Denn die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelte nur kurzzeitig wegen Urkundenfälschung.
Tatsächlich verfügte die Staatsanwaltschaft Regensburg die Einstellung mit der Begründung, Eminger habe in einem anderen Verfahren eine Strafe zu erwarten, die weitaus mehr ins Gewicht fallen würde – im Gegensatz zu dieser „unwesentlichen Nebenstraftat“.
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