NGOs fechten Israels Einsatzverbot an
Mehr als 15 internationale Hilfsorganisationen fechten das für sie drohende Einsatzverbot in den Palästinensergebieten vor dem obersten Gericht Israels an. Das wurde heute bekannt.
Israel sei als Besatzungsmacht in den Palästinensergebieten verpflichtet, humanitäre Einsätze für Zivilistinnen und Zivilisten zu ermöglichen, heißt es im Antrag der unter anderem von Ärzte ohne Grenzen, Oxfam und CARE eingebracht wurde. Die Organisationen verweisen darin auf das in der Genfer Konvention geregelte humanitäre Völkerrecht.
Schrittweises Verbot ab 1. März droht
Sie fordern eine einstweilige Verfügung, um das Einsatzverbot im Gazastreifen, Westjordanland und Ostjerusalem auszusetzen, währenddessen die Rechtmäßigkeit eingehend geprüft wird. Die Regelung geht auf eine seit dem 1. Jänner geltende Änderung der Vorschriften für internationale Organisationen in den Palästinensergebieten zurück.
Mehr als 15 internationale Hilfsorganisationen fechten das für sie drohende Einsatzverbot in den Palästinensergebieten vor dem obersten Gericht Israels an. Das wurde heute bekannt.
Israel sei als Besatzungsmacht in den Palästinensergebieten verpflichtet, humanitäre Einsätze für Zivilistinnen und Zivilisten zu ermöglichen, heißt es im Antrag der unter anderem von Ärzte ohne Grenzen, Oxfam und CARE eingebracht wurde. Die Organisationen verweisen darin auf das in der Genfer Konvention geregelte humanitäre Völkerrecht.
Schrittweises Verbot ab 1. März droht
Sie fordern eine einstweilige Verfügung, um das Einsatzverbot im Gazastreifen, Westjordanland und Ostjerusalem auszusetzen, währenddessen die Rechtmäßigkeit eingehend geprüft wird. Die Regelung geht auf eine seit dem 1. Jänner geltende Änderung der Vorschriften für internationale Organisationen in den Palästinensergebieten zurück.