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Darf jetzt auch Srebrenica geleugnet werden?

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Gelöschtes Mitglied 8317

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Gericht erlaubt Leugnung von Völkermord

DPA

Menschenrechtsgerichtshof: Völkermord an Armeniern darf geleugnet werden

Wer den Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg leugnet, ist durch die Meinungsfreiheit geschützt. Mit dieser Begründung hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil aus der Schweiz gegen einen türkischen Politiker auf. Holocaust-Leugner werden weiterhin bestraft.

Straßburg - Das Leugnen des Völkermords an den Armeniern ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Verbrechen. Die Verurteilung eines Türken durch ein Schweizer Gericht wegen ebenjenes Vorwurfs verstoße gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, rügten die Straßburger Richter. Das Recht, "offen über sensible Themen" zu debattieren, sei ein wesentlicher Aspekt der Meinungsfreiheit.

Der Kläger - der Vorsitzende einer kleinen türkischen Linkspartei - hatte 2005 bei drei Konferenzen in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern zu Anfang des 20. Jahrhunderts als "internationale Lüge" bezeichnet. Dafür wurde er zwei Jahre später in Lausanne zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Schweizer Justiz warf ihm vor, er habe den Völkermord aus "rassistischen Gründen" geleugnet.

Der Straßburger Gerichtshof argumentierte hingegen, der Begriff "Völkermord" sei im Falle der Armenier umstritten. Der türkische Politiker habe zudem Massakrierung und Vertreibung von Hunderttausenden Armeniern durch das Osmanische Reich im Jahre 1915 nicht bestritten. Nach armenischer Darstellung wurden damals 1,5 Millionen Landsleute systematisch umgebracht, die Türkei spricht offiziell von 500.000 Opfern durch Kämpfe und Hungertod.

Dieser Fall müsse klar von jenen unterschieden werden, bei denen es um das Leugnen des Holocausts gehe, heißt es in dem Urteil weiter. Die von Nazi-Deutschland begangenen Verbrechen seien historisch verbürgt und im Übrigen von einem internationalen Gericht, dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal, festgestellt worden.

Das Urteil vom Dienstag fällte eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts. Die Schweiz kann binnen drei Monaten Rechtsmittel dagegen einlegen. Der Gerichtshof könnte den Fall dann an die Große Kammer mit 17 Richtern verweisen, die weitere Untersuchung aber auch ablehnen.

Ein Gesetzentwurf in Frankreich, mit dem die Leugnung des Völkermordes verboten werden sollte, hatte Anfang 2012 einen Streit mit der Türkei provoziert. Schließlich hatte der französische Verfassungsrat das Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil es gegen die Meinungsfreiheit verstoße.

ade/AFP/Reuters
 
Laut Gericht schon. Soll unter Meinungsfreiheit fallen. Lediglich der Holocaust wurde von diesem Urteil ausgenommen und die Leugnung dessen bleibt strafbar.
 
Was das für dummes Urteil kein Völkermord sollte geleugnet werden dürfen. Wo kommt man hin wenn man leugnet, dass Menschen systematisch, brutal und eiskalt ermordet wurden. Sowas darf man nie vergessen.
 
"Dieser Fall müsse klar von jenen unterschieden werden, bei denen es um das Leugnen des Holocausts gehe, heißt es in dem Urteil weiter. Die von Nazi-Deutschland begangenen Verbrechen seien historisch verbürgt und im Übrigen von einem internationalen Gericht, dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal, festgestellt worden."

Wenn man der Logik der Straßburger Richter folgt, muss das Gleiche doch auch für Srebrenica gelten, auch da gibt es ein Urteil eines international anerkannten Gerichts.
 
Wer es leugnen will, soll es leugnen.Sowas unter Strafe zu stellen ist doch lächerlich.Da haltet man Meinungsfreiheit so hoch, aber sobald man der Meinung ist so ein Völkermord,egal welcher, sei gelogen und es leugnet wird man bestraft.
 
Wer es leugnen will, soll es leugnen.Sowas unter Strafe zu stellen ist doch lächerlich.Da haltet man Meinungsfreiheit so hoch, aber sobald man der Meinung ist so ein Völkermord,egal welcher, sei gelogen und es leugnet wird man bestraft.
Das Problem ist, wenn es als historische Tatsache nachgewiesen und allgemein akzeptiert wurde, dann macht so eine Meinung keinen sachlichen Sinn mehr sondern dient eher der Verunglimpfung der Opfer und der Hinterbliebenen ... oft ist das auch Absicht, dem versucht man halt entgegenzutreten.
 
Das Problem ist, wenn es als historische Tatsache nachgewiesen und allgemein akzeptiert wurde, dann macht so eine Meinung keinen sachlichen Sinn mehr sondern dient eher der Verunglimpfung der Opfer und der Hinterbliebenen ... oft ist das auch Absicht, dem versucht man halt entgegenzutreten.
Ja einerseits schon aber was juckt es einem wenn irgendein Spinner Mist redet?? Dann sollte man das Wort Meinungsfreiheit komplett überdenken und durch ein anderes Wort ersetzen.Den wirkliche Meinungsfreiheit herrscht nirgendwo
 
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