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12-jährige Asylantin aus Kosovo droht Abschiebung

Aaylanten duerfen nicht arbeiten, entweder Arbeitet dein ''ehrlicher'' schwarz, oder er ist kein Asylant.

Asylanten dürfen nicht arbeiten und dürfen soweit ich weiß nur in Asylantenheime übernachten.
Sein Freund war wahrscheinlich auch kein Asylant. Er hatte wohl den Status "Duldung" eine befristete
Aufenhaltserlaubnis die man alle paar Monate/Jahre verlängern muss. Diese dürfen arbeiten kenne das
von früher von meinem Cousin.
 
Wenn es mal so Bilderbuch einfach wäre, wie Du es schilderst.

Gesetzeslücken ausnutzen ist nicht strafbar, darum heißt es ja LÜCKEN.

Es kommt fast aufs Gleiche raus, ob DU nun Dir die Gesetze zu eigen machst oder ob Du Gesetzeslücken nutzt.

Es ist im RL nichts anderes als wie die Natur es bereits vormacht: Der "Stärkere" kommt durch, nicht der Schwächere.

So gesehen wären dann die Schwachen sozusagen die "Opfertiere" dieser "Systemsparte".

Um hier tatsächlich Gerechtigkeit zu erlangen müßten alle Systeme komplett umgestellt werden.
Und das wird keiner schaffen oder machen.

Die Leute, die sich aus humanitären Gründen für andere den Po aufreissen, verzagen auch irgendwann mal, nähren sich aber durch den einen und anderen Fall, dem sie schon mal helfen konnten.

Dann müßte man schon global was ändern.
Egal, ich kann nichts ändern, ich bin unwesentlich.

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schreib mal normal ey
 
Asylanten dürfen nicht arbeiten und dürfen soweit ich weiß nur in Asylantenheime übernachten.
Sein Freund war wahrscheinlich auch kein Asylant. Er hatte wohl den Status "Duldung" eine befristete
Aufenhaltserlaubnis die man alle paar Monate/Jahre verlängern muss. Diese dürfen arbeiten kenne das
von früher von meinem Cousin.

ich meinte wohnen...
 
leonesa darf doch bleiben

Advent-Lichtblick für zwölfjährige Leonesa in Wien

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Lichtblick im Abschiebe-Drama um Leonesa (12): Nachdem das Urteil des Asylgerichtshofes gegen die Familie der Schülerin für Protest und Unverständnis sorgte, hat es für das Flüchtlingsmädchen aus dem Kosovo am ersten Adventsonntag Grund zur Freude gegeben. Das Innenministerium sendete positive Signale aus. Denn ein Antrag auf humanitäres Bleiberecht sei noch gar nicht gestellt worden, von Abschiebung sei keine Rede.
Obwohl die Zwölfjährige Vorzugsschülerin an der Sir-Karl-Popper-Schule in Wien und Klassenbeste in Deutsch ist, hatte der Asylgerichtshof vom Schreibtisch aus "keine Hinweise auf nachhaltige Integrationsbemühungen" festgestellt (siehe Infobox). Das Mädchen sollte zusammen mit seiner Familie in den Kosovo abgeschoben werden. Leonesa lebt seitdem in ständiger Angst, von der Fremdenpolizei abgeholt zu werden. "Am Abend weine ich meistens", sagte sie im "Krone"-Interview (siehe Infobox).
[h=3]Innenministerium: "Erkenntnis bedenklich"[/h]Doch am ersten Adventsonntag gab es nach den heftigen Protesten gegen das Abschiebe-Urteil positive Signale aus dem Innenministerium für eine menschliche Lösung. Das Erkenntnis - der nicht dem Innenministerium zugeordneten, unabhängigen Instanz in Asylverfahren - "sei bedenklich", hieß es hinter vorgehaltener Hand. Offiziell wurde Leonesas Familie eine Empfehlung für einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht gegeben. Über diesen hätte dann das Wiener Magistrat zu entscheiden.
Abstimmung in der Infobox: Soll Leonesa Bleiberecht bekommen?
Jedenfalls müsse sich Leonesa, deren Eltern im Jahr 2007 mit ihr nach Österreich flüchteten, keine Sorgen mehr machen, hieß es. Eine Abschiebung durch die Fremdenpolizei in den Kosovo werde es "sicher nicht" geben.
Da in den Storypostings keine sinnvolle Diskussion mehr stattgefunden hat und gegen die Netiquette verstoßende Postings überhandgenommen haben, sehen wir uns gezwungen, das Forum bis auf Weiteres zu deaktivieren.

 
Manche sind seit über 20 Jahren hier, ich glaube die haben nach einer Zeit einen anderen Status und dürfen dann arbeiten.


salko_dinamitaš;3496294 schrieb:
Hm, stimmt schon, Weiss jetzt nich was zum Beispiel der Bekannte für einen genauen Status hatte, dort wo er aber gearbeitet hat war er aber ganz bestimmt nicht schwarz angestellt.

Es geht eifnach drum, dass das System löchrig ist und teils stark unfair handelt.

Asylanten dürfen nicht arbeiten und dürfen soweit ich weiß nur in Asylantenheime übernachten.
Sein Freund war wahrscheinlich auch kein Asylant. Er hatte wohl den Status "Duldung" eine befristete
Aufenhaltserlaubnis die man alle paar Monate/Jahre verlängern muss. Diese dürfen arbeiten kenne das
von früher von meinem Cousin.

ja aber das solte man nicht mit Asyl verwechseln, es kann sein das nach der zeit der Asyl umgewandelt wird..als aufenthalterlaubnis...wie jetzt genau die behörden das machen ist mir leider unbekannt..aber man muss sicher bestimmte vorraussetzungen mitbringen.

so wie es aussieht, wird das mädchen bleiben...vondaher hat sich die Diskussion hier auch erledigt :-)
 
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