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Ehrenmord was tun ??

"Das Wort Gottes" welches von Menschen geschrieben wurde.
Und wie wir alle wissen, sind Menschen fehlerhaft.

Nicht zu vergessen das die Menschen dieses "Wort Gottes" auslegen wie es ihnen passt.
das ist ja mein reden....religionen wurden von menschen erfunden.

p,.s. trotzdem hat ehrenmord nichts mit religion zu tun

 
Du hast dich ja schlau gemacht aber dir ist entgangen,dass die Angelegenheit vor Gericht gestellt werden und für den Prozes ein richterliches Urteil vorliegen muss! Außerdem braucht man Beweise und der/die Angeklagte muss sich verteidigen können.Selbstjustiz ist in der Scharia nicht erlaubt!

Und wenn es kein Gericht gibt, das die Scharia beruecksichtigen/respektieren wuerde/mit ihr nicht im Einklang ist (z.B. ein christliches, juedisches oder polytheistisches) - was dann?
Was wenn klar ist, dass ein Rechtsystem/Gericht auch bei "erwiesener Untreue" der Frau keine Steinigung/keine Todesstrafe/ ueberhaupt keine Strafe verhaengen wuerde?
Bist du dir 100%tig sicher, dass sich daraus kein Anspruch zur Selbstjustiz rechtfertigen laesst?...

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Wieder die Frage, würde das einen unterschied machen?

(Bosniake)

Was fuer alberne Fragen... Bahrosuz ist waschechter Minoer/Minion...
 
Und wenn es kein Gericht gibt, das die Scharia beruecksichtigen/respektieren wuerde/mit ihr nicht im Einklang ist (z.B. ein christliches, juedisches oder polytheistisches) - was dann? Bist du dir 100%tig sicher, dass sich daraus kein Anspruch zur Selbstjustiz rechtfertigen laesst?...

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Was fuer alberne Fragen... Bahrosuz ist waschechter Minoer/Minion...

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Und wenn es kein Gericht gibt, das die Scharia beruecksichtigen/respektieren wuerde/mit ihr nicht im Einklang ist (z.B. ein christliches, juedisches oder polytheistisches) - was dann? Bist du dir 100%tig sicher, dass sich daraus kein Anspruch zur Selbstjustiz rechtfertigen laesst?...

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Es gibt keine Meinungsunterschiede unter den Gelehrten bezüglich der Tatsache, dass vergeltende Strafen, wie beispielsweise die Hinrichtung, von niemanden ausgeführt werden können als von denen, die in dieser Sache die staatliche Autorität besitzen und mit dieser Aufgabe (die Strafen durchzuführen) beauftragt sind.“

Eine weitere Aussage, vom “Ständigen Komitee für Rechtsfragen”

(Tafseer al-Qurtubi, 2/245, 246)

Die Hadd-Strafen können nur von einem islamischen Staatsoberhaupt ausgeführt werden, oder von dem, der seinen Platz einnimmt / ihn vertritt. Es ist einem islamischen Individuum nicht erlaubt diese Strafen durchzuführen, aufgrund der Unruhe und dem Chaos in welchem dies münden würde.“

(Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah 7 / 21)
 
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