Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Nachrichten aus der Türkei

Wieder wurde die Türkei verurteilt vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (viele Türken wissen nicht was das Wort "Menschenrechte " bedeutet)

ECtHR fines Turkey for violating Alevis’ freedom of faith


Turkey has been ordered to pay 54,400 euros in damages by the European Court of Human Rights (ECtHR) to the Cem Foundation for violating
its Alevi citizens’ freedom of faith and discriminating against cemevis, Alevi worship houses, the Diken news website reported on Thursday.

According to the report, the Cem Foundation demanded payment for the electrical bills of the Yenibosna Cemevi in İstanbul from the Turkish Religious
Affairs Directorate in 2006. The demand was rejected on the grounds that the Alevi faith is not a religion and cemevis are not places of worship.

Regarding the Cem Foundation’s application, the ECtHR ruled in 2014 that Alevis are subjected to discrimination in Turkey; however, the court postponed its
decision on the amount of the compensation Turkey would have to pay to the Cem Foundation. Three years later, the court decided to impose a fine of 54,400 euros
on Turkey related to the Cem Foundation’s application.
https://www.turkishminute.com/2017/...al&utm_source=twitter.com&utm_campaign=buffer

Du bist aber ein putziges Kerlchen. Gibt es von deiner Sorte der masochistisch veranlagten Griechen tatsächlich mehrere Exemplare?

Wieder wurde Griechenland vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (viele Griechen wissen nicht was das Wort "Menschenrechte " bedeutet) verurteilt.

Mit der Ausbeutung von Erntearbeitern aus Bangladesch hat Griechenland gegen das Verbot von Menschenhandel und Zwangsarbeit verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Er gab damit 42 Klägern Recht, denen Griechenland nun Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 bis 16.000 Euro pro Person zahlen muss.
learn






Die Kläger waren von Oktober 2012 bis Februar 2013 in einem landwirtschaftlichen Betrieb zum Erdbeerpflücken im Westen des Landes angeheuert worden, obwohl sie keine Arbeitserlaubnis hatten. Ihnen wurde ein Stundenlohn von rund drei Euro zugesagt. Die Pflücker arbeiteten jeden Tag von sieben bis 19 Uhr – unter der Aufsicht bewaffneter Wächter. Untergebracht waren die Arbeiter in notdürftigen Hütten ohne Wasser und ohne sanitäre Einrichtungen. Die Besitzer des Betriebes hatten den Arbeitern mitgeteilt, sie würden ihren Lohn nur erhalten, wenn sie bis zum Ende der Ernte blieben.
Von Februar bis März 2013 traten die Arbeiter mehrfach in Streik und verlangten ihren Lohn – vergeblich. Am 17. April 2013 versuchten zwischen 100 und 150 aufgebrachte Pflücker schließlich, zu den Chefs zu gelangen, um ihren Lohn einzufordern. Daraufhin schoss einer der bewaffneten Wächter auf die Gruppe und verletzte 30 Saisonarbeiter schwer.
Die Arbeitgeber und ein Vorarbeiter wurden zunächst wegen versuchten Totschlags angeklagt, später wurde die Anklage auf schwere Körperverletzung zurückgestuft. Außerdem wurde ihnen Menschenhandel vorgeworfen. Ein Schwurgericht sprach die Angeklagten im Juli 2014 vom Vorwurf des Menschenhandels frei. Zugleich verurteilte das Gericht einen der Arbeitgeber sowie den Wächter, der das Feuer eröffnet hatte, zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung. 35 der Saisonarbeiter wurden als Opfer anerkannt. Ihnen wurde ein Schmerzensgeld von insgesamt 1500 Euro zugestanden – also 43 Euro pro Person.
Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte die Entscheidungen der griechischen Justiz. Diese habe den Begriff „Menschenhandel“ zu restriktiv ausgelegt. Im übrigen sei die Ausbeutung von Saisonarbeitern auf der fraglichen Erdbeerplantage schon lange bekannt gewesen. Bereits 2008 habe der griechische Ombudsmann die zuständigen Behörden alarmiert und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gefordert.
Außerdem habe die griechische Presse über die verheerenden Zustände auf der Plantage berichtet, auch das griechische Parlament habe sich mit dem Thema befasst, heißt es in dem Urteil. Dennoch seien die Behörden nicht eingeschritten. Der griechische Staaten sei somit seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, Arbeiter vor Ausbeutung und Zwangsarbeit zu schützen. (afp)

Menschenrechtsgericht verurteilt Griechenland wegen Ausbeutung auf Plantage
 
Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.


Warum?
 

Anhänge

    Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
Zurück
Oben