MINT beginnt intensive Inspektionen – maximale Margen für Diesel- und Benzinpreise festgelegt
Die Zentrale Marktaufsichtsinspektion beim Ministerium für Industrie, Unternehmertum, Handel und Innovation hat die Öffentlichkeit darüber informiert, dass im Rahmen der fortlaufenden Überwachung des Marktes für Erdölderivate intensive Kontrollen durchgeführt werden. Diese betreffen die Umsetzung der Entscheidung zur vorübergehenden Regulierung der Preise und zur Festlegung weiterer Schutzmaßnahmen, die von Ministerin Mimoza Kusari-Lila unterzeichnet wurde. Ziel ist der Schutz der Verbraucher, die Erhöhung der Transparenz, der Schutz eines fairen Wettbewerbs sowie die Vermeidung von Marktstörungen.
Darüber hinaus führt die Zentrale Marktaufsichtsinspektion gemeinsam mit der Steuerverwaltung des Kosovo Analysen der Daten zu Importpreisen und den im Inland für Verbraucher ausgewiesenen Preisen durch.
Laut offiziellen Daten aus den Aufzeichnungen des Zolls des Kosovo lag der durchschnittliche Importpreis für Erdölderivate am Dienstag, den 10.03.2026, wie folgt:
- Diesel: 1,45 € pro Liter
- Benzin: 1,17 € pro Liter
Gleichzeitig zeigen die heutigen Marktbeobachtungen im Inland folgende Verkaufspreise für Verbraucher an den Tankstellen:
- Diesel: von 1,44 € pro Liter bis 1,54 € pro Liter
- Benzin: von 1,18 € pro Liter bis 1,31 € pro Liter
Auf Grundlage der Entscheidung vom 04.03.2026 zur vorübergehenden Preisregulierung und zur Festlegung weiterer Schutzmaßnahmen wurden folgende maximal zulässige Handelsmargen festgelegt:
- 2 Eurocent pro Liter für im Großhandel verkaufte Produkte
- 12 Eurocent pro Liter für im Einzelhandel verkaufte Produkte
Die Handelsmarge bezeichnet die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis.
Die Zentrale Marktaufsichtsinspektion wird weiterhin gemeinsam mit dem Zoll des Kosovo, der Steuerverwaltung des Kosovo und der Wettbewerbsbehörde des Kosovo die Entwicklungen auf dem Markt für Erdölderivate intensiv überwachen. In allen Fällen, in denen mögliche Unregelmäßigkeiten, Verstöße gegen die festgelegten Margen oder Praktiken festgestellt werden, die Wettbewerb und Verbraucher schädigen könnten, werden strenge Maßnahmen gemäß der geltenden Gesetzgebung ergriffen.
Über weitere Entwicklungen wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert.
Ministerium für Industrie, Unternehmertum, Handel und Innovation