Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Hass im Netz

Hasspostings gegen Richter: Die Justiz wehrt sich – völlig zurecht
Was sich aktuell im Netz abspielt, ist daneben und mitunter kriminell. Auch vermeintlich sachliche Kritik blendet oft aus, dass die Justiz eigene Kontrollsysteme hat

Die Fülle an Hass, mit der einige Richterinnen und Richter aktuell konfrontiert sind, ist schwer erträglich. Nach Causen wie dem Fall Anna und zuletzt dem Fall rund um Kater Schmotzer wird in Online-Netzwerken übelst beleidigt, gedroht und zum Teil auch zu Gewalt aufgerufen.

Die Justiz selbst geht nun rigoros gegen Hassposterinnen und Hassposter vor. Im Fall Anna setzte es gegen eine Person etwa eine Geldstrafe von knapp 3000 Euro, viele weitere Strafen dürften folgen. Dass die Justiz zu diesen Maßnahmen greifen muss, ist bedauerlich, aber unausweichlich. Was sich aktuell im Netz abspielt, ist völlig daneben und in vielen Fällen schlichtweg kriminell.

Hohes Vertrauen
Was sachliche Kritik angeht, so muss diese gegenüber staatlichen Institutionen natürlich immer möglich sein. Wer Gerichte kritisiert, der sollte sich aber mehrere Dinge bewusst machen. Erstens: Richterinnen und Richter urteilen unabhängig – und zwar ausschließlich auf Basis der ihnen vorgegebenen Gesetze. Zweitens: Das Gerichtssystem hat interne Korrekturmechanismen vorgesehen. Gegen jedes erstinstanzliche Urteil kann ein übergeordnetes Gericht angerufen werden.

In Österreich funktioniert dieses System im Großen und Ganzen sehr gut. Internationale Untersuchungen stellen den heimischen Gerichten regelmäßig Bestnoten aus. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz ist laut Erhebungen hoch – auch wenn so mancher Hassposter vom Gegenteil überzeugen will. (Jakob Pflügl, 16.8.2026)

 
Gilt vor allem für Österreich
Dickpics, Fake-Bilder, falsche Vorwürfe: Wie man sich im Netz wehren kann
Im Netz wird schnell beleidigt, bedroht oder verleumdet. Vier Beispiele zeigen, was rechtlich gilt und wie man sich online schützen kann

Was ist im Netz legal und wo werden rechtliche Grenzen überschritten? In der Praxis ist das oft gar nicht so einfach zu unterscheiden. DER STANDARD beschreibt vier Szenarien von Übergriffen im Netz und gibt eine Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung.

Vier Szenarien
Szenario 1: Leon schickt Sophie ein Bild seines besten Stücks. Sophie hat nicht darum gebeten und fühlt sich belästigt.

Erklärung: Wer unaufgefordert Dickpics versendet, macht sich seit Herbst 2025 strafbar. Das Gesetz ist geschlechtsneutral formuliert, erfasst sind also auch Frauen. In der Praxis sind es freilich fast ausschließlich Männer, die derartige Bilder verschicken. Möglich sind Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe, deren Höhe vom Einkommen abhängt. Das Gesetz gilt explizit auch für "künstlich erstelltes Material" – also für KI-generierte Bilder.

Szenario 2: Lukas erstellt mithilfe eine Nudifier-App ein echt aussehendes Nacktbild seiner Kollegin Sara. Er verschickt es über eine WhatsApp-Gruppe an 30 Kollegen.

Erklärung: Wer ohne Zustimmung der betroffenen Person Nacktbilder im Netz verbreitet, kann sich nach dem Cybermobbing-Paragrafen strafbar machen. Laut Gesetz droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Der Paragraf gilt nach Ansicht der meisten Juristinnen und Juristen auch für echt aussehende KI-Bilder. Im Zuge der KI-Verordnung wurde auf EU-Ebene zudem ein Verbot für Nudifier-Apps beschlossen, das ab 2. Dezember gilt.

Szenario 3: Ein Kunde fühlt sich vom Verkäufer Muhammed schlecht beraten. Er lädt ein Foto von ihm auf Instagram und behauptet fälschlich, Muhammed mache seinen Job nicht richtig.

Erklärung: Wenn jemand ein Bild hochlädt, ohne dass die betroffene Person zugestimmt hat, kann das rechtswidrig sein – vor allem dann, wenn die Person bloßgestellt oder ihre Privatsphäre verletzt wird. Im beschriebenen Fall könnte sich Muhammed wehren, weil mit dem Foto gleichzeitig Falschinfos verbreitet werden. Ob es erlaubt ist, ein Foto hochzuladen, hängt aber immer von der konkreten Situation ab. Je privater die Aufnahme, desto eher ist ihre Veröffentlichung unzulässig.

Szenario 4: Zeynep sieht auf Social Media ein Video von einem Polizisten. Darin wird fälschlicherweise behauptet, er habe jemanden verletzt. Zeynep teilt den Post.

Erklärung: Wer unbedacht Postings teilt, kann dafür zur Verantwortung gezogen werden, wie ein Fall vor dem Obersten Gerichtshof gezeigt hat - und das kann teuer werden. Ein Polizist war durch ein Posting einem massiven Shitstorm ausgesetzt. Das Höchstgericht entschied: Wer das Posting teilt und damit an dem Shitstorm teilnimmt, haftet für den Schaden des Polizisten; in diesem Fall 3000,- Euro. Ob man wusste, dass das Posting falsch ist, spielt dabei keine Rolle. Es reicht, das Risiko einer Falschmeldung in Kauf zu nehmen.

 
Zurück
Oben