
Die verschlossenen Akten – Richter in Manhattan verweigert Freigabe der Epstein-Grand-Jury-Protokolle
Ein Bundesrichter in Manhattan hat am Mittwoch den Antrag der Regierung abgelehnt, die Protokolle einer Grand Jury aus dem Strafverfahren gegen den in Ungnade gefallenen Finanzier Jeffrey Epstein freizugeben – und damit eine Entscheidung gefällt, die weit über die juristischen Feinheiten hinausreicht. Inmitten wachsender Verschwörungstheorien und enttäuschter Erwartungen an Präsident Trump bleibt der Fall Epstein ein Abgrund aus ungelösten Fragen, halben Wahrheiten und politischem Sprengstoff. Epstein, der sich über Jahrzehnte in den exklusivsten Kreisen der amerikanischen Gesellschaft bewegte, war 2019 wegen Menschenhandels mit Minderjährigen angeklagt worden. Doch in seiner 14-seitigen Stellungnahme stellte Richter Richard M. Berman nun klar: Die einzige Person, die damals vor der Grand Jury aussagte, war ein einzelner FBI-Agent. Mehr nicht. Der Richter betonte, das Material sei unbedeutend im Vergleich zu dem, was das Justizministerium ohnehin in seinen Akten halte. Wörtlich schrieb er, die Transkripte „verblassen im Vergleich zu den Ermittlungsinformationen und Materialien, die sich in den Händen des Department of Justice befinden“. Die Entscheidung fiel nur eine Woche, nachdem ein anderer Bundesrichter in Manhattan den Antrag der Regierung zurückgewiesen hatte, auch die Grand-Jury-Protokolle aus dem Verfahren gegen Ghislaine Maxwell offenzulegen. Maxwell, Epsteins langjährige Vertraute und Komplizin, verbüßt eine zwanzigjährige Haftstrafe, weil sie gemeinsam mit ihm junge Mädchen missbrauchte und ausbeutete. Auch hier folgte die Justiz der Linie, dass die Geheimhaltung der Grand Jury ein Schutzmechanismus ist, der nur in Ausnahmefällen durchbrochen werden darf – und solche Umstände, so Berman, seien nicht gegeben.
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Ein Bundesrichter in Manhattan hat am Mittwoch den Antrag der Regierung abgelehnt, die Protokolle einer Grand Jury aus dem Strafverfahren gegen den in Ungnade gefallenen Finanzier Jeffrey Epstein freizugeben – und damit eine Entscheidung gefällt, die weit über die juristischen Feinheiten hinausreicht. Inmitten wachsender Verschwörungstheorien und enttäuschter Erwartungen an Präsident Trump bleibt der Fall Epstein ein Abgrund aus ungelösten Fragen, halben Wahrheiten und politischem Sprengstoff. Epstein, der sich über Jahrzehnte in den exklusivsten Kreisen der amerikanischen Gesellschaft bewegte, war 2019 wegen Menschenhandels mit Minderjährigen angeklagt worden. Doch in seiner 14-seitigen Stellungnahme stellte Richter Richard M. Berman nun klar: Die einzige Person, die damals vor der Grand Jury aussagte, war ein einzelner FBI-Agent. Mehr nicht. Der Richter betonte, das Material sei unbedeutend im Vergleich zu dem, was das Justizministerium ohnehin in seinen Akten halte. Wörtlich schrieb er, die Transkripte „verblassen im Vergleich zu den Ermittlungsinformationen und Materialien, die sich in den Händen des Department of Justice befinden“. Die Entscheidung fiel nur eine Woche, nachdem ein anderer Bundesrichter in Manhattan den Antrag der Regierung zurückgewiesen hatte, auch die Grand-Jury-Protokolle aus dem Verfahren gegen Ghislaine Maxwell offenzulegen. Maxwell, Epsteins langjährige Vertraute und Komplizin, verbüßt eine zwanzigjährige Haftstrafe, weil sie gemeinsam mit ihm junge Mädchen missbrauchte und ausbeutete. Auch hier folgte die Justiz der Linie, dass die Geheimhaltung der Grand Jury ein Schutzmechanismus ist, der nur in Ausnahmefällen durchbrochen werden darf – und solche Umstände, so Berman, seien nicht gegeben.

Die verschlossenen Akten – Richter in Manhattan verweigert Freigabe der Epstein-Grand-Jury-Protokolle
Epstein, der sich über Jahrzehnte in den exklusivsten Kreisen der amerikanischen Gesellschaft bewegte, war 2019 wegen Menschenhandels mit Minderjährigen angeklagt worden. Doch in seiner 14-seitigen Stellungnahme stellte Richter Richard M. Berman nun klar: Die einzige Person, die damals vor der...
