Pakistan nimmt Kämpfe gegen Afghanistan wieder auf
Pakistan hat seine Militäroperationen gegen Afghanistan nach einer vorübergehenden Waffenruhe wieder aufgenommen. Die für das höchste islamische Fest Eid al-Fitr vereinbarte Pause sei in der Nacht auf Dienstag beendet worden, wie das Außenministerium gestern in Islamabad mitteilte.
Die Einsätze würden fortgesetzt, bis die Ziele erreicht seien und die afghanische Taliban-Führung ihre Unterstützung für terroristische Infrastruktur einstelle. Islamabad wirft den Taliban vor, islamistischen Kämpfern Unterschlupf zu gewähren, die Anschläge in Pakistan verüben.
Im vergangenen Monat schwerste Kämpfe seit Jahren
Im vergangenen Monat war es zu den schwersten Kämpfen seit Jahren gekommen, die auf beiden Seiten zu hohen Verlusten geführt haben sollen. Der Regierung in Kabul zufolge wurden bei einem pakistanischen Luftangriff mehr als 400 Menschen getötet. Pakistan wies das zurück und erklärte, die Angriffe hätten „gezielt militärischen Einrichtungen und Infrastrukturen zur Unterstützung von Terroristen“ gegolten.
Pakistan hat seine Militäroperationen gegen Afghanistan nach einer vorübergehenden Waffenruhe wieder aufgenommen. Die für das höchste islamische Fest Eid al-Fitr vereinbarte Pause sei in der Nacht auf Dienstag beendet worden, wie das Außenministerium gestern in Islamabad mitteilte.
Die Einsätze würden fortgesetzt, bis die Ziele erreicht seien und die afghanische Taliban-Führung ihre Unterstützung für terroristische Infrastruktur einstelle. Islamabad wirft den Taliban vor, islamistischen Kämpfern Unterschlupf zu gewähren, die Anschläge in Pakistan verüben.
Im vergangenen Monat schwerste Kämpfe seit Jahren
Im vergangenen Monat war es zu den schwersten Kämpfen seit Jahren gekommen, die auf beiden Seiten zu hohen Verlusten geführt haben sollen. Der Regierung in Kabul zufolge wurden bei einem pakistanischen Luftangriff mehr als 400 Menschen getötet. Pakistan wies das zurück und erklärte, die Angriffe hätten „gezielt militärischen Einrichtungen und Infrastrukturen zur Unterstützung von Terroristen“ gegolten.