grabovceva
Mamina i Tatina
Die Frage ist, ob dir die Begriffe etwas sagen?
Freibetrag (8004,-€), Werbungskosten, außerordentliche Kosten wie ein behindertes Kind beispielsweise usw., mindern dein zu versteuerndes Einkommen.
Also erhöhen dein reales Nettogehalt und mindern dieses nicht!
Außerdem sind die Sozialversicherungsbeiträge ja in relativen und nicht absoluten Zahlen ausgedrückt, du müsstest also mehr als 100% Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer bezahlen, um ein niedrigeres Nettogehalt vom Bruttogehalt zu erhalten.
Die Begriffe sagen mir sehr wohl etwas. Ich hab das nämlich vor einigen Wochen in der Schule gelernt. Freibetrag, Werbungskosten,...usw werden alle bei der Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage abgezogen. Schauher das Schema was wir haben:
Bruttobezug (also die ganzen Zuschläge und Überstundenentgelt sind schon dazugerechnet und die laufende Sozialversicherung abgezogen)
-Lohnsteuerfreie Beträge z.B. steuerfreie Überstundenzuschläge
-Sozialversicherung Diensnehmeranteil
-Freibetrag
-Pendlerpauschale
-Gewerkschaftsbeitrag
-E-Card-Service-Entgelt
= Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage
-Gewerkschaftsbeitrag
-Betriebsumlage
-E-Card-Service-Entgelt
-Akontozahlungen
-Lohn-(Gehalts-)Pfändungen
+Familienbeihilfe u Kinderabsetzbeitrag
=Überweisungsbetrag
so haben wir das in der schule gemacht. und meines erachtens kommt da natürlich weniger Netto raus als du Brutto bekommst.