Hamza, entschuldige bitte, du machst es dir da ein bißchen einfach. Die Behörden können nur auf Grundlage der geltenden Gesetze arbeiten. Es kann nicht irgendein Ausländeramt z.B. hingehen und sagen, geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland juckt mich nicht, wir entscheiden einfach anders. In vielen Vorschriften haben die Behörden einen gewissen Ermessensspielraum, aber der ist oft relativ gering. Ausbildung, Schule usw. werden oft sehr wohl beachtet wenn möglich. Wir brauchen nicht draüber streiten, das es auch bestimmt genug andere Fälle gibt, wo Fehlentscheidungen getroffen werden. Aber diese pauschaliernden Aussagen hier zum Teil stimmen so einfach nicht.
Ich erwähnte schon einmal, damals erst Recht nicht und auch heute noch nicht, sieht sich Deutschland nicht als klassisches Einwanderungsland. Dementsprechend sind unsere Vorschriften. Familien die sich z.B. damals so gut es ging integriert haben und das aus eigener Leistung, erwarben aufgrund der Gesetze damit trotzdem kein Bleiberecht, ganz einfach, weil sie nicht als Einwanderer galten, sondern als Flüchtlinge mit von Anfang an befristetem Aufenthalt. Letztlich gab es dann ja auch deshalb 2007 die sogenannte Altfallregelung, aus meiner perösnlichen Sicht zu spät, aber sie kam seitens des Gesetzgebers nun erst einmal 2007.