Israel: Gericht setzt Verbot für Hilfsorganisationen aus
Israels Oberster Gerichtshof hat heute das anstehende Betätigungsverbot für Dutzende Hilfsorganisationen im Gazastreifen vorläufig ausgesetzt.
Israels Behörden hatten insgesamt 37 Organisationen die Lizenzen entzogen, weil sie Auflagen für eine neue Registrierung ablehnten – etwa persönliche Daten aller Mitarbeiter an Israel zu übermitteln. Das israelische Außenministerium erklärte, die Registrierung diene dazu, die Beteiligung „terroristischer Elemente“ an den Hilfseinsätzen zu verhindern.
Frist galt bis 1. März
Für die Organisationen galt eine Frist bis zum 1. März, ihre Aktivitäten einzustellen, auch im vom Krieg großflächig zerstörten Gazastreifen. Eine Richterin des obersten Gerichts entließ nun nach einem Eilantrag von Ärzte ohne Grenzen und anderen eine einstweilige Verfügung, die das Betätigungsverbot gegen diese aussetzt. Möglichst bald sollen Anhörungen zur Klage gegen das Registrierungsgesetz stattfinden.
Israels Oberster Gerichtshof hat heute das anstehende Betätigungsverbot für Dutzende Hilfsorganisationen im Gazastreifen vorläufig ausgesetzt.
Israels Behörden hatten insgesamt 37 Organisationen die Lizenzen entzogen, weil sie Auflagen für eine neue Registrierung ablehnten – etwa persönliche Daten aller Mitarbeiter an Israel zu übermitteln. Das israelische Außenministerium erklärte, die Registrierung diene dazu, die Beteiligung „terroristischer Elemente“ an den Hilfseinsätzen zu verhindern.
Frist galt bis 1. März
Für die Organisationen galt eine Frist bis zum 1. März, ihre Aktivitäten einzustellen, auch im vom Krieg großflächig zerstörten Gazastreifen. Eine Richterin des obersten Gerichts entließ nun nach einem Eilantrag von Ärzte ohne Grenzen und anderen eine einstweilige Verfügung, die das Betätigungsverbot gegen diese aussetzt. Möglichst bald sollen Anhörungen zur Klage gegen das Registrierungsgesetz stattfinden.