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Hass im Netz

Armin (Wolf) gegen Goliath
Der ORF-Moderator möchte den Tech-Giganten X zu einem verantwortlichen Handeln bringen

Armin Wolf legt sich mit X (vormals Twitter) an. Nicht nur, dass er und eine Reihe anderer Medienpromis auf Bluesky umgestiegen sind – Wolf versucht es nun über den juristischen Weg. Und zwar auf einem Umweg, wie gleich zu zeigen sein wird, aber der Punkt ist:

Es geht um einen Troll, der auf X seit langem strafrechtlich relevanten toxischen Mist verbreitet, unter anderem über Wolf. Der hatte verschiedentlich versucht, den Hassposter bei X sperren zu lassen bzw. seine Daten herauszufinden (inzwischen wurde der Account gelöscht). Das stieß bei der von Elon Musk übernommenen Plattform auf ein höflich formuliertes "Fuck off!". Eine Erfahrung, die nicht nur Armin Wolf mit X gemacht hat.

Doch der bekannte ORF-Moderator verfiel nun auf den Ausweg, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu machen – wegen "Begünstigung" des anonymen Trolls durch Nichtherausgabe seiner Daten. In der Anzeige ist die Rede vom "begründeten Verdacht, dass unbekannte Mitarbeiter der Twitter International Unlimited Company absichtlich" einen unter Pseudonym auftretenden Nutzer der Verfolgung wegen einer strafbaren Handlung "ganz oder zum Teil zu entziehen versucht" haben. Mal sehen, ob X auf eine allfällige staatliche Verfolgung reagiert.

 
Neuer Fall von Online-Hass: "Bedroht und alleine gelassen"
Der aktuelle Fall einer Vergewaltigungsdrohung zeigt, wie erniedrigend diese Form der digitalen Gewalt gegen Frauen ist. Und wie rasch Ermittlungen enden können.

Ich frage mich ja, wie konkret eine Vergewaltigungsdrohung in Österreich formuliert sein muss, damit sie zu ernsthaften Ermittlungen führt. Denn oft werden solche Fälle überraschend rasch eingestellt. Aktueller Anlass: Die Publizistin Veronika Bohrn Mena bekam eine E-Mail, die mit den Worten begann, "hey meine maus". Danach heißt es: "wenn i di sehe bekomst mein teil rein. Bin drauf speziall, vor par jahren hab auch ne frau gegen ihren willn venascht. Tut gut du bist die nächste."

Das ist sogar eine sehr deutliche Form der Vergewaltigungsandrohung. Hier schreibt jemand in Ich-Form und kündigt an, "du bist die nächste." Im Vergleich dazu ist es in vielen anderen Fällen für Frauen ein Problem, dass die Drohungen gegen sie etwas vager bleiben. Dann heißt es nicht "ich werde dich vergewaltigen", sondern, "du gehörst vergewaltigt". Das stuft die Justiz dann oft nicht als "gefährliche Drohung" nach dem Strafrecht ein. Bei Bohrn Mena hingegen wird konkreter gedroht. Doch selbst hier stellt die Staatsanwaltschaft Krems das Ermittlungsverfahren ein.

Frustrierend ist daran auch, in welcher Bösartigkeit das E-Mail verfasst wurde. Es beinhaltet mehrere Bilder. Auf das Gesicht von Bohrn Mena schrieb jemand: "Fickfotze" und äußerte eine weitere Androhung der sexuellen Gewalt gegen sie. Verzeihen Sie, dass ich diese obszönen Ausdrücke zitiere: Aber ich tue es, um zu verdeutlichen, wie sinnvoll das wäre, hier weiter zu ermitteln. Außerdem enthält das E-Mail zwei Dickpics: Also zwei Penisbilder, darunter eine ekelhafte pornografische Szene. Bohrn Mena meint: "Diese E-Mail ist genauso verfasst, dass du dich maximal beschmutzt, erniedrigt fühlst."

 
Hass im Netz: Über 1.700 Meldungen bei ZARA 2024/2025
Der Verein ZARA hat gestern Abend seinen achten „Gegen Hass im Netz“-Bericht vorgelegt. Im Zeitraum September 2024 bis August 2025 sind demnach 1.716 Meldungen von Onlinehass dokumentiert worden.

Seit der Gründung der Beratungsstelle „Gegen Hass im Netz“ im Jahr 2017 wurden insgesamt 15.113 Fälle erfasst. Die meisten Fälle waren rassistisch motiviert (53 Prozent), dahinter folgte „nicht ideologisch motivierter Hass“ (31) und Sexismus (6). 46 Prozent (798 Fälle) der Hassmeldungen ordnete die NGO als (straf-)rechtlich relevant ein, 54 Prozent als nicht rechtlich relevant.

Unter den als strafrechtlich relevant eingeordneten Meldungen waren am häufigsten Beleidigungen (30 Prozent), gefolgt von Verhetzung (17 Prozent) und Cybermobbing (10 Prozent). Verstöße gegen das Verbotsgesetz machten neun Prozent der Meldungen aus, gefährliche Drohungen fünf Prozent und (Cyber-)Stalking drei Prozent. Weitere 26 Prozent fielen unter „sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände“, so ZARA.

Inhaltlich widmete sich der diesjährige Bericht dem Thema „Lawful but Awful“. Er zeige auf, wie sehr auch rechtlich zulässige Inhalte im Netz Menschen „verletzen, zum Schweigen bringen und insgesamt einen fairen, demokratischen Diskurs verhindern“, so ZARA.

„Legaler Onlinehass prägt Alltag vieler“
„Legaler Onlinehass prägt den Alltag vieler Menschen und macht sichtbar, wo der Rechtsstaat an seine Grenzen stößt, wenn es um den Schutz der Menschenwürde geht. Genau an dieser Schnittstelle beginnt die Arbeit von ZARA: Wir hören zu, beraten und handeln, wo andere Systeme nicht greifen“, erklärte ZARA-Geschäftsführerin Rita Isiba laut Presseaussendung des Vereins.

 
Hass im Netz
Koordinierte Online-Kampagne sollte Taylor Swift mit Nazi-Ideologie in Verbindung bringen
Aktuelle Untersuchung deckt Hassnetzwerk über 14 Plattformen hinweg auf. Auffällige Ähnlichkeiten zu der Kampagne gegen die Schauspielerin Blake Lively

Online-Hass ist kein neues Phänomen. Dass gerade Frauen davon betroffen sind, ebenfalls nicht. Wie wohl solche Kampagnen organisiert sind, wie groß sie zum Teil angelegt sind, zeigt nun aber eine aktuelle Untersuchung der KI-gestützten Analyseplattform Gudea auf, über die der Guardian berichtet. Der Fokus des Interesses: Eine Serie an aktuellen Angriffen auf Taylor Swift.

Online-Hass
Im Gefolge der Veröffentlichung des neuesten Albums der Sängerin wurde Swift in Sozialen Medien immer wieder vorgeworfen, eine Nähe zur Nazi-Ideologie und rechtsextremen Werten im Allgemeinen zu pflegen. Jene Konten, von denen diese Vorwürfe kamen, gaben sich dabei als linksgerichtete Kritikerinnen und Kritikern aus.

Wie sich jetzt zeigt, hat es sich dabei in Wirklichkeit um eine gezielte und großangelegte Hasskampagne gegen Taylor Swift gehandelt. Zu dieser Erkenntnis kommt jedenfalls Gudea nach der Analyse von zehntausenden Postings über 14 unterschiedliche Social-Media-Plattformen hinweg. Dabei zeigt sich, dass gerade einmal 3,77 Prozent der 18.000 beteiligten Konten mehr als 28 Prozent der Beiträge verfasst haben.

Beiträge, in denen die immer gleichen falschen Anschuldigungen wiederholt werden. So soll eine Halskette mit einem Blitzsymbol eine Anspielung auf SS-Insignien sein. Zudem hieß es mehrfach, dass sie in Verbindung zur rechtsextremen MAGA-Bewegung von Donald Trump stehe, und ihre Verlobung mit Football-Spieler Travis Kelce sie konservativ und zur "Tradwife" mache.

 
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