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Junge Leute teilen gerne aus und können nichts einstecken.
Wenn ein älterer Man befehlshaberisch die Jugentlichen anspricht bekomt er es dreifach zurück.
Rumschreien nützt auch nichts wenn ich will das die Jugendlichen den Apfall den sie am boden geworfen haben auflesen und in den Apfalleimer werfen sollen dann grüsse ich sie freundlich und rede leise und es funktioniert immer.
Junge Leute teilen gerne aus und können nichts einstecken.
Wenn ein älterer Man befehlshaberisch die Jugentlichen anspricht bekomt er es dreifach zurück.
Rumschreien nützt auch nichts wenn ich will das die Jugendlichen den Apfall den sie am boden geworfen haben auflesen und in den Apfalleimer werfen sollen dann grüsse ich sie freundlich und rede leise und es funktioniert immer.
[h=2]Nein zur DSI, jetzt kommt das «pfefferscharfe» Gesetz[/h][h=1]Bei diesen Delikten wird ausgeschafft[/h]22:01 | 28.02.2016[h=3]Nach Ablehnung der Durchsetzungsinitiative tritt nun die vom Parlament beschlossene Verschärfung des Strafgesetzes in Kraft.[/h] «Pfefferscharf» sei vom Parlament beschlossene Verschärfung, betonte FDP-Präsident immer wieder. Das bedeutet konkret: Sofern kein schwerer persönlicher Härtefall dagegen spricht, muss das Gericht straffällige Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von der Höhe der Strafe zwischen 5 und 15 Jahren des Landes verwiesen, wenn sie wegen folgender Delikte verurteilt worden sind:
Tötungsdelikte, inklusive Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord und strafbarem Schwangerschaftsabbruch
Schwere Körperverletzung, Genitalverstümmelung, Aussetzung, Gefährdung des Lebens und Angriff
Schwere Vermögensdelikte wie Raub und Betrug, Veruntreuung als Mitglied einer Behörde oder als Vormund; Diebstahl und Erpressung, sofern gewerbsmässig, bandenmässig oder bewaffnet begangen; Computerbetrug, Check- und Kreditkartenmissbrauch; Wucher, Hehlerei, sofern gewerbsmässig begangen.
Einbruch, also Diebstahl und Hausfriedensbruch gleichzeitig
Sozialversicherungs- und Sozialhilfebetrug, Sozialmissbrauch
Steuerdelikte
Zwangsheirat, Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Entführung und Geiselnahme
Sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution, Kinderpornografie
Brandstiftung, Delikte mit Sprengstoffen, Giftgas, oder radioaktiven Stoffen, gentechnisch veränderten oder gesundheitsgefährdenden Stoffen, Verbreiten menschlicher Krankheiten oder vorsätzlicher Trinkwasserverunreinigung
Störung des öffentlichen Verkehrs und des Eisenbahnverkehrs
Vorbereitungshandlungen zu schweren Straftaten, Beteiligung an oder Unterstützung von kriminellen Organisation, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Terrorfinanzierung
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Verletzungen der Genfer Konventionen und andere Kriegsverbrechen
Schwere Verstösse gegen das Ausländerrecht und schwere Drogendelikte
Das Gericht ist frei, auch wegen leichterer Straftaten eine Landesverweisung anzuordnen
Nein zur DSI, jetzt kommt das «pfefferscharfe» Gesetz
Bei diesen Delikten wird ausgeschafft
22:01 | 28.02.2016Nach Ablehnung der Durchsetzungsinitiative tritt nun die vom Parlament beschlossene Verschärfung des Strafgesetzes in Kraft.
«Pfefferscharf» sei vom Parlament beschlossene Verschärfung, betonte FDP-Präsident immer wieder. Das bedeutet konkret: Sofern kein schwerer persönlicher Härtefall dagegen spricht, muss das Gericht straffällige Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von der Höhe der Strafe zwischen 5 und 15 Jahren des Landes verwiesen, wenn sie wegen folgender Delikte verurteilt worden sind:
Tötungsdelikte, inklusive Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord und strafbarem Schwangerschaftsabbruch
Schwere Körperverletzung, Genitalverstümmelung, Aussetzung, Gefährdung des Lebens und Angriff
Schwere Vermögensdelikte wie Raub und Betrug, Veruntreuung als Mitglied einer Behörde oder als Vormund; Diebstahl und Erpressung, sofern gewerbsmässig, bandenmässig oder bewaffnet begangen; Computerbetrug, Check- und Kreditkartenmissbrauch; Wucher, Hehlerei, sofern gewerbsmässig begangen.
Einbruch, also Diebstahl und Hausfriedensbruch gleichzeitig
Sozialversicherungs- und Sozialhilfebetrug, Sozialmissbrauch
Steuerdelikte
Zwangsheirat, Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Entführung und Geiselnahme
Sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution, Kinderpornografie
Brandstiftung, Delikte mit Sprengstoffen, Giftgas, oder radioaktiven Stoffen, gentechnisch veränderten oder gesundheitsgefährdenden Stoffen, Verbreiten menschlicher Krankheiten oder vorsätzlicher Trinkwasserverunreinigung
Störung des öffentlichen Verkehrs und des Eisenbahnverkehrs
Vorbereitungshandlungen zu schweren Straftaten, Beteiligung an oder Unterstützung von kriminellen Organisation, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Terrorfinanzierung
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Verletzungen der Genfer Konventionen und andere Kriegsverbrechen
Schwere Verstösse gegen das Ausländerrecht und schwere Drogendelikte
Das Gericht ist frei, auch wegen leichterer Straftaten eine Landesverweisung anzuordnen