Da geht es aber juristisch um verschiedene Dinge. Mord verjährt nach deutschem Strafrecht nicht, d.h. der Mörder kann immer angeklagt und bestraft werden. Wurde übrigens in den 60ern eingeführt, um Nazi Verbrecher auch nach Ablauf der damals noch geltenden Verjährung von 20 Jahren weiter verurteilen zu können.
Entschädigungsansprüche anderer Länder beziehen sich aber nicht auf das deutsche Strafrecht, das behandelt finanzielle Entschädigungen für vom NS Regime verübte Verbrechen im Ausland überhaupt nicht. Nur die individuelle Anklage und Verurteilung einzelner Straftäter. Über die Verjährung von dieser Art von Verbrechen gibt es kein internationales Gerichtsurteil, was es aber bräuchte, weil sich sonst nichts einklagen lässt. D.h. es hängt komplett davon ab, ob der deutsche Bundestag solche Forderungen akzeptiert und wenn ja in welcher Höhe.