So gehen alternative Fakten, manche Artikel bezeichnen es als Hetze:
Die CDU ist mal wieder vor der SPD umgekippt. Nun soll die kostenlose Familienversicherung abgeschafft werden - mit Mehrkosten von 240€ pro Monat.
Davon nicht betroffen, die in der Türkei lebenden Familien von Türken in Deutschland. Kinder, Ehepartner, sogar die Eltern : alle bleiben kostenfrei mitversichert. Finanziert von den deutschen Beitragszahlern. Da bekommt das Wort „Solidargemeinschaft“ eine völlig neue Bedeutung.
Wir Deutschen sollen nicht nur Millionen von arbeitsfähigen Flüchtlingen alimentieren, sondern auch die Gesundheitsversorgung in der Türkei bezahlen.
Das ist „Germany First“ á la CDU!
Fakten:
Die Behauptungen der AfD basieren auf einer Mischung aus aktuellen politischen Diskussionen in Deutschland und einer stark zugespitzten Darstellung bestehender internationaler Abkommen. Hier ist die Einordnung der einzelnen Punkte (Stand: April 2026):
1. Abschaffung der kostenlosen Familienversicherung
Der Kern: Es gibt tatsächlich Pläne der Bundesregierung (CDU und SPD), die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu reformieren.
Die Kosten: Im Gespräch ist ein Mindestbeitrag für Ehepartner ohne kleine Kinder von ca. 225 Euro bis 240 Euro pro Monat (200 Euro Kranken- plus 25-40 Euro Pflegeversicherung).
Wichtig: Kinder sollen nach aktuellem Stand weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben. Auch für Ehepartner mit Kindern unter sechs Jahren oder Pflegepflichten sind Ausnahmen vorgesehen.
2. Mitversicherung von Angehörigen in der Türkei
Das Abkommen: Es existiert seit 1964 ein deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen. Dieses erlaubt es in Deutschland versicherten Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen, Familienangehörige in der Türkei mitzuversichern.
Der Umfang: Mitversichert werden können Kinder und Ehepartner, in Ausnahmefällen (unter strengen Voraussetzungen des türkischen Rechts) auch Eltern.
Die Kosten: Diese Angehörigen sind für den Beitragszahler "kostenlos", da sie keinen eigenen Zusatzbeitrag zahlen. Die deutschen Krankenkassen zahlen der türkischen Sozialversicherung jedoch Pauschalbeträge oder erstatten tatsächliche Behandlungskosten nach türkischen Sätzen (die deutlich niedriger sind als deutsche Sätze).
Vergleich: Es ist faktisch richtig, dass diese Regelung durch die geplanten nationalen Änderungen bei der Ehegattenversicherung zunächst unberührt bliebe, da sie auf einem völkerrechtlichen Vertrag basiert.
3. "Alimentierung" von Flüchtlingen
Einordnung: Die Behauptung, steigende Beiträge lägen primär an der Versorgung von Flüchtlingen, wird von Experten und Faktenchecks regelmäßig als falsch oder irreführend eingestuft.
Finanzierung: Die Gesundheitskosten für Asylbewerber werden in den ersten Monaten meist durch Steuermittel der Kommunen oder Länder getragen, nicht direkt aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten. Später erhalten anerkannte Flüchtlinge im Bürgergeldbezug Leistungen, für die der Bund Pauschalen an die Krankenkassen zahlt (die allerdings oft als nicht kostendeckend kritisiert werden).
Fazit: Die AfD greift eine reale Debatte über Mehrbelastungen für deutsche Familien auf. Die Darstellung suggeriert jedoch eine direkte Finanzierung der Türkei durch deutsche Familien, was die komplexen völkerrechtlichen Abkommen und die tatsächlichen Finanzströme (Pauschalzahlungen vs. deutsche Arztkosten) stark vereinfacht und emotional auflädt.
Die CDU ist mal wieder vor der SPD umgekippt. Nun soll die kostenlose Familienversicherung abgeschafft werden - mit Mehrkosten von 240€ pro Monat.
Davon nicht betroffen, die in der Türkei lebenden Familien von Türken in Deutschland. Kinder, Ehepartner, sogar die Eltern : alle bleiben kostenfrei mitversichert. Finanziert von den deutschen Beitragszahlern. Da bekommt das Wort „Solidargemeinschaft“ eine völlig neue Bedeutung.
Wir Deutschen sollen nicht nur Millionen von arbeitsfähigen Flüchtlingen alimentieren, sondern auch die Gesundheitsversorgung in der Türkei bezahlen.
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Fakten:
Die Behauptungen der AfD basieren auf einer Mischung aus aktuellen politischen Diskussionen in Deutschland und einer stark zugespitzten Darstellung bestehender internationaler Abkommen. Hier ist die Einordnung der einzelnen Punkte (Stand: April 2026):
1. Abschaffung der kostenlosen Familienversicherung
Der Kern: Es gibt tatsächlich Pläne der Bundesregierung (CDU und SPD), die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu reformieren.
Die Kosten: Im Gespräch ist ein Mindestbeitrag für Ehepartner ohne kleine Kinder von ca. 225 Euro bis 240 Euro pro Monat (200 Euro Kranken- plus 25-40 Euro Pflegeversicherung).
Wichtig: Kinder sollen nach aktuellem Stand weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben. Auch für Ehepartner mit Kindern unter sechs Jahren oder Pflegepflichten sind Ausnahmen vorgesehen.
2. Mitversicherung von Angehörigen in der Türkei
Das Abkommen: Es existiert seit 1964 ein deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen. Dieses erlaubt es in Deutschland versicherten Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen, Familienangehörige in der Türkei mitzuversichern.
Der Umfang: Mitversichert werden können Kinder und Ehepartner, in Ausnahmefällen (unter strengen Voraussetzungen des türkischen Rechts) auch Eltern.
Die Kosten: Diese Angehörigen sind für den Beitragszahler "kostenlos", da sie keinen eigenen Zusatzbeitrag zahlen. Die deutschen Krankenkassen zahlen der türkischen Sozialversicherung jedoch Pauschalbeträge oder erstatten tatsächliche Behandlungskosten nach türkischen Sätzen (die deutlich niedriger sind als deutsche Sätze).
Vergleich: Es ist faktisch richtig, dass diese Regelung durch die geplanten nationalen Änderungen bei der Ehegattenversicherung zunächst unberührt bliebe, da sie auf einem völkerrechtlichen Vertrag basiert.
3. "Alimentierung" von Flüchtlingen
Einordnung: Die Behauptung, steigende Beiträge lägen primär an der Versorgung von Flüchtlingen, wird von Experten und Faktenchecks regelmäßig als falsch oder irreführend eingestuft.
Finanzierung: Die Gesundheitskosten für Asylbewerber werden in den ersten Monaten meist durch Steuermittel der Kommunen oder Länder getragen, nicht direkt aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten. Später erhalten anerkannte Flüchtlinge im Bürgergeldbezug Leistungen, für die der Bund Pauschalen an die Krankenkassen zahlt (die allerdings oft als nicht kostendeckend kritisiert werden).
Fazit: Die AfD greift eine reale Debatte über Mehrbelastungen für deutsche Familien auf. Die Darstellung suggeriert jedoch eine direkte Finanzierung der Türkei durch deutsche Familien, was die komplexen völkerrechtlichen Abkommen und die tatsächlichen Finanzströme (Pauschalzahlungen vs. deutsche Arztkosten) stark vereinfacht und emotional auflädt.
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