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Urteil mit Signalwirkung
Belgisches Gericht entscheidet, dass das Vorgehen der Arbeiterpartei Kurdistans nicht »terroristisch« ist
Von Peter Schaber
Gegen den Krieg: Demonstranten fordern in Brüssel das Ende der türkischen Angriffe auf die kurdischen Gebiete (8.8.2015)
Foto: Francois Lenoir / Reuters
Es war eine überraschende Entscheidung, die am Donnerstag in Brüssel im Verfahren gegen kurdische Exilpolitiker gefällt wurde. Das Gericht stellte den Prozess ein und befand, dass die angeklagten Aktivisten nicht als Mitglieder einer »terroristischen« Vereinigung belangt werden können, weil das nach belgischem Recht nicht möglich sei, da in der Türkei Krieg herrsche. Die belgischen Behörden warfen insgesamt über 30 Kurdinnen und Kurden – darunter populäre Exilpolitiker wie Remzi Kartal, Zübeyir Aydar und Adem Uzun sowie Mitarbeiter kurdischer Medien – Unterstützung der auch in der Europäischen Union als »terroristische Vereinigung« kriminalisierten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vor.
Vor allem die Begründung des Urteils dürfte Signalwirkung haben. Das Gericht ordnete die Aktivitäten der PKK, die in den kurdischen Gebieten der Türkei gegen Soldaten und Polizisten vorgeht, als Handlungen im Rahmen eines »bewaffneten Konflikts« ein. »Diese Resolution erkennt an, dass es in der Türkei einen Krieg gibt und dass die Anschuldigungen Ankaras, die Kurden seien Terroristen, falsch sind«, hieß es in einer ersten Stellungnahme des kurdischen Exildachverbandes KNK.
Verärgert zeigte sich dagegen das Regime in Ankara. Man sehe in Belgien eine »Einstellung, die der Terrororganisation PKK erlaubt, offen zu agieren, und das verurteilen wir«, erklärte das türkische Außenministerium. Die belgischen Behörden sollen den »schweren Fehler« schnell korrigieren. Noch aggressiver meldete sich die der Regierungspartei AKP hörige Presse zu Wort. »Wenn die Richter nüchtern werden, werden sie schon bemerken, was sie getan haben«, kommentierte Daily Sabah-Kolumnist Ozan Ceyhun die Gerichtsentscheidung.
Ob und wie sich das Urteil auf die Rechtsprechung deutscher Gerichte auswirkt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. In der Bundesrepublik mussten sich in den vergangenen Wochen und Monaten zwölf kurdische Aktivisten vor Gericht verantworten. Obwohl ihnen keine Straftaten in Deutschland vorgeworfen werden, drohen ihnen lange Haftstrafen, da für die Verurteilung nach dem Paragraphen 129 b die bloße Mitgliedschaft in der PKK ausreicht.
Kurdische Vereine rufen die deutschen Behörden auf, sich ein Beispiel an dem Brüsseler Richterspruch zu nehmen: »An dieser Entscheidung sollten sich Bundesregierung, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte orientieren und ihre bisherige – internationales Recht ignorierende – Haltung überdenken und korrigieren«, heißt es in einer Pressemitteilung des Rechtshilfeverbandes Azadi. »Angesichts der von Erdogan betriebenen fortschreitenden Faschisierung der Türkei müssen sich die politisch Verantwortlichen in der BRD nicht ›sorgen‹, sondern sie müssen endlich handeln. Erdogans Politik muss geächtet und die Kriminalisierung von Kurden und linken Türken in Deutschland endlich beendet werden.«
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Eine gute Entwicklung.