BlackJack
Jackass of the Week
Ich hab den Thread gelesen und das anfangsposting.... Deshalb frage ich ja....
Deren Urteil besagt im Grunde, dass Leugnung eines bis dato als Genozid eingestuften Vergehens eine freie Meinungsäußerung ist, die strafrechtlich nicht belangt werden darf.Geschichtsschreibung sei grundsätzlich umstritten und diskutabel und eigne sich kaum für objektive und absolute Wahrheiten oder definitive Schlussfolgerungen, heisst es in der Strassburger Entscheidung. Perinceks Äusserungen seien Teil der strittigen historischen, rechtlichen und politischen Debatte. Die freie und offene Diskussion auch sensibler Fragen unterscheide eine demokratische, tolerante und pluralistische Gesellschaft von einem totalitären und diktatorischen Regime, betont das Urteil.