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Deutsche Entschädigungen für den Zweiten Weltkrieg an Serbien u. Ostblockländer

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 28870
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Kroatien, Bulgarien, Ungarn und Albanien haben unterm Faschismus im 2. WK schwere Verbrechen an Serben begangen in Bosnien, Kosovo, Kroatien, Vojvodina und Südwestserbien. Die Bosniaken haben mit den Ustase ja auch fleissig mitgemacht. Daher sollest du ganz ruhig sein bei solchen Forderungen

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Hier soll das Hauptthema aber Deutschland, siehe Polens Forderung, daher frage ich mich ob alle Ostblock Länder wozu ich auch Serbien zähle, noch Anrecht auf Reperaturschäden haben?

Du bist ein Schwätzer.
 
grundsätzlich gilt für mich, dass man 80 jahre später keine forderungen stellen kann.
die verusacher sind nicht mehr am leben.
die heute 80 jährigen wurden da erst geboren.

die nachkommen haben gewisse Verpflichtungen, denen sie auch nach kommen.
Serbien bekommt seit Jahrzehnten jedes jahr mehrere hundert Millionen euro.

auflistung findest du im Forum von mir.
 
Ich habe nichts mit dir, aber mit diesem Post hast du dich ins AUS geschossen was deine aktuelle und zukünftige GLaubwürdigkeit bzw. Veritabilität deiner Aussagen bedeutet bzw. angehet.

Griechenland hat absolut nichts bekommen, es sei denn du meinst die 150 Mio DM, die man nachdrücklich als für "humane Zwecke" protokolliert hat...
Also deine behaupteten Milliarden sind schon per se ne akute Beleidigung.

Und bevor du weiter Scheisse schreibst:

POLEN hat mehrfach ausdrücklich auf Reparationen verzichtet....Griechenland nicht ein MAL !!!
Les dich schlau, bevor du was behauptest und dir höchstens Blamagen einfährst.


GRiechenlands Ansprüche sind selbst laut einem vom Bundestag i.A. gegebenem Gutachten nicht geklärt. Haste verstanden? NICHT geklärt!

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Und gerade durch solche heinischen Behauptungen wird immer wieder unsubstantiierte Negativluft gegen GR verbreitet.
Mitternachts-Stammtisch Gejohle.

Ich habe so was mal in der BILD gelesen, Hirndominaz, als euer Minister so was forderte und die BILD schrieb das ihr schon so was in den 70er 80er gekriegt habt und vertraglich auf weitere Entschädigungen verzichtet. Tut mir leid, sofern ich falsch lag, hab ich auch Kur aufgeschnappt
 
Wenn man sämtliche Reperationen und Verluste an Territorien, etc. im 20. Jahrhundert gegeneinander aufrechnet, dann gehört Deutschland zu den Netto-Empfängern und Griechenland und Serbien zu den Netto-Zahlern. Das garantiere ich euch.

Aber ist ja eh alles scheißegal, Maradona möchte von Deutschland Geld haben und redet dann von kroatischen Verbrechen :toofunny:
 
Du wirfst vieles wild durcheinander Maradona. Polen, Tschechien, Griechenland sind schonmal ganz verschiedene Fälle. Polen hat eine eigene Entschädigung-Geschichte mit der DDR und der Sowjetunion, die wiederum die Entschädigungen Deutschlands an Polen festgelegt hat. Dazu gehören Entschädigungen durch Abbau deutscher Industrie, Lieferungen aus deutscher Produktion, aber auch die Abtretung Pommerns, Schlesiens und ein Teil Ostpreußens. Dazu der Verzicht des kommunistischen Polens auf weitere Entschädigungen. Und trotzdem gibt es Sicht der heutigen konservativen polnischen Regierung Forderungen von hunderten Milliarden. Ob das berechtigt ist kann kein Jurist mit einem Wort sagen, weil es keine bestehende Regelung dazu gibt. Geht schon bei der Frage los, ob es nach 80 Jahren verjährt ist, was nie von einem internationalen und von allen Seiten anerkannten Gericht behandelt wurde.

Tschechien wiederum wurde durch den Krieg vermutlich sehr wenig zerstört. Ein Teil ging durch das Münchner Abkommen an Deutschland, der Rest kurz danach ohne Gegenwehr nach Androhung von Gewalt. Bei Kriegsende 1945 war das Gebiet noch von deutschen Truppen besetzt, die sich mit der Kapitulation ergaben. Zudem kommen in Tschechien die Vertreibung von Millionen von Sudetendeutschen dazu, die ihrerseits jahrzehntelang Ansprüche an die Tschechoslowakei geltend machten und schliesslich darauf verzichtet haben (v,a. weil sie einfach nicht mehr leben)

Serbien dürfte schon Schwierigkeiten haben als Staat Ansprüche geltend zu machen, weil es hierfür nicht als Rechtsnachfolger Jugoslawiens akzeptiert werden wird. Mit Tito Jugoslawien gab es Entschädigungszahlungen sowohl aus der DDR in Form von Industriegütern als auch ein paar Millionen von der BRD. Ebenfalls nie behandelt wurden Ansprüche von vertriebenen oder zu zehntausenden nach Kriegsende in Lagern der Partisanen umgekommenen Donauschwaben, bzw. sie wurden von Deutschland entschädigt. Ich glaube nicht dass jemand diese Themen wieder hochholen will.
 
grundsätzlich gilt für mich, dass man 80 jahre später keine forderungen stellen kann.
die verusacher sind nicht mehr am leben.
die heute 80 jährigen wurden da erst geboren.

die nachkommen haben gewisse Verpflichtungen, denen sie auch nach kommen.
Serbien bekommt seit Jahrzehnten jedes jahr mehrere hundert Millionen euro.

auflistung findest du im Forum von mir.
Mord verjährt nie also lass das Klugscheißen .

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Also Griechenland soll es so machen wie Germany Zwei Weltkriege anfangen und wenn sie wie Deutschland den Krieg Verlieren sollen sie nichts Zahlen und wenn ein Paar lächerliche Millionen , griechenland hätte 1953 nein sagen sollen und sagen Schulden muss man zurückzahlen so wie es unsere Freunde 2010 gemacht gele nicht wahr mein Lieber Indianer.
 
Mord verjährt nie also lass das Klugscheißen .
Da geht es aber juristisch um verschiedene Dinge. Mord verjährt nach deutschem Strafrecht nicht, d.h. der Mörder kann immer angeklagt und bestraft werden. Wurde übrigens in den 60ern eingeführt, um Nazi Verbrecher auch nach Ablauf der damals noch geltenden Verjährung von 20 Jahren weiter verurteilen zu können.

Entschädigungsansprüche anderer Länder beziehen sich aber nicht auf das deutsche Strafrecht, das behandelt finanzielle Entschädigungen für vom NS Regime verübte Verbrechen im Ausland überhaupt nicht. Nur die individuelle Anklage und Verurteilung einzelner Straftäter. Über die Verjährung von dieser Art von Verbrechen gibt es kein internationales Gerichtsurteil, was es aber bräuchte, weil sich sonst nichts einklagen lässt. D.h. es hängt komplett davon ab, ob der deutsche Bundestag solche Forderungen akzeptiert und wenn ja in welcher Höhe.
 
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