Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

12-jährige Asylantin aus Kosovo droht Abschiebung



Grundsätzlich dürfen geduldete Personen nicht arbeiten, jedoch kann für die Dauer der Duldung die Aufnahme einer Beschäftigung gestattet werden. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Ermessensentscheidung. Nach § 10 Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) kann die Ausländerbehörde − nach Zustimmung der Agentur für Arbeit und einem mindestens einjährigem, erlaubtem Aufenthalt im Bundesgebiet − eine entsprechende Genehmigung erteilen.
 
Meine fresse sie haben net a mal den einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht eingereicht und schon machen sie ein großes Drama daraus :facepalm:
Naja jetzt werden sie zu 100% bleiben dürfen :) und diejenigen hier können nun platzen vor Wut... schäbiges ABSCHAUM!!!
 
Grundsätzlich dürfen geduldete Personen nicht arbeiten, jedoch kann für die Dauer der Duldung die Aufnahme einer Beschäftigung gestattet werden. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Ermessensentscheidung. Nach § 10 Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) kann die Ausländerbehörde − nach Zustimmung der Agentur für Arbeit und einem mindestens einjährigem, erlaubtem Aufenthalt im Bundesgebiet − eine entsprechende Genehmigung erteilen.

meistens für ein paar stunden.....

 
Meine Eltern haben beide mit Duldungsstatus gearbeitet, soweit ich mich erinnern kann. Nur selbständig durften sie nich sein.
 
meistens für ein paar stunden.....


Glaub mir Allissa wir Shqipes kennen uns da gut aus. :D
Jeder von uns hat mindestens ein Familienmitglied der eine Duldung hatte.

Mein Cousin durfte arbeiten ich kenne noch 2 Brüder die heute noch eine
Duldung besitzen und bei einer Leihfirma (Vollzeit) angestellt sind.
 
jedes EU Land hat bestimmte Zahlen wieviele Asylanten sie aufnehmen...es gibt menschen die werden irgendwo in Afrika Politisch verfolgt etc. diese menschen brauchen grad diesen platz...solange alles überfüllt ist, können keine weitere menschen aufgenommen werden...die wirklich zurzeit hilfe brauchen.

auch wenn es irgendwie schlimm sich das anhört...

man hat die familie und das mädchen geholfen, als es schwierigkeiten gab, jetzt wo sich die situationen stabilisiert haben, gibt es kein grund warum sie nicht zurück in ihre heimat sollen.

glaube viele verstehen nicht den sinn des Asyls.


Bezeichnung Asyl (lat. asylum aus griech. ἄσυλον zu ἄσυλος "unberaubt; sicher" = ἀ- privativum + σῦλον "Raub") versteht man

einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach und eine Freistatt bzw. Freistätte;
den Schutz vor Gefahr und Verfolgung;
die temporäre Aufnahme Verfolgter.

- - - Aktualisiert - - -




wenn du schon dabei bist, andere zu warnen, mache es richtig und lasse den ursacher nicht aussen vor.

Lies den letzten Satz minge Frönd.
 
Zurück
Oben