Wer hat aber Lust, sich jetzt aufs Haarspalten und Exegismus von Posts zu versteifen ?
Das o.g. § 1.2 kann es nicht sein, da es nichts von dem sein kann.
Zitat des Zitats:
Das Beleidigen von Ethnien, Nationalitäten, Angehöriger einer Religion und Menschen bestimmter sexueller Orientierung ist verwarnungswürdig
"Versiffte Grüne", sind weder eine Ethnie, noch Nationalität, noch Angehörige einer Religion usw.
Und wie gesagt, wenn man mit Modrechten jemanden verwarnen will, wird man das immer hinbekommen und iwie auch passende Vorgaben dafür einbringen können. Man bringt was ein( also eine VW) und postet bei Kritik passende und "flexible Sätze" dazu.
Wer sich selbst der Objektivität verschrieben hat, sollte hierbei sehr streng vorgehen und sich nicht auf angreifbare Situationen einlassen.
Das Eis wird dann so dünn, egal wie man sich stabil stellt, dass man durchbrechen muß oder gar nur noch mit dem Kopf oben argumentieren kann, während alles andere längst ab Hals untergegangen ist.
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Mein Eindruck ist nicht, dass bei dieser speziellen VW der Antrieb aus der Objektivität und Sachlichkeit kam, sondern aus Persönlichkeitsgegenden.
Ausserdem , die "Betriebsgefahr der Forensik" bringt immer mit sich, das Späne fallen.
Und hierbei muß das Maß angelegt werden, ob jemand dabei über die "Betriebsgefahr" hinausgegangen ist oder nicht.
Allerhöchstens hätte eine Mahnung oder Warnung es getan, für die nach meiner Meinung ebenfalls kein Raum war.....nicht mal dafür