Und was passiert mit dem der den Völkermord an den Armeniern leugnet?Ne, auf den der Srebrenica leugnet wartet die Strafe Gottes.
Das ist ja schon lange so, unabhängig von Völkermord. Meinungsfreiheit ist ja kein besonderes "Universalsrecht", es darf wie alles andere nicht andere Rechte beschneiden.Ja einerseits schon aber was juckt es einem wenn irgendein Spinner Mist redet?? Dann sollte man das Wort Meinungsfreiheit komplett überdenken und durch ein anderes Wort ersetzen.Den wirkliche Meinungsfreiheit herrscht nirgendwo
Ne, auf den der Srebrenica leugnet wartet die Strafe Gottes.
Dann müsste fast alle Serben aus Serbien und Republika Srpska(einschließlich mir) schon so oft Bestraft werden das mann nicht mehr weiß wo oben und unten ist
Also eigentlich haben die es eindeutig gesagt denke ich:Hier geht es wohl weniger um die materielle Wahrheit ("wurden Leute aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Ethnie/Religion/etc. systematisch verfolgt und abgeschlachtet oder nicht?"), sondern um das Recht, unabhängig von der rechtlichen Bewertung eines Ereignisses eine eigene Meinung darüber zu haben und diese frei äussern zu dürfen. Was komisch ist - und damit komme ich zur anfänglich angesprochenen Logik zurück -ist dass beim Holocaust ne Barriere da zu sein scheint. Eben weils der Holocaust ist. Eben weil im Rahmen der Nürnberger Prozesse, zu den bedeutendsten Ereignissen der Neuzeit gehörend, darüber entschieden wurde....Das ist so ein heisses Eisen, da beugt sich selbst der Gerichtshof...
Der Straßburger Gerichtshof argumentierte hingegen, der Begriff "Völkermord" sei im Falle der Armenier umstritten. Der türkische Politiker habe zudem Massakrierung und Vertreibung von Hunderttausenden Armeniern durch das Osmanische Reich im Jahre 1915 nicht bestritten. Nach armenischer Darstellung wurden damals 1,5 Millionen Landsleute systematisch umgebracht, die Türkei spricht offiziell von 500.000 Opfern durch Kämpfe und Hungertod.
Dieser Fall müsse klar von jenen unterschieden werden, bei denen es um das Leugnen des Holocausts gehe, heißt es in dem Urteil weiter. Die von Nazi-Deutschland begangenen Verbrechen seien historisch verbürgt und im Übrigen von einem internationalen Gericht, dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal, festgestellt worden.
diese entscheidungen haben nichts objektivität zu tun..wie es eig sein sollte...
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