Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Darf man auf Einbrecher schiessen?

Darf man auf Einbrecher schiessen bzw. sie sofort töten?


  • Umfrageteilnehmer
    38
Die die Nein ankreuzen sind selber Diebe
In der Schweiz, wo derzeit die Diskussion in der Bevölkerung darüber läuft, kommen die Nein-Rufe hauptsächlich aus dem linken Lager bzw. eher von links-gesinnten Leuten. Die meisten davon, sind alles andere als kriminell.
Muss also nicht unbedingt heissen, dass Nein-Meinungen automatisch von Kriminellen abstammen müssen.

Traditionell nehmen die Linken Kriminelle eher in den Schutz als Rechte und verweisen da immer wieder auf Schwachstellen im Sozialstaat, Prävention, Ursachen-Forschung,...etc... und die Tat an sich ist nicht so stark im Fokus.
 
In Deutschland nein, hier an eine Pistole zu kommen ist schon ein Wunder.


eigentlich net....viele deutsche rentner haben knarren zuhause und ne menge deutscher von denen man es net erwarten würden......eine legal zu erwerben ist auch kein problem ....sauberes führungszeugniss und ein jahr glaub ich schiessverein und dann haste ne waffenbesitzkarte sie aber rumtragen ist wieder was anderes....zuhause im safe kein problem mit so nem schein.....kenn sogar jugos die sauber sind und in nem verein und so n ding haben.......

wenn man illegal ne knarre zu hause hat und nen einbrecher erschiesst in notwehr dann kriegt man nur wegen illegalem waffenbesitz einen dran und eventuell erwerb aber den muss man erst nachweisen so banane das klingt ....also bewährung oder sogar nur geldstrafe je nachdem wie gut der anwalt ist.,.......ein hells angel hat nen bullen erschossen und hat nix gekriegt.......durch die geschlossene tür.......deutschland ist kein disneyland wie viele glauben .....pozz
 
Jositsch > Killias. :D

Jus an sich ist ein riesengrosser Meinungsstreit. Ansichten variieren von Professor zu Professor (natürlich herrscht ein gewisser Basiskonsens was Grundregeln betrifft). Spannend ists allemal.
Hier zwei, drei Basic-Regeln und Lehrmeinungen, die an CH-er Unis beigebracht werden und sonst so kursieren (stark vereinfacht).

A. Bei einer Gefahr -> Notstand. Zuerst flüchten.
B. Es liegt effektiv ein Angriff vor? Du darfst Notwehr üben. Sie muss aber verhältnismässig sein (-> Dieb mit nem Messer aufschlitzen bloss weil auf offener Strasse ein Portemonnaie entwedet wird = No Go.). Ein 'Überschreiten des Masses' wird je nach Situation, Begründung, psychsicher Verfassung entschuldigt.
Du musst aber idR aber immer wissen, dass du angegriffen wirst und du musst in Notwehrabsicht handeln (Ein wahlloses Verprügeln eines dir bei Nacht entgegenkommenden Joggers ist nicht ok. Selbst wenn sich später herausstellt, dass der Jogger tatsächlich ein Räuber war, der es auf dich abgesehen hatte).
C. An die Verhältnismässigkeit anknüpfend: Je nach Lehrmeinung wird die Ansicht vertreten, dass ein 'blosser' Angriff auf das Vermögen eine Tötung in Notwehr nicht rechtfertigt. Wenn du mit ner Waffe runtergehst, den Einbrecher siehst, auf ihn zielst und dann tatsächlich auch abdrückst, so lässt die Meinung vertreten, dass du in Tötungsabsicht gehandelt hast oder das Ganze zumindest in Kauf genommen hast. (Das schweizerische Bundesgericht hat in einem ähnlich gelagerten Fall jemanden ausnahmsweise freigesprochen, weil es die einzige Möglichkeit war und der Mann, der stets nur auf die Beine zielte, auch tatsächlich ein guter Schütze und Herr über die Situation war.)

Fazit:
Töten als Antwort auf eine blosse Vermögensgefährdung = Nicht akzeptiert.
Als Laie effektiv auf einen Verbrecher schiessen (und nicht einfach zur Abschreckung in die Luft ballern) = Spiel mit dem Feuer.
 
Zurück
Oben