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"Frieden, wenn Serben sich entschuldigen"

was bitte passt dir an meinem post nicht?

die absicht hatte milosevic ja, aber es ist zu keiner ausrottung gekommen. und was schmeckt dir hier nicht?

Du sagst er hatte die Absicht und ja er war auch auf nem "guten" Weg, er hat tausende Menschen ermordet....das geht schon als ziemlich perverser Genozid durch...kann man in der Liga der Hutu und Tutis ansiedeln...ganz klar.
 
du wirst sehen was solche menschen wie du serbien gebracht haben.
dein volk ist isoliert.
aber dich kümmerts nicht,du bist ja im ausland.


sag mal, was für drogen nimmst du? wovon redest du hawara??

woaah, ej, ab jetzt ignoriere ich dich, damit das klar ist.

anscheinend leidest du unter multipler persönlichkeit oder so.

aufregen, für ne weile die fresse halten und dann in der gegend rumschreien und von irgendwelchen dingen reden die keinen zusammenhang haben. :s
 
Du sagst er hatte die Absicht und ja er war auch auf nem "guten" Weg, er hat tausende Menschen ermordet....das geht schon als ziemlich perverser Genozid durch...kann man in der Liga der Hutu und Tutis ansiedeln...ganz klar.

stopp,stopp, stopp. als "gut" hab ich das auf gar keinen fall bezeichnet.

aber anscheinend ist das dann wohl ansichtssache. du bist albaner und wirst das immer so sehen, da es dein volk war ,dass betroffen ist. aber es gab keinen genozid in kosovo. genozid= völkermord. die ausrottung eines volkes, und die albaner wurden bei weitem nicht ausgerottet. das ist nun mal das resultat, ganz gleich welche absicht milosevic hatte.
 
stopp,stopp, stopp. als "gut" hab ich das auf gar keinen fall bezeichnet.

aber anscheinend ist das dann wohl ansichtssache. du bist albaner und wirst das immer so sehen, da es dein volk war ,dass betroffen ist. aber es gab keinen genozid in kosovo. genozid= völkermord. die ausrottung eines volkes, und die albaner wurden bei weitem nicht ausgerottet. das ist nun mal das resultat, ganz gleich welche absicht milosevic hatte.

UN-Konvention gegen Völkermord

Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 260 die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes(Convention pour la prévention et la répression du crime de génocide, Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide), die am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention im Februar 1955, Österreich hinterlegte die Beitrittsurkunde am 19. März 1958 und die Schweiz am 7. September 2000. Nach der Konvention ist Völkermord ein Verbrechen gemäß internationalem Recht, „das von der zivilisierten Welt verurteilt wird“.
Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. November 1947, in der festgestellt wurde, dass „Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert“, um den völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:
a) das Töten von Angehörigen der Gruppeb) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppec) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielend) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderunge) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe Im deutschen Völkerstrafgesetzbuch (§ 6 VStGB) wie auch im schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 264 StGB) ist die Tat entsprechend der Konvention definiert.
Diese Definition kann als mehr oder weniger allgemeingültig bezeichnet werden, denn der Völkermord ist dasjenige völkerstrafrechtliche Verbrechen mit der schärfsten und anerkanntesten Definition: Alle maßgeblichen Normierungen stimmen im Wesentlichen mit der Definition von Artikel II der Völkermordkonvention der UN (s. u.) überein. Andere völkerstrafrechtliche Tatbestände dagegen, insbesondere das Verbrechen des Angriffskrieges (Aggression), sind nicht allgemein anerkannt, weder im Völkerrecht noch von maßgeblichen Staaten.
Die praktische Bedeutung der Konvention war bis zu den Jugoslawienkriegen sehr gering. Bis dahin gab es nur sehr wenige Anklagen wegen Völkermords.



Mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen.




Ne Info an dich: Wir Albaner sind nicht so primitiv und gewaltätig wie es in serb. Medien dargestellt wird und wie es auch teilweise in diesem Forum erscheint, manches ist Propaganda, manches sind überschäumende Emotionen usw.
 
sag mal, was für drogen nimmst du? wovon redest du hawara??

woaah, ej, ab jetzt ignoriere ich dich, damit das klar ist.

anscheinend leidest du unter multipler persönlichkeit oder so.

aufregen, für ne weile die fresse halten und dann in der gegend rumschreien und von irgendwelchen dingen reden die keinen zusammenhang haben. :s


ich bin entspannt,bin ja frei,free oder wie es auf deiner sprache heißt "njet"

ich werde gleich zur therapie gehn,weil du mich ignorierst.
hälst dich echt für überwichtig.

ihr serben isoliert euch.
von tag zu tag
ein stein den ihr werft kommt dreifach zurück

die welt sieht eurer gesicht erneut,
der eine serbe hier im forum schrieb "wisst ihr nicht worauf das hinaus läuft"?!
er ist ein vernünftiger.

serbien will mitrovica,aber bald ist vielleicht mitrovica von serben befreit.

das kapieren köpfe wie du nicht.
solange es solche wie dich gibt ist alles ok.:toothy2:


schaufelt weiter,baby´s
 
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