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Gast3013
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EIN KOMMENTAR VON JUDITH DELLHEIM
Auch wenn die Medien den Anschein erwecken, die Linken in der griechischen Regierung würden in ihrer Finanznot nun die Reparationsfrage wiederentdecken, ist die Wahrheit eine andere: Die Forderung ist keineswegs neu. Und keineswegs hat sie mit dem Zustand der griechischen Staatsfinanzen zu tun, sondern mit der Würde von Opfern und ihrer Nachkommen, mit dem Umgang mit Geschichte, mit dem Verständnis von Unrecht und Gerechtigkeit, das erlittenes Leid «nur» anerkennen, aber nicht rückgängig machen kann. Die ethische und moralische wie die politische Dimension der Problematik ist entscheidend. 1995 veröffentlichte Die Zeit einen Beitrag von Manolis Glezos, der das besonders deutlich macht:
«Seit Jahrzehnten verlange auch ich, dass Deutschland seinen aus den Weltkriegen resultierenden Verpflichtungen gegenüber Griechenland nachkommen muss, wenn es tatsächlich gewillt ist, unter dieses traurige Kapitel deutsch-griechischer Vergangenheit einen Schlussstrich zu ziehen.
Die deutsche Seite lehnte bisher die Zahlung von Reparationen mit der Begründung ab, diese Frage sei 1953 bei der Londoner Konferenz auf die Zeit nach dem Abschluss eines noch ausstehenden Friedensvertrages zwischen Deutschland und den Alliierten vertagt worden. Diese Vertagung bezieht sich auf die Zeit nach der Unterzeichnung eines Friedensvertrages mit dem vereinigten Deutschland. Nach herrschender Rechtsauffassung entspricht einem solchen Friedensvertrag der von den deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges in Moskau unterzeichnete Einigungsvertrag vom 12. September 1990 (bekannt als Zwei-plus-Vier-Vertrag). Das vereinte Deutschland ist demzufolge seit 1990 verpflichtet, seinen aus dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Verpflichtungen zur Wiedergutmachung nachzukommen.
Bei den Verpflichtungen Deutschlands gegenüber Griechenland handelt es sich um folgende Summen:
1. Restschulden aus Entschädigungsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg in Höhe von achtzig Millionen Mark, in Preisen von 1938.
2. Aufgelaufene Schulden Deutschlands aus dem bilateralen Handel zwischen den beiden Kriegen in Höhe von 523.873.000 US-Dollar, in Preisen von 1938.
3. Reparationsforderungen nach Berechnungen der Pariser Konferenz der Siegermächte von 1946 in Höhe von 7,1 Milliarden US-Dollar, in Preisen von 1938 (Entschädigung für die Beschlagnahme von Privat- und Staatseigentum, Plünderung, Zerstörung).
4. Ansprüche aus einer Zwangsanleihe von 3,5 Milliarden US-Dollar, die der Bank von Griechenland 1942 aufgenötigt wurde, um sowohl die Stationierungskosten für die Besatzungstruppen in Griechenland als auch die Verpflegung des Afrika-Korps von General Rommel zu bestreiten. Experten schätzen die heutige griechische Forderung unter Einbeziehung eines Minimalzinssatzes von drei Prozent auf dreizehn Milliarden US-Dollar.
In diesen Wiedergutmachungsforderungen sind die enormen Verluste unseres Landes an Menschenleben nicht inbegriffen. Bei einer Gesamtbevölkerung von 7 Millionen verlor Griechenland: 70.000 Personen infolge direkter kriegerischer Auseinandersetzungen; 12.000 Zivilisten infolge indirekter kriegerischer Auseinandersetzungen; 38.960 hingerichtete Menschen; 100.000 in Konzentrationslagern ermordete Geiseln (ein großer Teil davon griechische Juden); 600.000 Hungertote.
Die Frage der Reparationen Deutschlands gegenüber Griechenland ist nicht nur eine des Geldes. Sie hat auch eine moralische und eine politische Dimension. So hat Italien seine gesamten aus dem Krieg resultierenden Reparationsverpflichtungen gegenüber Griechenland erfüllt. Auch Bulgarien, das zusammen mit Deutschland und Italien Griechenland von 1941 bis 1944 besetzt hatte, erfüllte alle seine Verpflichtungen, um das Unrecht wiedergutzumachen, das seine Truppen am griechischen Volk begangen hatten. Warum sollte Deutschland von seinen Verpflichtungen befreit werden?“
https://www.rosalux.de/fileadmin/rl...ationen/online_pub_reparationsforderungen.pdf
Weiter heißt es auch:
Der Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano, der in der Kontraste-Sendung vom 12. März 2015 die Rechtsauffassung der Bundesregierung radikal kritisierte, ist unter Fachleuten nicht alleine: Selbst der deutsche Zivilsenat und der Bundesgerichtshof stützen die Regierungsposition nicht. Soweit die Vertreter der Bundesregierung meinen, «der Zwei-plus-Vier-Vertrag schließe sämtliche unter Art. 5 Abs. 2 LondSchAbk fallenden Individualansprüche endgültig aus ..., hat dies allerdings, was die streitigen Ansprüche der Kläger angeht, keine Grundlage, weil – abgesehen davon, daß Griechenland nicht Vertragspartei war – nicht ersichtlich ist, woraus sich ein Verzicht dieses Staates auf individuelle Ansprüche zu Lasten seiner Angehörigen ergeben und seine Wirksamkeit herleiten soll.»
Die Reparationsforderungen als "blödsinnig" abzustempeln, weil Griechenland eben in einem finanziellen Loch sitzt, ist unverständlich. Diese Forderungen wurden lange vor der Krise thematisiert und das mehrmals. Natürlich wird das jetzt mit der Finanzkrise in Verbindung gebracht aber das ist nicht korrekt, da diese offenen Fragen schon vor der Krise mehrmals Thema gewesen sind.