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FPÖ (Un)Wahrheiten, Hetze und Märchen

"Strohmann-Spende" an AfD für Justiz weder relevant noch strafbar
Das Verfahren gegen Ex-FPÖ-Politiker Gerhard Dingler wurde rasch ad acta gelegt. Wie es ablief, will die Justiz nicht verraten. Die Grünen prüfen Gesetzeslücken

Rund 2,35 Millionen Euro leitete der frühere FPÖ-Politiker Gerhard Dingler aus Vorarlberg mitten im deutschen Wahlkampf Richtung AfD. Seiner Bank hatte er zuvor eine Schenkungsurkunde des ominösen deutsch-schweizerischen Millionärs Henning Conle präsentiert und von Immobilieninvestments gesprochen. Wenig später floss das Geld dann an eine deutsche Werbeagentur, die für die AfD tätig wurde. Für den deutschen Bundestag ist das klar eine "Strohmann-Spende". Für die österreichische Justiz ist hingegen nichts Strafbares passiert.

Dabei hatten die österreichischen Behörden ursprünglich schwere Verdachtsmomente gegen Dingler. Seine Hausbank, die Raiffeisen Montfort, hatte von ihm zusätzliche Dokumente rund um den Geldtransfer verlangt und eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgesetzt.

Geld via Vorarlberg
So stand im Raum, dass die Vorlage der Schenkungsurkunde strafbar sei, wenn Conle stets geplant habe, das Geld über Dingler an die AfD zu schleusen. Der Verdacht erhärtete sich auch, weil Conle bereits zuvor in mutmaßlich illegale Spenden an die AfD involviert war. Würde diese Urkunde als strafbar eingeschätzt, stamme das Geld aus einer kriminellen Handlung und es handle sich somit um Geldwäscherei.

 
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