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14-jähriges koptisches Mädchen ist vom Schulbesuch suspendiert, weil sie sich weigert, ein Kopftuch zu tragen. Ein Präzedenzfall für die Freiheit nicht-islamischer Minderheiten
Beni Mazar / Frankfurt am Main Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, eskaliert in der oberägyptischen Stadt Beni Mazar ein Streit über den Kopftuchzwang für alle Schülerinnen – auch für christliche Mädchen. Die IGFM sieht in dem Vorfall einen Präzedenzfall und ein Zeichen dafür, dass islamische Fundamentalisten versuchen, die Freiheiten nach der Revolution dafür zu nutzen, die ägyptische Gesellschaft noch stärker zu islamisieren.
Begonnen hatte der Streit mit einer Anordnung durch die Leitung der Shaikh Fadl-Schule, einer staatlichen weiterführenden Schule in der rund 60.000 Einwohner zählenden Stadt Beni Mazar in der oberägyptischen Provinz el-Minya. Alle, auch die christlichen Schülerinnen, seien verpflichtet, ihr Haar mit einem Kopftuch zu bedecken, ansonsten dürften sie die Schule nicht mehr betreten. Alle Schülerinnen gehorchten der Aufforderung bis auf die 14-jährige Koptin Ferial Sorial Habib. Sie wurde daraufhin acht Tage in Folge daran gehindert, in die Schule zu gelangen.
Am 17. September suchte Habibs Vater schließlich die Schule persönlich auf, um sich über die Suspendierung seiner Tochter zu beschweren. Umgehend zeigte ihn die Schulleitung wegen Beleidigung und Verleumdung bei der Polizei an. Daraufhin reichte der Vater eine Klage bei der Staatsanwaltschaft und dem Bildungsministerium ein.
Nach Aussage von Habibs Anwalt Wadgy Halfa agiere die Schule außerhalb ihrer gesetzlichen Kompetenzen, es gäbe es kein Gesetz, das Schülerinnen vorschreibe, beim Betreten der Schule ein Kopftuch zu tragen. Die Schulen hätten lediglich die Befugnis, die Farbe der Schuluniform zu bestimmen.
IGFM: Entwicklungshilfe an Menschenrechte koppeln
Der Sprecher des IGFM-Vorstandes, Martin Lessenthin, forderte Bundesaußenminister Westerwelle auf, finanzielle Hilfen für Ägypten an messbare Fortschritte bei den Menschenrechten zu koppeln. Deutschland dürfe nicht zusehen, wie bestehende und neu errungene Freiheiten Schritt für Schritt zurückgenommen würden.
Am 25. September sagte der Anwalt Wadgy Halfa gegenüber einem koptischen Fernsehsender, dass die Schule bereit sei, Habib wieder zum Unterricht zuzulassen, wenn es zu einer „gütlichen Einigung“ käme. Die Familie lehnte ab: Dieses Problem sei nicht „einvernehmlich“ zu lösen, da die Forderung der Schule ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und ein offensichtlicher Versuch sei, das Bildungssystem zu islamisieren.
Der Direktor des Ägyptischen Zentrums für Entwicklung und Menschenrechte, Said Abdelmaseeh, reichte am 27. September eine Beschwerde sowohl beim ägyptischen Premierminister als auch beim Bildungsminister ein. Der Staat müsse mit rechtlichen Schritten gegen das Vorgehen der Schule einschreiten und alle Schulen Ägyptens darauf hinweisen, dass das Tragen eines Kopftuches optional und nicht verpflichtend sei.
Beni Mazar / Frankfurt am Main Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, eskaliert in der oberägyptischen Stadt Beni Mazar ein Streit über den Kopftuchzwang für alle Schülerinnen – auch für christliche Mädchen. Die IGFM sieht in dem Vorfall einen Präzedenzfall und ein Zeichen dafür, dass islamische Fundamentalisten versuchen, die Freiheiten nach der Revolution dafür zu nutzen, die ägyptische Gesellschaft noch stärker zu islamisieren.
Begonnen hatte der Streit mit einer Anordnung durch die Leitung der Shaikh Fadl-Schule, einer staatlichen weiterführenden Schule in der rund 60.000 Einwohner zählenden Stadt Beni Mazar in der oberägyptischen Provinz el-Minya. Alle, auch die christlichen Schülerinnen, seien verpflichtet, ihr Haar mit einem Kopftuch zu bedecken, ansonsten dürften sie die Schule nicht mehr betreten. Alle Schülerinnen gehorchten der Aufforderung bis auf die 14-jährige Koptin Ferial Sorial Habib. Sie wurde daraufhin acht Tage in Folge daran gehindert, in die Schule zu gelangen.
Am 17. September suchte Habibs Vater schließlich die Schule persönlich auf, um sich über die Suspendierung seiner Tochter zu beschweren. Umgehend zeigte ihn die Schulleitung wegen Beleidigung und Verleumdung bei der Polizei an. Daraufhin reichte der Vater eine Klage bei der Staatsanwaltschaft und dem Bildungsministerium ein.
Nach Aussage von Habibs Anwalt Wadgy Halfa agiere die Schule außerhalb ihrer gesetzlichen Kompetenzen, es gäbe es kein Gesetz, das Schülerinnen vorschreibe, beim Betreten der Schule ein Kopftuch zu tragen. Die Schulen hätten lediglich die Befugnis, die Farbe der Schuluniform zu bestimmen.
IGFM: Entwicklungshilfe an Menschenrechte koppeln
Der Sprecher des IGFM-Vorstandes, Martin Lessenthin, forderte Bundesaußenminister Westerwelle auf, finanzielle Hilfen für Ägypten an messbare Fortschritte bei den Menschenrechten zu koppeln. Deutschland dürfe nicht zusehen, wie bestehende und neu errungene Freiheiten Schritt für Schritt zurückgenommen würden.
Am 25. September sagte der Anwalt Wadgy Halfa gegenüber einem koptischen Fernsehsender, dass die Schule bereit sei, Habib wieder zum Unterricht zuzulassen, wenn es zu einer „gütlichen Einigung“ käme. Die Familie lehnte ab: Dieses Problem sei nicht „einvernehmlich“ zu lösen, da die Forderung der Schule ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und ein offensichtlicher Versuch sei, das Bildungssystem zu islamisieren.
Der Direktor des Ägyptischen Zentrums für Entwicklung und Menschenrechte, Said Abdelmaseeh, reichte am 27. September eine Beschwerde sowohl beim ägyptischen Premierminister als auch beim Bildungsminister ein. Der Staat müsse mit rechtlichen Schritten gegen das Vorgehen der Schule einschreiten und alle Schulen Ägyptens darauf hinweisen, dass das Tragen eines Kopftuches optional und nicht verpflichtend sei.