Kenn mich mit Prozenten nicht aus^^,aber vielleicht überzeugt dich das hier.
Die Prostitution ist nach islamischem Recht als
Unzucht verboten und wird drakonisch geahndet. Es gibt aber eine Sonderform, welche das „Prostitutionsverbot“ gewissermaßen unterläuft: Die islamische
Genussehe, welche nur bei den
Schiiten erlaubt, bei den
Sunniten – der muslimischen Mehrheit – jedoch verboten ist. Ein
Schiit darf eine Frau für eine Zeitdauer von einer Stunde bis mehreren Jahren „heiraten“ (Koran, Sure 4 Vers 24) und muss ihr danach ihren (vorher festgelegten) Pflichtteil entrichten. Daher ist die Prostitution vor allem im Iran weit verbreitet. Nach Auffassung der Sunniten hat der
Prophet Mohammed diese Art der Heirat (
Mut'a-Ehe) untersagt. Sie sehen die Genussehe als Prostitution, welche verboten (
haram) ist.
Prostitution
Irananders: Zeitehe
Ps. bei den Sunniten ist es das gleiche,nur das es von aussen als verboten gilt,aber der gleiche mist läuft auch bei denen.
Nur das es Heimlicher ist.