Handlungen des Menschen
Die Schari’a als die Summe der islamischen Pflichtenlehre teilt die menschlichen Handlungen in fünf Kategorien ein, die wie angegeben bewertet werden:
1. pflichtmäßige Handlungen: (فرض
fard oder واجب
wādschib) – diese Handlung wird belohnt, ihr Unterlassen bestraft. Unterschieden wird zwischen persönlichen Pflichten (فرض العين
fard al-ayn), denen jeder Muslim nachkommen muss, und gemeinschaftlichen Pflichten (فرض الكفاية
fard al-kifāya ‚Pflicht des Genügeleistens‘), bei denen es ausreicht, wenn eine ausreichende Anzahl der Muslime daran teilnimmt. In die erste Kategorie fällt z. B. das fünfmalige tägliche Gebet (صلاة, koranisch صلوة
salat), in die zweite der
Dschihad.
2. empfehlenswerte Handlungen: (مندوب
mandūb oder مستحب
mustahabb oder سنة
sunna) – diese Handlung wird belohnt, ihr Unterlassen nicht bestraft.
3. erlaubte, indifferente Handlungen: (مباح
mubāh oder
halal) – das Individuum selbst kann über die Unterlassung bzw. Ausführung einer Tat bestimmen. Das Gesetz sieht in diesem Fall weder Belohnung noch Bestrafung vor.
4. verwerfliche, missbilligte Handlung: (مكروه
makrūh) – es sind Handlungen, die das Gesetz zwar nicht bestraft, deren Unterlassung jedoch gelobt wird.
5. verbotene Handlung: (حرام
harām) – der Täter wird bestraft, der Unterlasser solcher Handlungen gelobt.
Verbotene Handlungen werden durch die im Koran vorgesehenen Strafen (
hudud) im
Diesseits geahndet: Alkoholgenuss, Unzucht, die falsche Bezichtigung der Unzucht, Diebstahl, Geschlechtsverkehr zwischen Männern und die
Apostasie; letztere wird vor allem durch die
Sunna des Propheten
Mohammed und nicht durch koranische Strafbestimmungen geahndet.