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Österreichische Staatsbürgerschaft

Kenne zwar deinen Bekannten nicht aber m Durchschnitt jeden 4. Monat eine Geldbuße wegen zu hoher Geschwindigkeit zu kassieren zeugt nicht gerade von Einsicht 😉
Ich denke dass geht nicht unbedingt um die Geschwindigkeit als solche, sondern eher um die Anzahl
kann gut möglich sein, dass da die einsicht als solche beurteilt wird. ich habe zwar die staatsbürgerschaft seit kindesbeinen an, würde ich sie jetzt beantragen, bekäme ich das selbe gesagt, weil hand aufs herz wer hat als autofahrer keine geschwindigkeitsüberschreitung begangen, ausser man ist gerade führerscheinneuling.
 
Unbescholten zu sein, wenn man von jemand anderem was will, ist ja nicht zuviel verlangt. Gerade eine Staatsbürgerschaft ist ja nicht ein x-beliebiges Handelsgut. Damit ist auch eine gewisse Identitätsstifung, vor allem aber auch die Akzeptanz bestehnder Gesetze, Rechte und Pflichten verbunden. Wenn jemand in einem so kurzen Zeitraum 6x bestende Gesetze missachtet, dann zeugt das nicht gerade von Zuverlässigkeit. Man darf ja nicht vergessen, dass er 6x erwischt wurde. Was sonst noch so alles war, weiß man ja nicht. Da darf sich der gute Mann nicht wundern, wenn er - ob zurecht oder unrecht spielt da keine Rolle - in einen Topf mit den "permanent rasenden 3er-BMW-Türken" in einen Topf geworfen wird.

Dass man dem Antragsteller (vermutlich vorerst) die Staatsbürgerschaft wegen laufender Gesetzesmissachtung verweigert hat, finde ich übrigens mehr als OK.
unbescholtenheit war bereits vor 30 jahren die voraussetzung, was ich auch völlig in ordnung finde.
eine geldstrafe wegen geschwindigkeitsüberschreitung zählt nicht zur unbescholtenheit. du musst rechtskräftig verurteilt werden vom gericht um eine vorstrafe zu bekommen.
 
unbescholtenheit war bereits vor 30 jahren die voraussetzung, was ich auch völlig in ordnung finde.
eine geldstrafe wegen geschwindigkeitsüberschreitung zählt nicht zur unbescholtenheit. du musst rechtskräftig verurteilt werden vom gericht um eine vorstrafe zu bekommen.
Ich denke, da gab es wohl auch noch andere Delikte. Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 Km/h wird in Österreich i.d.R. per Annonymverfügung oder Organmandat bestraft und es kommt nicht einmal zur Anzeige, ist also nicht aktenkundig. Kommt aber darauf an, ob das z.B. im Ortsgebiet geschah oder ob andere Personen gefährdet wurden. Wenn man allerdings mit 75 Km/h über einen Schutzweg vor einer Schule brettert, dann ist das kein Kavaliersdelkt mehr und nicht nur eine Geschwindigkeitsünertretung, sondern eine ganze Reihe von Verbrechen. Und da kennt die österreichische Justiz zurecht keine Gnade. Insbesondere im Wiederholungsfall geht es richtig "zur Sache".

Es kann aber auch sein, dass die "Eigensicht" und die "Behördensicht" da weit auseinander gehen. "... ich bin ja nur ein paar Mal um ein paar Km/h zu schnell gewesen" vs. ",,,wiederholt die erlaubte Geschwindigkeit um 50% überschritten".
 
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