punkt, der die Burka so oder so ausschließt. Auch dieses christlich geprägte und wir feiern die Reformation, was habe ich mit der Reformation zu tun, jeder Ruhrpottler oder Bayer würde mir zustimmen. Ich feiere lieber Kant als Luther.

Auf der einen Seite willst du die Kirche im Dorf lassen und auf der anderen Seite regst du dich drüber auf. ;)

Das Gute ist: weder du noch ein Muslim, noch ein Christ, noch ein Atheist muss Luther feiern. Du kannst feiern was und wen du willst. Du kannst an was auch immer glauben oder nicht ohne Repressalien ausgesetzt zu sein.

Für dich ist das heute Panikmache. Vor einigen Jahren war Kritik an den LIES Brüdern Panikmache, heute nicht mehr. Dazu hats erst jede Menge junge Leute gebraucht, die in Syrien entweder ihr Leben gelassen haben oder selbst gemordet. Alles aus falsch verstandener Toleranz unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit.
 
Warum braucht es eigentlich mehr als das hier? Das ist wenigsten gut formuliert und keiner erklärt mir, dass Deutschland vor allem durch Kirchtürme geprägt ist. Wir sind ja auch davon abgekommen, dass jedes Dorf ne Linde hat oder der Kirchtum der höchste Punkt im Dorf ist.

Präambel:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Grundrechte:
[h=6]Artikel 1[/h](1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
[h=6]Artikel 2[/h](1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
[h=6]Artikel 3[/h](1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
[h=6]Artikel 4[/h](1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
[h=6]Artikel 5[/h](1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
[h=6]Artikel 6[/h](1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
[h=6]Artikel 7[/h](1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
[h=6]Artikel 8[/h](1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
[h=6]Artikel 9[/h](1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
[h=6]Artikel 10[/h](1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
[h=6]Artikel 11[/h](1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
[h=6]Artikel 12[/h](1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
[h=6]Artikel 12a[/h](1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
[h=6]Artikel 13[/h](1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
[h=6]Artikel 14[/h](1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
[h=6]Artikel 15[/h]Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
[h=6]Artikel 16[/h](1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
[h=6]Artikel 16a[/h](1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
[h=6]Artikel 17[/h]Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
[h=6]Artikel 17a[/h](1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.
(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.
[h=6]Artikel 18[/h]Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
[h=6]Artikel 19[/h](1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

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κυρίαρχη κουλτούρα. Hört sich gar nicht komisch an und entspricht der Definition im Duden.

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Auf der einen Seite willst du die Kirche im Dorf lassen und auf der anderen Seite regst du dich drüber auf. ;)

Das Gute ist: weder du noch ein Muslim, noch ein Christ, noch ein Atheist muss Luther feiern. Du kannst feiern was und wen du willst. Du kannst an was auch immer glauben oder nicht ohne Repressalien ausgesetzt zu sein.

Für dich ist das heute Panikmache. Vor einigen Jahren war Kritik an den LIES Brüdern Panikmache, heute nicht mehr. Dazu hats erst jede Menge junge Leute gebraucht, die in Syrien entweder ihr Leben gelassen haben oder selbst gemordet. Alles aus falsch verstandener Toleranz unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit.

Ich sagte ja, ich kann hier fast machen, was ich will, ohne als Verräter zu gelten. Mir geht es ja vor allem darum, dass das so bleibt. Diese Leitkulturdebatten führen einen eigentlich ja nirgendwo hin, da Verbote sowieso nur ausgesprochen werden können, wenn es das passende Gesetz gibt. Und ansonsten habe ich keine Befürchtungen, dass viele Leute jubelnd die Burkaträgerinnnen empfangen.

Außerdem habe ich mir verlesen, Lt. Thomas Vorschlags feiern wir nicht 500 Jahre Reformation, sondern erinnern nur daran ;) Damit kann ich leben.


Das Problem bei den Lies-Spinnern war ja eben auch die Nachweisbarkeit. Die Broschüren waren schon ziemlich heftig, weil so gut, wie jeder Christ zum Ungläubigen erklärt wurde. Aber wenn man zb in Hamburg beobachtet hat, wie die mit den evangelikalen SPinnern und dem Glatzkopf mit dem Riesenkreuz konkurriert haben, hätte man ja alle entfernen müssen, wobei der Typ mit dem Riesenkreuz echt witzig ist, nur darf man ihn nicht direkt ansprechen, weil er sonst hinter einem herläuft
 
Warum braucht es eigentlich mehr als das hier? Das ist wenigsten gut formuliert und keiner erklärt mir, dass Deutschland vor allem durch Kirchtürme geprägt ist. Wir sind ja auch davon abgekommen, dass jedes Dorf ne Linde hat oder der Kirchtum der höchste Punkt im Dorf ist.
Was wäre das Geschrei groß, wenn jeder Flüchtling zuerst mal das GG lesen müsste, geschweige denn verstehen sollte. Das verstehen ja nicht mal Teile unserer Politiker.

Deutschland war mal auf einem guten Weg säkularer zu werden, heute hab ich den Eindruck es wird wieder religiöser. Ein Grund ist z.B. Artikel 2, Absatz 2, der konträr zu Artikel 4 Absatz 1 steht, wenn man bedenkt das kleine Menschen nicht als solche behandelt werden wenn ihre Rechte aufgrund der Religionsfreiheit der Eltern im wahrsten Sinne legal beschnitten werden.

Artikel 4, Absatz zwei ist heute völlig ungenügend, wenn man religiöse Sitten und Gebräuche, die hier keineswegs mit dem Grundgesetz vereinbar sind, so schützt. Es wird nicht der Mensch geschützt, sondern die Religion.

Dehnbar von hier bis Bagdad.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
 
κυρίαρχη κουλτούρα. Hört sich gar nicht komisch an und entspricht der Definition im Duden.


Also, κυρίαρχη κουλτούρα würde ich auf Deutsch als "herrschende Kultur" übersetzen - und hört sich schon etwas komisch an, meiner Meinung an :). Κουλτούρα ist auch nicht gleich Kultur, z.B. der "Kampf der Kulturen" wird als "πόλεμος των πολιτισμών" übersetzt. Für das, was die rechten deutschen Politiker meinen, wenn sie über (Leit.)-Kultur sprechen, ist πολιτισμός die beste Übersetzung, denke ich.

Edit: ich habe im Google gesucht, und der Begriff κυρίαρχη κουλτούρα wird tatsächlich verwendet. Anscheinend aber vor allem, um diese Debatte in Deutschland wiederzugeben.
 
Also, κυρίαρχη κουλτούρα würde ich auf Deutsch als "herrschende Kultur" übersetzen - und hört sich schon etwas komisch an, meiner Meinung an :). Κουλτούρα ist auch nicht gleich Kultur, z.B. der "Kampf der Kulturen" wird als "πόλεμος των πολιτισμών" übersetzt. Für das, was die rechten deutschen Politiker meinen, wenn sie über (Leit.)-Kultur sprechen, ist πολιτισμός die beste Übersetzung, denke ich.

Dominante Kultur. Quelle: Grieche :)
 
Dominante Kultur. Quelle: Grieche :)

Ja, od dominant oder herrschend, auf jeden Fall freue ich mich, dass dieser Begriff "Leitkultur" und die entsprechende Debatte noch nicht bei uns angekommen sind :).

Wahrscheinlich aber wird das leider kommen. Wir haben die Tradition, immer das Schlimmere aus dem Westen auszuwählen und übernehmen.
 
Deswegen schrieb ich ja auch von Vorschlägen. Das Dürfen und Müssen gilt ja für alle Seiten. Bisher konnte mir keiner Beantworten, wie man als Migrant die deutsche Geschichte erben kann.

Du tust es doch am Besten, in dem du deine Fahne hochhälst, wo auf der einen Seite das Usatasa-Emblem abgebildet ist und auf der anderen Seite der Fahne, die Regenbogenfarben. Je nach Bedarf setzt du diese Fahne ein und wedelst als Wendehals damit herum. Dabei hast du als Migrant keine Probleme damit, den dritten Angriffskrieg von Deutschland, ausgehend von deutschem Boden, auf Jugoslawien, gutzuheissen und zu rechtfertigen. Du bist also nicht nur gut in der deutschen Leitkultur angekommen und bereicherst sie, du beerbst auch die alte Tradition der Ustasa.

Die Gründe und Ursachen des YU-Krieges liegen bei dir einzig und allein im serbischen Nationalismus und /oder in einer angeblichen Mißwirtschaft und Überschuldung. Bezüglich der Überschuldung, des Nationalismus, der Korruption und Mißwirtschaft anderer Länder innerhalb und ausserhalb Europas, nach den 90er Jahren, aller betroffenen Länder, eine absurde und aberwitzige Behauptung. Daran, das die deutsche Leitkultur schon in den 90er Jahren in YU angefangen hat zu bröckeln, erkennst du, wie in einigen Teilen Bosniens die Frauen mittlerweile mit Niqab herumlaufen. Das hat es früher in YU so nicht gegeben und Deutschland hat einen großen Teil dazu beigetragen, dass es so weit gekommen ist.

Was hat die Kultur der verschiedensten Bevölkerungen mit der deutschen Aggression aus den 90ern und seinen Natoverbündeten und ihrer imperialen Geopolitik zu tun, wo doch die Kriege und dieses destruktive Handeln, jegliche Kultur und kulturelles Zusammenleben zerstört?

Das GG wurde schon in den 90ern in Deutschland ausgehebelt, in dem man einen Angriffskrieg gegen YU vorbereitet hatte. Und bei all den Kriegen, die auch von deutschem Boden geführt werden, da die Nato eben auch aus Deutschland ihre Angriffe lenkt und führt und weil Deutschland ein Zugpferd und Mitstreiter dieser Kriege ist und daran verdient, wundert man sich über die Flüchtlingsströme, die ein Resultat dieser Kriege sind.

Das GG hat letztlich nichts mit den Leitkulturkriegen zu tun, an denen Deutschland auch beteiligt ist oder doch?

Die ganzen Debatten um Leitkultur und Pipapo sind nichts anderes als heuchlerisches Geschwätz.

Der deutsche Michel und der kroatische Ante steht wieder da und lullt sich als Opfer ein und sagt wie schlimm der Sowjet über Europa und Deutschland hergefallen sei und wie er in Deutschland gemordet, geplündert und vergewaltigt hätte. Genauso heulen Bleiburg-Kult-Opfer herum, weil man doch nach all den Massakern die man begangen hatte nicht ordentlich und menschlich behandelt wurde.


Heute und morgen feiert man in Deutschland, Russland und Europa, den Tag zur Befeiung des Faschismus!

Danke an die YU Partisanen, danke an die Sowjets und allen anderen , die sich der faschistischen deutschen, kroatischen, italienischen Ideologie und dem Islamofaschismus, der sich als ideologischer Partner aus dem Osten und im Balkan eingehreiht hatte und beim Vernichtungswahn des Hitlerfaschismus mitmachte, entgegengestellt haben.
 
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