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CIA-Helfer Mazedonien verurteilt.

Na den IGH kannst Du auch nicht kritisieren, da es sich hier um den EUGHfMR handelt. Das deutet schon darauf hin, dass Du etwas nervös bist und im Grunde genommen selbst nicht mehr weisst, worüber Du hier eigentlich blubbern willst.

Ansonsten ist festzustellen, dass Du mir den ganzen Thread wie ein Kläffer hinterherhechelst und den Eindruck vermitteln willst, ich kratze das alles von Presseportalen zusammen.

Das ist im vorausgegangenen Thread gerade richtig (und für jeden sichtbar) in Deine fyromische Hose gegangen. Und nachdem selbst Du mit Deinen mehr als überschaubaren Fähigkeiten, die nicht mal mehr IGH und EUGHfMR auseinanderhalten können, wohl gemerkt hast wie peinlich Du Dich hier generierst, ruderst Du nun zurück und blubberst was von "Ich kritisiere nicht" und konterst mit Presseberichten um die es in der Diskussion nie ging.

Du peinliche Nummer.....man könnte ja fast Mitleid mit Dir haben .....:D


Ich weiß das schon, du scheinst den Faden verloren zu haben, nachdem ich nachgefragt habe und zurecht daran gezweifelt habe das du das Urteil jemals gelesen hast. Aber nun gut, jetzt hast du ja gegoogelt und hier rein kopiert. Aber Schlauer scheinst du trotzdem nicht zu sein, wenn ich deinen ersten Beitrag hier mal in Erinnerung rufe scheinst du eigentlich Grundlegende Sachen außer Acht zu lassen. Und das ist der Grund unserer Konversation.
 
Phuu der Sachverhalt ist ja mal brutal:

A. Sachverhalt
Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger libanesischer Herkunft. Nach seinen Angaben sei er am 31.12.2003 mit dem Bus in der "Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien" angekommen und am Grenzübergang von der mazedonischen Polizei festgenommenworden. Er sei in ein Hotel verbracht, dort 23 Tage lang in einem abgeschlossenen Raum festgehalten und auf Englisch, trotz seiner mangelnden Kenntnisse dieser Sprache, zu seinen angeblichen Verbindungen zu Terrororganisationen verhört worden. Seine Ersuchen, die deutsche Botschaft zu kontaktieren, seien abgewiesen worden. Als er die Absicht geäußert habe, das Hotel zu verlassen, sei ihm mit Erschießung gedroht worden.


Am 23.01.2004 sei der Beschwerdeführer, in Handschellen und mit verbundenen Augen, zum Flughafen Skopje verbracht worden, wo ihn maskierte Männer verprügelt hätten. Anschließend sei er ausgezogen und mit einem Objekt vergewaltigt worden. Später seien ihm Windeln und ein Trainingsanzug angezogen worden. Gefesselt, mit einer Kapuze über dem Kopf und in völliger sensorischer Deprivation sei er unter Gewaltanwendung zu einem von mazedonischen Sicherheitskräften umstellten Flugzeug gebracht worden. Im Flugzeug sei er auf den Boden geworfen, angekettet und mit Gewalt ruhiggestellt worden. Nach den Angaben des Beschwerdeführers habe seine Behandlung am Flughafen Skopje in bemerkenswerter Weise der in einem später offengelegten CIA-Dokument beschriebenen sogenannten "capture-shock"-Behandlung entsprochen.


Der Beschwerdeführer sei in ein anderes Land geflogen worden. Da es dort wärmer gewesen sei als in Skopje, habe er geschlussfolgert, entgegen den Angaben der Sicherheitskräfte nicht nach Deutschland zurück gebracht worden zu sein. Später habe er gefolgert, nach Afghanistan gebracht worden zu sein. Nach seinen Angaben sei er mehr als vier Monate lang in einer kleinen, schmutzigen und dunklen Betonzelle in einer Ziegelfabrik in der Nähe von Kabul festgehalten worden. Dort sei er wiederholt verhört, geschlagen, getreten und bedroht worden. Seine mehrfachen Bitten, einen Vertreter der deutschen Bundesregierung treffen zu können, seien ignoriert worden. Während seiner Gefangenschaft, im März 2004, sei der Beschwerdeführer in einen Hungerstreik getreten, um gegen seine rechtsgrundlose Inhaftierung zu protestieren. Nach 37 Tagen im Hungerstreik sei er im April 2004 mittels eines Schlauchs zwangsernährt worden, wodurch er schwerkrank geworden und mehrere Tage bettlägerig gewesen sei. Im Mai 2004 habe er einen zweiten Hungerstreik begonnen.


Am 28.05.2004 sei der Beschwerdeführer mit verbundenen Augen und in Handschellen zunächst nach Albanien und später nach Deutschland geflogen worden. Bei seiner Ankunft habe er 18 kg weniger gewogen als bei seiner Abreise aus Deutschland einige Monate zuvor. Unmittelbar nach seiner Rückkehr kontaktierte der Beschwerdeführer einen Anwalt und hat seitdem eine Reihe von Gerichtsverfahren angestrengt. 2004 wurde in Deutschland ein Strafverfahren zur Aufklärung seiner Vorwürfe eröffnet, er sei entführt, rechtswidrig inhaftiert und missbraucht worden. Die Staatsanwaltschaft München erließ im Januar 2007 Haftbefehle gegen eine Reihe von CIA-Agenten – deren Namen nicht offengelegt wurden – wegen ihrer Verwicklung in die mutmaßliche Überstellungsaktion.
Eine im Dezember 2005 von der American Civil Liberties Union im Namen des Beschwerdeführers in den USA erstattete Strafanzeige gegen den früheren CIA-Direktor und unbekannte CIA-Agenten wurde abgewiesen. Das Urteil, das mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, den Fall nicht zu prüfen, im Oktober 2007 rechtskräftig wurde, gab zur Begründung unter anderem an, dass das staatliche Interesse am Schutz von Staatsgeheimnissen gegenüber dem individuellen Anspruch des Beschwerdeführers auf Gerechtigkeit überwiege.


Eine im Oktober 2008 von Herrn El-Masris Anwalt in der "Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien" erstattete Strafanzeige gegen unbekannte Justizbeamte wegen Herrn El-Masris rechtswidriger Haft und Entführung wurde von der Staatsanwaltschaft Skopje im Dezember 2008 abgewiesen.

Die Regierung der "Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien" vertrat die Auffassung, der Beschwerdeführer sei am 31.12.2003 in das Land eingereist und wegen des Verdachts auf Reisen mit gefälschten Dokumenten von der Polizei verhört worden. Anschließend sei ihm die Einreise gestattet worden und er sei über die Grenze zum Kosovo ausgereist (Hinweis: jeder Verweis auf das Kosovo, ob in Bezug auf das Gebiet, Institutionen oder die Bevölkerung, versteht sich gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates und berührt nicht den Staus des Kosovo).

Und dann noch der dreißte Versuch seitens der mazedonische Regierung, Kosovo in die ganze Scheiße miteinzubeziehen, als hätte ihn dort jemand gefoltert; man hätte Mazedonien auch gleich wegen falscher Verdächtigung anklagen und verurteilen können :lol:

Verletzte Rechte:

1. Verletzung von Artikel 3 (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung)

2. Verletzung von Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit)

3. Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)

4. Verletzung von Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde)

5. Anspruch aus Artikel 41 (gerechte Entschädigung)

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-115535#{%22itemid%22:[%22001-115535%22]}
 
Phuu der Sachverhalt ist ja mal brutal:



Und dann noch der dreißte Versuch seitens der mazedonische Regierung, Kosovo in die ganze Scheiße miteinzubeziehen, als hätte ihn dort jemand gefoltert; man hätte Mazedonien auch gleich wegen falscher Verdächtigung anklagen und verurteilen können :lol:

Verletzte Rechte:

1. Verletzung von Artikel 3 (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung)

2. Verletzung von Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit)

3. Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)

4. Verletzung von Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde)

5. Anspruch aus Artikel 41 (gerechte Entschädigung)

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-115535#{%22itemid%22:[%22001-115535%22]}


Im Grunde schon richtig, nur mit enormen Mängel des Sachverhaltes.

So wird zB geschrieben.

Die Regierung der "Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien" vertrat die Auffassung, der Beschwerdeführer sei am 31.12.2003 in das Land eingereist und wegen des Verdachts auf Reisen mit gefälschten Dokumenten von der Polizei verhört worden

Man müsste definieren welche Regierung, in diesem Fall "ehemalige", da 2003 die politische Situation, sowohl auch der Zusammenstellung sowie das funktionieren der Exekutive, sich zu heute deutlich Unterscheidet.

Ein Geniales Aufdecken der Machenschaften Brankos Crvenkovski und Co, sogar mit Gütesiegel des IGH. Ich glaub so langsam dämmert es mir was hier eigentlich passiert :lol:

- - - Aktualisiert - - -

Aha, also im orig. Dokument steht es so: "The position of the respondent Government."

Somit wird deutlich das es nur eine schlechte Übersetzung ist.
 
Wieder einmal unsere typischen BF-Heuchler am Werk. Kein Staat des Balkan hätte auf Wunsch der USA anders reagiert - keiner. Mit Ausnahme Serbiens. Die hätten das vielleicht nicht für die Amis gemacht, dafür aber für die Russen. Was dem Mann zugestoßen ist, ist schlimm. 60.000 Euro sind gar nix.
 
Zeitungsberichte basieren auf einem Urteilsspruch. Wenn Du das nicht sehen kannst, dann bestätigt es meine Diganose Deiner Wahrnehmungsstörungen. Du lenkst ab, weil Du die eindeutigen Feststellungen nicht revidieren kannst und faselst nun Blödsinn von "Teilschuld". Natürlich kann FYROM nicht ganz für jenes Schuldig sein, was durch die Amerikaner in Afghanistan am Entführten vollzogen wurde.

Wohl aber ist FYROM vollverantwortlich für das was auf dem eigenen Staatsgebiet geschah, wurde dafür verurteilt und kann zulässigerweise mit einer Bananenrepublik vergleichen werden (Bedeutet ja nicht, das ich FYROM als Bananenrepublik bezeichne)

Da ist also noch viel Verbesserungspotential, sowohl bei Dir als auch FYROM...:D


OMG

Auch dan Browns Illuminati und Sakrileg beruhen auf wahren begebenheiten. Trotzdem hatman's in cern immernoch nicht geschafft antimaterie in grossen mengen herzustellen, starb kein papst in den letzten 20 jahren an mord, wurde kein gral gefunden, und wurden keine kirchen tatorte für morde aufgrund von gralsuchhern!

ah mann halt doch die fresse wenn du keinen plan hast!
 
Wieder einmal unsere typischen BF-Heuchler am Werk. Kein Staat des Balkan hätte auf Wunsch der USA anders reagiert - keiner. Mit Ausnahme Serbiens. Die hätten das vielleicht nicht für die Amis gemacht, dafür aber für die Russen. Was dem Mann zugestoßen ist, ist schlimm. 60.000 Euro sind gar nix.

Hier geht es aber nicht um die Auslieferung von El Masri durch Mazedonien an die CIA, das hätte tatsächlich jeder Balkanstaat - Serbien umfasst - getan/tun müssen, hier geht es vielmehr um die Folterung und der Vergewaltigung El Masris durch mazedonische Behörden. Du hast doch selbst mal Jura studiert und ich hoffe, euch hat man dort beigebracht, dass das vollständig, richtige Lesen des Sachverhalts die Grundlage zum Verständnis und guter Argumentation ist ;)
 
Hier geht es aber nicht um die Auslieferung von El Masri durch Mazedonien an die CIA, das hätte tatsächlich jeder Balkanstaat - Serbien umfasst - getan/tun müssen, hier geht es vielmehr um die Folterung und der Vergewaltigung El Masris durch mazedonische Behörden. Du hast doch selbst mal Jura studiert und ich hoffe, euch hat man dort beigebracht, dass das vollständig, richtige Lesen des Sachverhalts die Grundlage zum Verständnis und guter Argumentation ist ;)

Na na na, Bitte lies den Gerichtsartikel, den englischen den du verlinkt hast noch mal durch :facepalm:
 
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