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Das Urteil im Fall Madina gegen Kroatien ist rechtskräftig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Antrag Kroatiens auf erneute Prüfung abgelehnt. Hintergrunde des Falls gibt es hier:
Kroatien hat im Fall der sechsjährigen Madina, die 2017 nach einem Pushback von einem Zug an der serbischen Grenze getötet wurde, gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen - sagt der europäische Gerichtshof für Menschenrechte.