was genau sagt denn der koran zu diesem thema?
in einem anderen forum fand ich ein zitat über einen hadith... hadith ist eine überlieferung von mohammeds worten: "Die Teilnahme der Frau an einem Beerdigungszug ist nicht streng verboten und darf daher auch nicht von der Gesellschaft streng verfolgt werden, wenn die Frau weiß, daß sie sich dabei unter Kontrolle hat (man denke an Ohnmacht oder Nervenzusammenbruch) und die Gebote des Islam einhält. So ist z.B. folgendes verboten: Wangenschlagen, Kleiderzerreißen, Singen von Klageliedern usw. Umm 'Atyya, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: "Uns (Frauen) wurde (vom Propheten) die Teilnahme an einem Beerdigungszug untersagt, jedoch ohne daß dieses (Verbot) streng verfolgt wurde." (Bu) Es ist sehr empfehlenswert, daß die Frau nicht daran teilnimmt und sich von den Strapazen des Marsches und den Blicken der Männermasse fernhält. Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer an einem Trauerzug teilnimmt, bis das Totengebet verrichtet worden ist, der wird mit einem Qirat belohnt. Und wer daran teilnimmt, bis die Beerdigung vollzogen worden ist, der wird mit zwei Qirat belohnt. Jemand fragte den Propheten: Wieviel sind zwei Qirat? Der Prophet erwiderte: Sie entsprechen zwei riesigen Bergen." Nummer des Hadith im Sahih Muslim [Nur auf Arabisch]: 1570
da wir wissen: "no woman, no cry*, ist es schlussendlich doch verboten...