Ibrišimović
Sava
Du checkst es nicht.....musst vermutlich auch noch mal den Unterschied zwischen Töten und morden googeln?
Wenn du einen Hund tötest, ihn z.B. überfährst, auf den Hund der Nachbarin fällst, was auch immer, dann ist und bleibt es Sachbeschädigung! Wenn du einen Hund allerdings vorsätzlich qüälst oder umbringst nur dann wirst du nach dem Tierschutzgesetz bewertet und dementsprechend bestraft. Strafrechlich ist und bleibt ein Tier nur eine Sache. Ist doch nicht so schwer zu kapieren....
Ach, auf einmal kannst du Bildleser differenzieren? : Geh weg. : Du hast pauschal geschrieben, dass ein Hund in Deutschland kein Lebewesen ist. Ich habe dich dann darauf hingewiesen, dass du es differenzierter sehen musst und es per se keine Sache in dem Sinne ist, sondern nur unter gewissen Umständen, wie eine zu behandeln ist und jetzt kommst du mir so? :
Und nochmal weil so schön war:
In Deutschland ist ein Hund sogar nur eine Sache, kein Lebewesen.
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