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28.2.16 Abstimmung über Durchsetzungsinitiative

ich schrieb: warte bis du alt bist.

Junge Leute teilen gerne aus und können nichts einstecken.
Wenn ein älterer Man befehlshaberisch die Jugentlichen anspricht bekomt er es dreifach zurück.
Rumschreien nützt auch nichts wenn ich will das die Jugendlichen den Apfall den sie am boden geworfen haben auflesen und in den Apfalleimer werfen sollen dann grüsse ich sie freundlich und rede leise und es funktioniert immer.

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Es hat nichts mit dem Alter zu tun
 
Junge Leute teilen gerne aus und können nichts einstecken.
Wenn ein älterer Man befehlshaberisch die Jugentlichen anspricht bekomt er es dreifach zurück.
Rumschreien nützt auch nichts wenn ich will das die Jugendlichen den Apfall den sie am boden geworfen haben auflesen und in den Apfalleimer werfen sollen dann grüsse ich sie freundlich und rede leise und es funktioniert immer.

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Es hat nichts mit dem Alter zu tun

du hast meinen Inhalt nicht verstanden.
ist aber net schlimm.
weil in 20 jahren, laufen wir alten mit abgesägten Schrotflinten in der jacke herum.

jetzt verstanden?
 
[h=2]Nein zur DSI, jetzt kommt das «pfefferscharfe» Gesetz[/h][h=1]Bei diesen Delikten wird ausgeschafft[/h]22:01 | 28.02.2016[h=3]Nach Ablehnung der Durchsetzungsinitiative tritt nun die vom Parlament beschlossene Verschärfung des Strafgesetzes in Kraft.[/h]
«Pfefferscharf» sei vom Parlament beschlossene Verschärfung, betonte FDP-Präsident immer wieder. Das bedeutet konkret: Sofern kein schwerer persönlicher Härtefall dagegen spricht, muss das Gericht straffällige Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von der Höhe der Strafe zwischen 5 und 15 Jahren des Landes verwiesen, wenn sie wegen folgender Delikte verurteilt worden sind:

  • Tötungsdelikte, inklusive Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord und strafbarem Schwangerschaftsabbruch
  • Schwere Körperverletzung, Genitalverstümmelung, Aussetzung, Gefährdung des Lebens und Angriff
  • Schwere Vermögensdelikte wie Raub und Betrug, Veruntreuung als Mitglied einer Behörde oder als Vormund; Diebstahl und Erpressung, sofern gewerbsmässig, bandenmässig oder bewaffnet begangen; Computerbetrug, Check- und Kreditkartenmissbrauch; Wucher, Hehlerei, sofern gewerbsmässig begangen.
  • Einbruch, also Diebstahl und Hausfriedensbruch gleichzeitig
  • Sozialversicherungs- und Sozialhilfebetrug, Sozialmissbrauch
  • Steuerdelikte
  • Zwangsheirat, Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Entführung und Geiselnahme
  • Sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution, Kinderpornografie
  • Brandstiftung, Delikte mit Sprengstoffen, Giftgas, oder radioaktiven Stoffen, gentechnisch veränderten oder gesundheitsgefährdenden Stoffen, Verbreiten menschlicher Krankheiten oder vorsätzlicher Trinkwasserverunreinigung
  • Störung des öffentlichen Verkehrs und des Eisenbahnverkehrs
  • Vorbereitungshandlungen zu schweren Straftaten, Beteiligung an oder Unterstützung von kriminellen Organisation, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Terrorfinanzierung
  • Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Verletzungen der Genfer Konventionen und andere Kriegsverbrechen
  • Schwere Verstösse gegen das Ausländerrecht und schwere Drogendelikte
  • Das Gericht ist frei, auch wegen leichterer Straftaten eine Landesverweisung anzuordnen



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eigentlich hört sich dies alles sehr vernünftig an...ich hätte dafür gestimmt.

Das was kommt ist genug hart, wer da verstößt darf ruig gehen.
 
Nein zur DSI, jetzt kommt das «pfefferscharfe» Gesetz

Bei diesen Delikten wird ausgeschafft

22:01 | 28.02.2016Nach Ablehnung der Durchsetzungsinitiative tritt nun die vom Parlament beschlossene Verschärfung des Strafgesetzes in Kraft.


«Pfefferscharf» sei vom Parlament beschlossene Verschärfung, betonte FDP-Präsident immer wieder. Das bedeutet konkret: Sofern kein schwerer persönlicher Härtefall dagegen spricht, muss das Gericht straffällige Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von der Höhe der Strafe zwischen 5 und 15 Jahren des Landes verwiesen, wenn sie wegen folgender Delikte verurteilt worden sind:

  • Tötungsdelikte, inklusive Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord und strafbarem Schwangerschaftsabbruch
  • Schwere Körperverletzung, Genitalverstümmelung, Aussetzung, Gefährdung des Lebens und Angriff
  • Schwere Vermögensdelikte wie Raub und Betrug, Veruntreuung als Mitglied einer Behörde oder als Vormund; Diebstahl und Erpressung, sofern gewerbsmässig, bandenmässig oder bewaffnet begangen; Computerbetrug, Check- und Kreditkartenmissbrauch; Wucher, Hehlerei, sofern gewerbsmässig begangen.
  • Einbruch, also Diebstahl und Hausfriedensbruch gleichzeitig
  • Sozialversicherungs- und Sozialhilfebetrug, Sozialmissbrauch
  • Steuerdelikte
  • Zwangsheirat, Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Entführung und Geiselnahme
  • Sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution, Kinderpornografie
  • Brandstiftung, Delikte mit Sprengstoffen, Giftgas, oder radioaktiven Stoffen, gentechnisch veränderten oder gesundheitsgefährdenden Stoffen, Verbreiten menschlicher Krankheiten oder vorsätzlicher Trinkwasserverunreinigung
  • Störung des öffentlichen Verkehrs und des Eisenbahnverkehrs
  • Vorbereitungshandlungen zu schweren Straftaten, Beteiligung an oder Unterstützung von kriminellen Organisation, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Terrorfinanzierung
  • Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Verletzungen der Genfer Konventionen und andere Kriegsverbrechen
  • Schwere Verstösse gegen das Ausländerrecht und schwere Drogendelikte
  • Das Gericht ist frei, auch wegen leichterer Straftaten eine Landesverweisung anzuordnen

passt doch.

alles wird gut
 
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