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Keine verbotene Aktion
Was es auch war, gegen eine Regel verstiess der Superstar nicht. So erklärte ARD-Schiedsrichterexperte Lutz Wagner: «Es sieht natürlich ungewöhnlich aus, aber es wurde dadurch kein anderer Spieler gefährdet. Deswegen ist die Aktion von Ronaldo auch grundsätzlich erlaubt.» Es sei etwas anderes, wenn das Essen verpackt gewesen sei. «Wenn jemand eine Tupperbox mit auf das Feld mitnimmt und plötzlich anfängt zu frühstücken, ist das natürlich verboten.» „