Der Bund hat den vollen Namen von ausländischen Bankkunden, die im Visier der Steuerfahnder stehen, im Amtsblatt publiziert, das im Internet frei zugänglich ist.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird mit Amtshilfegesuchen überhäuft. Frankreich, Deutschland, Russland, Indien und ein halbes Dutzend andere Länder möchten wissen, welcher vermeintliche Steuersünder wie viel Geld in der Schweiz versteckt hat. Jetzt veröffentlicht die Behörde die Namen von Betroffenen im Bundesblatt, das im Internet für jedermann zugänglich ist. Die Begründung für das aussergewöhnliche Vorgehen: Die Steuerverwaltung möchte jedem der Betroffenen die Möglichkeit geben, Rechtsmittel zu ergreifen.
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Das hätte von der Schweiz wohl keiner gedacht: Das Land gibt die Namen von Steuersündern bekannt. Wie die Schweizer "Sonntagszeitung" berichtet, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung der Schweiz (ESTV) eine Liste mit angeblichen Steuerinziehern im Internet veröffentlicht.
Die Schweizer entschieden sich zu dem drastischen Schritt, Namen und Geburtsdaten öffentlich zu machen, da sie die Personen nicht erreichen konnten. Dabei ist noch nicht einmal klar, ob sich die Personen auf der Liste überhaupt etwas zu schulden haben kommen lassen.
Dokument für jedermann einsehbar
Auf der Liste steht auch der Name von Francisco José Ortiz von Bismarck. Der Urenkel des ersten Reichskanzlers des Deutschen Reiches, Otto von Bismarck, ist Investmentbanker und gehört zur High Society.
Wie "Focus Online" berichtet, forderte die ESTV ihn am 21. April im Bundesblatt auf, innerhalb von zehn Tagen eine zur Zustellung bevollmächtigte Person zu nennen oder eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.
Auf dem Internetauftritt des Bundesrats ist das Dokument unter dem Namen "Mitteilung des Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)-Amtshilfe" für jedermann einzusehen.
Gesuche könnten mit gestohlenen Daten erstellt worden sein
"Es ist natürlich schon speziell, dass man den Namen einer von einem Amtshilfeersuchen betroffenen Person outet", räumte Alexander Dumas von der ESTV in der Schweizer "Sonntagszeitung" ein. Zur Begründung heißt es, dass die Steuerverwaltung jedem Betroffenen die Möglichkeit geben wolle, Rechtsmittel zu ergreifen.
Erst einmal bedeutet es jedoch, dass ein Amtshilfeersuchen an die Schweiz gestellt wurde, da die Heimatländer wissen möchten, wie viel Geld die möglichen Steuersünder im Alpenstaat versteckt haben könnten. Im Falle von Deutschland könnten die Gesuche sogar mit gestohlenen Daten erstellt worden sein.
Die Schweiz verlangt von ausländischen Ämtern übrigens, erhaltene Unterlagen vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.