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Grundschule verbietet Gesichtsschleier
„Es geht um offene Kommunikation“
Eine Grundschule in Düsseldorf verbietet die Verhüllung des Gesichts mit Schleiern wie Burka oder Niqab. Außerdem müssen alle Kinder zum Schwimmunterricht.
Das Tragen von Gesichtsschleiern an einer Grundschule in Düsseldorf ist jetzt verboten.
Mit ihrer neuen Schulordnung verbietet die Adolf-Klarenbach-Grundschule in Düsseldorf Kleidung mit Verhüllung des Gesichts wie Niqab oder Burka. Gemeinsam haben Eltern und Lehrer die neue Schulordnug erarbeitet. Gesichtsschleier sind auf dem Schulgelände nun strikt verboten, heißt es darin.
Bei einem Lehrergespräch müssen jetzt auch die Eltern den Schleier abnehmen. Das berichtet das Nachrichtenportal RP Online. „Wir wollen damit niemanden ausschließen. Im Gegenteil: Es geht um offene Kommunikation. Und dazu gehört, dass man weiß, mit wem man es zu tun hat.“, sagt Schulleiterin Susanne Hartwig. Genauso wichtige Punkte in der neuen Schulordnung seien die Teilnahme am gemeinsamen Frühstück und die Pflicht am Musik-, Sport- und Schwimmunterricht
„Es geht um offene Kommunikation“
Eine Grundschule in Düsseldorf verbietet die Verhüllung des Gesichts mit Schleiern wie Burka oder Niqab. Außerdem müssen alle Kinder zum Schwimmunterricht.
Das Tragen von Gesichtsschleiern an einer Grundschule in Düsseldorf ist jetzt verboten.
Mit ihrer neuen Schulordnung verbietet die Adolf-Klarenbach-Grundschule in Düsseldorf Kleidung mit Verhüllung des Gesichts wie Niqab oder Burka. Gemeinsam haben Eltern und Lehrer die neue Schulordnug erarbeitet. Gesichtsschleier sind auf dem Schulgelände nun strikt verboten, heißt es darin.
Bei einem Lehrergespräch müssen jetzt auch die Eltern den Schleier abnehmen. Das berichtet das Nachrichtenportal RP Online. „Wir wollen damit niemanden ausschließen. Im Gegenteil: Es geht um offene Kommunikation. Und dazu gehört, dass man weiß, mit wem man es zu tun hat.“, sagt Schulleiterin Susanne Hartwig. Genauso wichtige Punkte in der neuen Schulordnung seien die Teilnahme am gemeinsamen Frühstück und die Pflicht am Musik-, Sport- und Schwimmunterricht