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♥ Vanni's Blog & Safe Space für Frauen, LGBTQIA+, BIPOC & Allies 2022 ♥

Wie Homosexuelle verfolgt wurden
Während der Habsburgermonarchie sind auf homosexuelle Handlungen schwere Strafen gestanden. Einzelne Intellektuelle wie Sigmund Freud und Karl Kraus setzten sich zwar für Straffreiheit ein, doch für Kaiser Franz Joseph kam das nicht infrage – auch wenn er bei seinem kleinen Bruder ein Auge zudrückte.

Als der junge Kaiser Franz Josef 1852 ein neues Strafgesetz erließ, beinhaltete das den Paragrafen 129 1b, der die „Unzucht“ mit Personen desselben Geschlechts unter Strafe stellte. 119 Jahre lang sollte der Paragraf in Kraft bleiben: bis zur Kleinen Strafrechtsreform von 1971.

Die Rechtslage in der Monarchie enthielt einige Besonderheiten im europäischen Vergleich, sagt Andreas Brunner, Germanist und Theaterwissenschaftler, der am QWIEN – Zentrum für queere Geschichte auch historische Forschung betreibt: „Zum einen ist die Strafandrohung mit bis zu fünf Jahren schweren Kerker ungewöhnlich hoch, zum anderen war der Paragraf geschlechtsneutral formuliert, wodurch auch sexuelle Handlungen zwischen Frauen strafrechtlich pönalisiert waren – auch das ist ungewöhnlich im europäischen Vergleich.“

Nur in der Theorie „geschlechtsneutral“
Was man genau unter „Unzucht“ verstand, wurde im Laufe der Jahrzehnte unterschiedlich ausgelegt. „Am Anfang war die Vorstellung, dass eigentlich nur der Analverkehr pönalisiert werden sollte, doch im Laufe der Zeit fielen immer mehr Handlungen darunter und die Verfolgungsintensität nahm zu“, so Brunner. Die Definition sei mehrmals Verhandlungsgegenstand am Obersten Gerichtshof gewesen. So war es laut einem OGH-Urteil von 1906 möglich, auch den Versuch einer homosexuellen Handlung zu bestrafen.

 
Deutlich mehr Straftaten mit Bezug auf sexuelle Orientierung
Fast verdoppelt haben sich im vergangenen Jahr in Brandenburg die polizeilich registrierten Straftaten gegen Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung. Die Zahl der gemeldeten Übergriffe auf Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen stieg von 29 im Jahr 2022 auf 51, wie das Innenministerium in Potsdam auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Andrea Johlige (Linke) mitteilte. Der deutliche Anstieg der Delikte könnte laut Ministerium auch auf ein verändertes Anzeigeverhalten der Geschädigten zurückzuführen sein.

Die Angaben über die Straftaten entstammen dem «Kriminalpolitischen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität». Erfasst werden die Fälle unter dem Oberthema Hasskriminalität. Dokumentiert sind verschiedene Delikte, darunter Beleidigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Körperverletzungen, Diebstahl und Verleumdung.

Polizeiausbildung: Fokus auf Diversität

Die Zahlen für das vergangene Jahr sind vorläufig. Sie können sich durch Nachmeldungen nach Ermittlungen in anderen Fällen noch erhöhen. Laut Ministerium ist eine verlässliche Aussage zur Dunkelziffer dieser Straftaten nicht möglich. Früheren Angaben zufolge gehen die Ermittler davon aus, dass nur etwa jede dritte Gewalttat zu einer Strafanzeige führt.

 
„Herabwürdigung und Diskriminierung“Gerichtsentscheidung: Wer Transfrau „Mann“ nennt, macht sich strafbar
Weil sie von einer Journalistin als „Mann“ bezeichnet wurde, zog eine Transfrau vor Gericht. Das Gericht hat ihr nun recht gegeben. Die Bezeichnung habe die Transfrau „herabgewürdigt“ und „diskriminiert“.

Eine Transfrau als „Mann“ zu bezeichnen, stellt einen unzulässigen und schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. In einer entsprechenden Entscheidung (Az.: 2-3 O 149/23), auf die das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hinweist, hatte das Landgericht Frankfurt den Schutz der geschlechtlichen Identität eines Menschen gestärkt.

In dem konkreten Fall ging es um eine Transfrau, die seit rund 40 Jahren als Frau lebt und alle Schritte der Transition nach dem Transsexuellengesetz (TSG) durchlaufen hat. In einem öffentlichen Artikel wurde sie als „Mann“ bezeichnet. Daraufhin klagte die Frau gegen die Betreiberin der Plattform, auf der der Artikel veröffentlicht worden war, auf Unterlassung – mit Erfolg. Das Gericht gab der Klage statt.

Gericht spricht von strafbarer „Meinungsäußerung“
Nach Auffassung des Gerichts habe die Frau sowohl gegen die Verfasserin des Artikels als auch gegen die Betreiberin der Online-Plattform einen Unterlassungsanspruch.

 
England
Mutter von ermordetem trans Mädchen trifft Mutter der Killerin
Esther Ghey wollte wissen, woher die Mörderin ihrer trans Tochter kam – und traf sich mit ihrer Familie. Danach erklärte sie, wie wichtig es für sie sei, nicht zu hassen.
Vor einem Jahr hatte der Mord an der 16-jährigen trans Schülerin Brianna Ghey in Nordengland Entsetzen ausgelöst (queer.de berichtete). Letzten Monat verurteilte eine Geschworenenjury die beiden Täter*innen – einen 15-jährigen Jungen und ein 15-jähriges Mädchen – zu einer lebenslangen Haftstrafe (queer.de berichtete). Die beiden Jugendlichen müssen damit mindestens 20 bzw. 22 Jahre hinter Gittern verbrigen.

Am Wochenende hat die Mutter des Opfers, die 37-jährige Esther Ghey, gegenüber der BBC davon erzählt, dass sie letzte Woche in ihrer Heimatstadt Warrington mit der Mutter und dem Onkel der verurteilten Täterin gesprochen habe. Sie habe verstehen wollen, aus welcher Familie die Täter*innen gekommen seien. Die beiden Familienmitglieder seien dabei "sehr nette und einfach normale Menschen" gewesen. "Wir haben über sehr persönliche Dinge gesprochen und die Mutter ist sehr offen und respektvoll mit mir umgegangen", so Ghey. "Ich denke, dass sie zu mir gekommen ist, war sehr mutig von ihr."

 
GEDENKEN AN DIE OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS
Die Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus
Der 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Der Bundestag erinnert erstmals 2023 an eine bislang wenig beachtete Opfergruppe der Nazi-Verfolgung: Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt wurden, meist Männer. Etwa 10.000 bis 15.000 homosexuelle Männer sind in Konzentrationslager verschleppt worden und mussten den "rosa Winkel" tragen.

 
Oversexed? Underfucked? Oder einfach seelisch verwahrloste Jugendliche?
Um die eigenen Männlichkeitszweifel zu vertreiben, wird das Machtbedürfnis sexualisiert. Zur Debatte über die sexuelle Verrohung Heranwachsender

Der Bildungswissenschafter und Psychoanalytiker Josef Christian Aigner schreibt in seinem Gastkommentar über starke persönliche Defizite bei so manchem Jugendlichen – und die Problematik einer verleugneten "Zwergenmännlichkeit".

Der Schriftsteller Franzobel hat im STANDARD kürzlich anlässlich der sexuellen Übergriffe von Minderjährigen seine Sorge über den Umgang mit Sexualität bei Kindern und Heranwachsenden formuliert. Er vermutet eine zur Gefühllosigkeit führende "Pornografisierung" der Gesellschaft als wichtigen Grund dafür. Immerhin stellen Missbrauchshandlungen Minderjähriger rund ein Viertel aller bekannt werdenden Fälle dar. Tatsächlich gab es noch nie derart offene Möglichkeiten des Zugriffs auf Pornografie (also "oversexed"?) schon für Kinder. Wohlmeinende Vorschläge von Medienpädagoginnen und -pädagogen, die Jugend müsse halt "Pornografiekompetenz" erwerben, wirken hilflos, vor allem, weil bei solchen Taten nicht nur Sex eine Rolle spielt.

 
In Erinnerung, sein Todestag jährt sich zum 30. Mal Kurt Cobaine:

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