Pjetër Balsha
Malësia e Madhe
Disziplinar-Ermittlungen wurden gegen den Serbischen Fußballverband (FSS) aufgenommen wegen des Abfeuerns von Feuerwerkskörpern (Artikel 16(2b & c) der UEFA-Disziplinarregeln), Zuschauerausschreitungen (Art. 16(2h) DR), Erstürmung des Platzes durch Fans (Art. 16(2a) DR), unzureichender Organisation (Art. 16(1) DR) und des Gebrauchs von Laserpointern (Art. 16(2d) DR).
Auch gegen den Albanischen Fußballverband (FShF) wurde ein Ermittlungsverfahren angestrengt wegen der Weigerung, weiterzuspielen (Art. 27(1) UEFA-Wettbewerbsregeln) und der Präsentation verbotener Banner (Art. 16(2e) DR).
Die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer wird sich am 23. Oktober mit diesem Fall befassen.
Quelle: uefa.com
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