Albanesi
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Albaner wie Griechen und Vlachen bestanden und auf Grund der kulturellen Überlegenheit der griechischen Volksgruppe und des Einflusses der orthodoxen Kirche von einem Hang zur Assimilierung der albanischen Volksteile geprägt waren, zumal die griechische Sprache als lingua franca im Handels-, Wirtschafts- und Kulturleben galt.
Um etwa einem albanischsprechenden orthodoxen Christen in Südalbanien klar zu machen, daß er nicht mehr Grieche, sondern Albaner sei, war es notwendig, ihm parallel zu den vertrauten religiösen Denkkategorien eine völlig neue Sichtweise mit dem Begriff Nation vorzugeben, eine Überlegung, die allenfalls bei den Tosken wie - mit Abstrichen - bei den Aromunen auf Verständnis stieß, für die Griechen indes noch nicht einmal diskussionsfähig war, da sie (im Grunde bis heute) Griechentum und Orthodoxie gleichsetzten.
Die vor diesem demographischen Hintergrund 1922 von der albanischen Regierung gegenüber dem Völkerbund gemachte Angabe von nur 16.000 ethnischen und sprachlichen Griechen mußte zwangsläufig bei der Gegenseite heftigen Protest auslösen, ging man auf griechischer Seite doch davon aus, daß mindestens 70 % aller Orthodoxen als Griechen gezählt werden müßten ("mindestens 130.000 Personen"). Eigene Erhebungen des Völkerbunds bezifferten 1923 die griechische Minderheit auf ca. 35-40.000 Personen, während die albanische Regierung 1933 wiederum gegenüber dem Völkerbund von nunmehr 37.000 anerkannten Minderheitsgriechen sprach (1939 ging Griechenland indes bereits von über 200.000 Personen aus, die zur Minderheit zu zählen seien).
Ziel aller albanischen Politik sowohl zur Zeit der Republik wie nach Errichtung der Diktatur unter Zogu ab 1925 war die Verteidigung der nationalen Einheit und die Aufrechterhaltung des staatsrechtlichen Status quo um jeden Preis. Dieser Zielsetzung standen die ethnischen Minderheiten ersichtlich im Wege mit der Folge, daß ein forcierter Assimilierungsdruck vor allem gegenüber der griechischen Volksgruppe und den einer Integration noch zögerlich gegenüberstehenden Aromunen Platz griff, der sich in einem andauernden Kampf gegen die orthodoxe Kirche und das private Schulwesen artikulierte - wohl wissend, daß es sich hierbei um die beiden Säulen handelte, die den griechischen Widerstand gegen die Türkenherrschaft getragen und zum Überleben des Griechentums unter 400jähriger Fremdherrschaft geführt hatten.
Die Gründung der Autokephalen Orthodoxen Kirche Albaniens am 10.9.1922 (die erst am 12.4.1937 vom Ökumenischen Patriarchat in Konstantinopel anerkannt wurde) durch eine Reihe albanischer Amerika-Emigranten unter Führung des Bischofs und späteren kurzzeitigen Ministerpräsidenten Fan Noli bezweckte nicht nur die Trennung von der Orthodoxen Kirche Griechenlands, sondern war ein erster Schritt, den Einfluß des Griechentums i.S. einer Dehellenisierung zurückzudrängen. Obwohl die Abspaltung bei den Gläubigen auf überwiegende Ablehnung stieß, wurde sie vom Staat mit dem Kirchengesetz vom 5.6.1923 auch formal sanktioniert, das zwar Geltung für alle Glaubensgemeinschaften hatte, jedoch speziell auf die Orthodoxie zugeschnitten war. Hoher wie niederer Klerus mußten hiernach aus Familien stammen, die seit mindestens 3 Generationen im Land ansässig waren, und der albanischen Sprache mächtig sein; Ausnahmen von der Sprachenregelung galten nur für einfache Priester in anerkannten Minderheitengebieten. Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt des Gesetzes war im übrigen Art.91 der Verfassung von 1920 (idF der Änderung von 1922 und später als Art.5 Abs 3 der Verfassung von 1925), wonach Religionen und Glaubensbekenntnisse in keiner Weise zu politischen Zwecken mißbraucht werden durften; eine solche politische Einflußnahme bis hin zu irredentistischer Bewegung wurde aber vor allem der orthodoxen Kirche mit der griechischen Minderheit als trojanischem Pferd unterstellt.
So sehr die Nationalisierung der Religionsgemeinschaften, zu der auch die Abschaffung des religiösen Rechts in Familien- und Erbrechtssachen durch das ZGB von 1928 gehörte, gegen die orthodoxe Kirche als Glaubensgemeinschaft der Griechen wie Aromunen gerichtet war, führte sie unfreiwillig aber auch zur eigenen Schwächung und gab den Kräften, für die der "Glaube der Albaner allein das Albanertum" war, Gelegenheit zur Kirchenverfolgung, die 1939 mit der italienischen Besetzung des Landes einsetzte und 1967 mit dem Religionsverbot durch das kommunistische Regime endete
Um etwa einem albanischsprechenden orthodoxen Christen in Südalbanien klar zu machen, daß er nicht mehr Grieche, sondern Albaner sei, war es notwendig, ihm parallel zu den vertrauten religiösen Denkkategorien eine völlig neue Sichtweise mit dem Begriff Nation vorzugeben, eine Überlegung, die allenfalls bei den Tosken wie - mit Abstrichen - bei den Aromunen auf Verständnis stieß, für die Griechen indes noch nicht einmal diskussionsfähig war, da sie (im Grunde bis heute) Griechentum und Orthodoxie gleichsetzten.
Die vor diesem demographischen Hintergrund 1922 von der albanischen Regierung gegenüber dem Völkerbund gemachte Angabe von nur 16.000 ethnischen und sprachlichen Griechen mußte zwangsläufig bei der Gegenseite heftigen Protest auslösen, ging man auf griechischer Seite doch davon aus, daß mindestens 70 % aller Orthodoxen als Griechen gezählt werden müßten ("mindestens 130.000 Personen"). Eigene Erhebungen des Völkerbunds bezifferten 1923 die griechische Minderheit auf ca. 35-40.000 Personen, während die albanische Regierung 1933 wiederum gegenüber dem Völkerbund von nunmehr 37.000 anerkannten Minderheitsgriechen sprach (1939 ging Griechenland indes bereits von über 200.000 Personen aus, die zur Minderheit zu zählen seien).
Ziel aller albanischen Politik sowohl zur Zeit der Republik wie nach Errichtung der Diktatur unter Zogu ab 1925 war die Verteidigung der nationalen Einheit und die Aufrechterhaltung des staatsrechtlichen Status quo um jeden Preis. Dieser Zielsetzung standen die ethnischen Minderheiten ersichtlich im Wege mit der Folge, daß ein forcierter Assimilierungsdruck vor allem gegenüber der griechischen Volksgruppe und den einer Integration noch zögerlich gegenüberstehenden Aromunen Platz griff, der sich in einem andauernden Kampf gegen die orthodoxe Kirche und das private Schulwesen artikulierte - wohl wissend, daß es sich hierbei um die beiden Säulen handelte, die den griechischen Widerstand gegen die Türkenherrschaft getragen und zum Überleben des Griechentums unter 400jähriger Fremdherrschaft geführt hatten.
Die Gründung der Autokephalen Orthodoxen Kirche Albaniens am 10.9.1922 (die erst am 12.4.1937 vom Ökumenischen Patriarchat in Konstantinopel anerkannt wurde) durch eine Reihe albanischer Amerika-Emigranten unter Führung des Bischofs und späteren kurzzeitigen Ministerpräsidenten Fan Noli bezweckte nicht nur die Trennung von der Orthodoxen Kirche Griechenlands, sondern war ein erster Schritt, den Einfluß des Griechentums i.S. einer Dehellenisierung zurückzudrängen. Obwohl die Abspaltung bei den Gläubigen auf überwiegende Ablehnung stieß, wurde sie vom Staat mit dem Kirchengesetz vom 5.6.1923 auch formal sanktioniert, das zwar Geltung für alle Glaubensgemeinschaften hatte, jedoch speziell auf die Orthodoxie zugeschnitten war. Hoher wie niederer Klerus mußten hiernach aus Familien stammen, die seit mindestens 3 Generationen im Land ansässig waren, und der albanischen Sprache mächtig sein; Ausnahmen von der Sprachenregelung galten nur für einfache Priester in anerkannten Minderheitengebieten. Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt des Gesetzes war im übrigen Art.91 der Verfassung von 1920 (idF der Änderung von 1922 und später als Art.5 Abs 3 der Verfassung von 1925), wonach Religionen und Glaubensbekenntnisse in keiner Weise zu politischen Zwecken mißbraucht werden durften; eine solche politische Einflußnahme bis hin zu irredentistischer Bewegung wurde aber vor allem der orthodoxen Kirche mit der griechischen Minderheit als trojanischem Pferd unterstellt.
So sehr die Nationalisierung der Religionsgemeinschaften, zu der auch die Abschaffung des religiösen Rechts in Familien- und Erbrechtssachen durch das ZGB von 1928 gehörte, gegen die orthodoxe Kirche als Glaubensgemeinschaft der Griechen wie Aromunen gerichtet war, führte sie unfreiwillig aber auch zur eigenen Schwächung und gab den Kräften, für die der "Glaube der Albaner allein das Albanertum" war, Gelegenheit zur Kirchenverfolgung, die 1939 mit der italienischen Besetzung des Landes einsetzte und 1967 mit dem Religionsverbot durch das kommunistische Regime endete