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Hass im Netz

Armin (Wolf) gegen Goliath
Der ORF-Moderator möchte den Tech-Giganten X zu einem verantwortlichen Handeln bringen

Armin Wolf legt sich mit X (vormals Twitter) an. Nicht nur, dass er und eine Reihe anderer Medienpromis auf Bluesky umgestiegen sind – Wolf versucht es nun über den juristischen Weg. Und zwar auf einem Umweg, wie gleich zu zeigen sein wird, aber der Punkt ist:

Es geht um einen Troll, der auf X seit langem strafrechtlich relevanten toxischen Mist verbreitet, unter anderem über Wolf. Der hatte verschiedentlich versucht, den Hassposter bei X sperren zu lassen bzw. seine Daten herauszufinden (inzwischen wurde der Account gelöscht). Das stieß bei der von Elon Musk übernommenen Plattform auf ein höflich formuliertes "Fuck off!". Eine Erfahrung, die nicht nur Armin Wolf mit X gemacht hat.

Doch der bekannte ORF-Moderator verfiel nun auf den Ausweg, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu machen – wegen "Begünstigung" des anonymen Trolls durch Nichtherausgabe seiner Daten. In der Anzeige ist die Rede vom "begründeten Verdacht, dass unbekannte Mitarbeiter der Twitter International Unlimited Company absichtlich" einen unter Pseudonym auftretenden Nutzer der Verfolgung wegen einer strafbaren Handlung "ganz oder zum Teil zu entziehen versucht" haben. Mal sehen, ob X auf eine allfällige staatliche Verfolgung reagiert.

 
Neuer Fall von Online-Hass: "Bedroht und alleine gelassen"
Der aktuelle Fall einer Vergewaltigungsdrohung zeigt, wie erniedrigend diese Form der digitalen Gewalt gegen Frauen ist. Und wie rasch Ermittlungen enden können.

Ich frage mich ja, wie konkret eine Vergewaltigungsdrohung in Österreich formuliert sein muss, damit sie zu ernsthaften Ermittlungen führt. Denn oft werden solche Fälle überraschend rasch eingestellt. Aktueller Anlass: Die Publizistin Veronika Bohrn Mena bekam eine E-Mail, die mit den Worten begann, "hey meine maus". Danach heißt es: "wenn i di sehe bekomst mein teil rein. Bin drauf speziall, vor par jahren hab auch ne frau gegen ihren willn venascht. Tut gut du bist die nächste."

Das ist sogar eine sehr deutliche Form der Vergewaltigungsandrohung. Hier schreibt jemand in Ich-Form und kündigt an, "du bist die nächste." Im Vergleich dazu ist es in vielen anderen Fällen für Frauen ein Problem, dass die Drohungen gegen sie etwas vager bleiben. Dann heißt es nicht "ich werde dich vergewaltigen", sondern, "du gehörst vergewaltigt". Das stuft die Justiz dann oft nicht als "gefährliche Drohung" nach dem Strafrecht ein. Bei Bohrn Mena hingegen wird konkreter gedroht. Doch selbst hier stellt die Staatsanwaltschaft Krems das Ermittlungsverfahren ein.

Frustrierend ist daran auch, in welcher Bösartigkeit das E-Mail verfasst wurde. Es beinhaltet mehrere Bilder. Auf das Gesicht von Bohrn Mena schrieb jemand: "Fickfotze" und äußerte eine weitere Androhung der sexuellen Gewalt gegen sie. Verzeihen Sie, dass ich diese obszönen Ausdrücke zitiere: Aber ich tue es, um zu verdeutlichen, wie sinnvoll das wäre, hier weiter zu ermitteln. Außerdem enthält das E-Mail zwei Dickpics: Also zwei Penisbilder, darunter eine ekelhafte pornografische Szene. Bohrn Mena meint: "Diese E-Mail ist genauso verfasst, dass du dich maximal beschmutzt, erniedrigt fühlst."

 
Hass im Netz: Über 1.700 Meldungen bei ZARA 2024/2025
Der Verein ZARA hat gestern Abend seinen achten „Gegen Hass im Netz“-Bericht vorgelegt. Im Zeitraum September 2024 bis August 2025 sind demnach 1.716 Meldungen von Onlinehass dokumentiert worden.

Seit der Gründung der Beratungsstelle „Gegen Hass im Netz“ im Jahr 2017 wurden insgesamt 15.113 Fälle erfasst. Die meisten Fälle waren rassistisch motiviert (53 Prozent), dahinter folgte „nicht ideologisch motivierter Hass“ (31) und Sexismus (6). 46 Prozent (798 Fälle) der Hassmeldungen ordnete die NGO als (straf-)rechtlich relevant ein, 54 Prozent als nicht rechtlich relevant.

Unter den als strafrechtlich relevant eingeordneten Meldungen waren am häufigsten Beleidigungen (30 Prozent), gefolgt von Verhetzung (17 Prozent) und Cybermobbing (10 Prozent). Verstöße gegen das Verbotsgesetz machten neun Prozent der Meldungen aus, gefährliche Drohungen fünf Prozent und (Cyber-)Stalking drei Prozent. Weitere 26 Prozent fielen unter „sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände“, so ZARA.

Inhaltlich widmete sich der diesjährige Bericht dem Thema „Lawful but Awful“. Er zeige auf, wie sehr auch rechtlich zulässige Inhalte im Netz Menschen „verletzen, zum Schweigen bringen und insgesamt einen fairen, demokratischen Diskurs verhindern“, so ZARA.

„Legaler Onlinehass prägt Alltag vieler“
„Legaler Onlinehass prägt den Alltag vieler Menschen und macht sichtbar, wo der Rechtsstaat an seine Grenzen stößt, wenn es um den Schutz der Menschenwürde geht. Genau an dieser Schnittstelle beginnt die Arbeit von ZARA: Wir hören zu, beraten und handeln, wo andere Systeme nicht greifen“, erklärte ZARA-Geschäftsführerin Rita Isiba laut Presseaussendung des Vereins.

 
Hass im Netz
Koordinierte Online-Kampagne sollte Taylor Swift mit Nazi-Ideologie in Verbindung bringen
Aktuelle Untersuchung deckt Hassnetzwerk über 14 Plattformen hinweg auf. Auffällige Ähnlichkeiten zu der Kampagne gegen die Schauspielerin Blake Lively

Online-Hass ist kein neues Phänomen. Dass gerade Frauen davon betroffen sind, ebenfalls nicht. Wie wohl solche Kampagnen organisiert sind, wie groß sie zum Teil angelegt sind, zeigt nun aber eine aktuelle Untersuchung der KI-gestützten Analyseplattform Gudea auf, über die der Guardian berichtet. Der Fokus des Interesses: Eine Serie an aktuellen Angriffen auf Taylor Swift.

Online-Hass
Im Gefolge der Veröffentlichung des neuesten Albums der Sängerin wurde Swift in Sozialen Medien immer wieder vorgeworfen, eine Nähe zur Nazi-Ideologie und rechtsextremen Werten im Allgemeinen zu pflegen. Jene Konten, von denen diese Vorwürfe kamen, gaben sich dabei als linksgerichtete Kritikerinnen und Kritikern aus.

Wie sich jetzt zeigt, hat es sich dabei in Wirklichkeit um eine gezielte und großangelegte Hasskampagne gegen Taylor Swift gehandelt. Zu dieser Erkenntnis kommt jedenfalls Gudea nach der Analyse von zehntausenden Postings über 14 unterschiedliche Social-Media-Plattformen hinweg. Dabei zeigt sich, dass gerade einmal 3,77 Prozent der 18.000 beteiligten Konten mehr als 28 Prozent der Beiträge verfasst haben.

Beiträge, in denen die immer gleichen falschen Anschuldigungen wiederholt werden. So soll eine Halskette mit einem Blitzsymbol eine Anspielung auf SS-Insignien sein. Zudem hieß es mehrfach, dass sie in Verbindung zur rechtsextremen MAGA-Bewegung von Donald Trump stehe, und ihre Verlobung mit Football-Spieler Travis Kelce sie konservativ und zur "Tradwife" mache.

 
Warum die Bohrn Menas mehr als 250 Klagen eingereicht haben
Das Ehepaar geht seit diesem Sommer vehement gegen Hasspostings vor. Mehr als 55 FPÖ-Repräsentanten sind betroffen

Ein Gesicht wie ein Gartentor: "stundenlang zum Zuschlagen ". Die "vertrottelte Tussi“ als "Fischfutter“. Ein "auf allen vieren angekrochener Asylant“. Das sind nur ein paar von hunderten Postings, die Sebastian Bohrn Mena und Veronika Bohrn Mena in den vergangenen Monaten über sich lesen mussten. Als "am meisten beleidigtes Ehepaar Österreichs“ hat sie ihr Anwalt Robert Kerschbaumer bezeichnet.

Das Paar und ihr Anwalt haben nun eine der größten Klagsserien gegen Hass im Netz gestartet, die Österreich je erlebt hat. Ihre Anträge richten sich gegen Urheber von Postings, deren Verteiler und Liker ebenso wie gegen Profilinhaber, die hasserfüllte Kommentare nicht löschen. Geklagt wurden mehr als 55 Repräsentanten der FPÖ. Die Wiener und steirischen Freiheitlichen erhielten schon gerichtliche Löschanordnungen; außerdem setzte es gegen einige Personen bereits Verurteilungen wegen Beleidigung. Ein aus der Anti-Coronamaßnahmen-Szene bekannter Agitator könnte demnächst in Beugehaft wandern. Und zwei rechtsextreme Medien wurden mit einstweiligen Verfügungen bedacht.

Demokratiepflege
Vier Ziele verfolgen die Bohrn Menas mit ihren Klagen, sagen sie dem STANDARD. Zunächst wollen sie hasserfüllte Postings unterbinden und gelöscht sehen. In einem weiteren Schritt soll ein Abschreckungseffekt erzeugt werden, der dann zur Demokratiepflege beiträgt.

Andere nehmen ihnen das nicht ab: Der rechte Autor Gerald Grosz sprach etwa sinngemäß davon, dass sich die Bohrn Menas mit Hasspostings bereichern würden. Das wiederum wurde Grosz per einstweiliger Verfügung untersagt. Es sei keine Bereicherung, sein Recht durchzusetzen, hielt die Richterin in diesem Fall vereinfacht gesagt fest.

 
Wie Gewalt die digitale Öffentlichkeit prägt
Wer heutzutage öffentlich Position bezieht, erlebt häufig nicht nur Widerspruch in der Sache, sondern wird persönlich bedroht. Wie das aussehen kann, malt der heute im ZDF laufende Spielfilm „Eine bessere Welt“ aus, in dem eine Wissenschaftlerin nach einem Talkshowauftritt von Trollen im Netz gejagt wird. Wie das tatsächlich aussieht, zeigt die nachfolgende Dokumentation „Hass im Netz: Eine bessere Welt“ von Julia Lösch.

Sie nähert sich dem Phänomen in kontrollierter Nüchternheit. Als Begleitwerk zu Sebastian Hilgers Drama interessiert sie sich weniger für spektakuläre Einzelfälle als für die soziale Grammatik digitaler Gewalt. Julia Lösch fasst Onlinebedrohungen nicht als Nebengeräusch des Netzes, sondern als Eingriff in reale Lebensverhältnisse auf. Ihre Dokumentation verschränkt die kalte Oberfläche des Digitalen mit den physischen Folgen für die Betroffenen: Eingeblendete Nachrichten und Hassbotschaften stehen neben Gesichtern, die Müdigkeit, Anspannung und kontrollierte Fassung zeigen. Der Film macht sichtbar, wie Bedrohungen aus dem Netz den Alltag durchdringen, den Tagesablauf bestimmen und das Sicherheitsgefühl untergraben.

Julia Lösch versammelt Stimmen, die die Mechanik digitaler Feindseligkeit exemplarisch erhellen. Die Klimaforscherin Claudia Kemfert, der Entertainer Riccardo Simonetti, die Dragqueen Vicky Voyage und der ehemalige Fußballprofi Kevin Plath berichten von ihren Erfahrungen. Sie alle eint die ernüchternde Einsicht, dass Sichtbarkeit nicht nur Reichweite bedeutet, sondern verwundbar macht. Kemfert, die seit Jahren wissenschaftliche Erkenntnisse gegen politische Aufladung verteidigt, erlebt Angriffe, die gezielt sexualisiert und entwürdigend ausfallen. Simonetti schildert die emotionale Erschöpfung, die mit dem ständigen Verteidigen der eigenen Existenz einhergeht; attackiert wird nicht bloß eine Position, sondern seine Präsenz im öffentlichen Raum. Bei Vicky Voyage kommt die Aggression als „Meinung“ daher, zielt tatsächlich aber auf Ausschluss. Kevin Plath schließlich beschreibt die Eigendynamik digitaler Anfeindung: wie einzelne Posts Kaskaden auslösen und Feindseligkeit aus einem bestimmten Anlass zu einem Dauerzustand wird.

 
Der offizielle Guide gegen Hass im Netz von Claudia Bauer (ehem. Plakolm)
Liebe Mitbürger, liebe weibliche Mitbürger, liebe Normaldenkende!

Der österreichische Sozialstaat ist kein Wunschkonzert und erst recht keine Hängematte für Menschen, die sich wegen ein bisschen Gegenwind im Internet gleich eine teure, steuerfinanzierte Therapie erhoffen. ZARA hat zweifellos Arbeit geleistet, welche Arbeit auch immer. Aber in Zeiten wie diesen gilt: Wer sich diskriminiert fühlt, muss auch Eigenverantwortung übernehmen.

Damit Sie künftig auch ohne Gratis-Beratungsstellen souverän mit Hass im Netz, rassistischen Anfeindungen oder Morddrohungen umgehen können, habe ich diesen Leitfaden entwickelt. Denn mit ein bisschen Hausverstand lässt sich nämlich jedes Trauma wegarbeiten.

Tipp 1: Resilienz durch Router-Abstinenz
Ihr Posteingang quillt mit Morddrohungen über? Schalten Sie den Router ab, oder noch besser: Ziehen Sie ins Waldviertel. Wer offline ist, der macht sich immun gegen digitalen Hass. Nutzen Sie die gewonne Zeit, um Ihr Dirndl für den nächsten Kirtag zu bügeln.

Tipp 2: Hassen Sie zurück
Angriff ist die beste Verteidigung. Beantworten Sie jede Morddrohung mit einer Gegenmorddrohung, jede Vergewaltigungsfantasie mit einer Gegenfantasie. Und wenn Sie ein Dickpic erhalten, zögern Sie nicht, auch Sie haben schließlich Genitalien.

Tipp 3: Seniorenhandy

Ja, die jungen Wilden bei uns in der Regierung wie der Stocker Chrisi oder eine Tanner Klaudia, die haben alle diese neuartigen Eiphones und Androide. Das brauch ich nicht! Ein Seniorenhandy reicht aus, auch ich habe seit langem eines und fahre gut damit. Seit der neuesten Version unterstützt es sogar SMS. Meine Kollegen aus der ÖVP haben sehr schlechte Erfahrungen gemacht mit Chats. Kann mir nicht passieren 🙂

Tipp 4: 60-Stunden-Woche
Von scheinheiligen Linken als "Ausbeute" verrissen, handelt es sich hierbei um die wohl effizienteste Maßnahme gegen Hass im Netz. Nach zwölf Stunden Wertschöpfung im Großraumbüro sind Hassmails Ihre geringste Sorge. Sie werden nur noch leere Kohlenhydrate in Ihren schlaffen Büroleib schaufeln und ins Bett fallen wollen.

Schachmatt, Hater!

Tipp 5: Brauchtum korrekt interpretieren
Vieles, was heute voreilig als "Rassismus" oder "sexuelle Belästigung" denunziert wird, ist in Wahrheit schützenswertes Brauchtum. Es gehört einfach dazu, dass der Bürgermeister beim Zeltfest nach dem achten Bier die Dirnen inspiziert. Und auch ein herzhaftes "Schleich di dorthin, wos'd herkummst" ist kein Fall für den Falter, sondern Tradition. Mehr Toleranz bitte!

 
Bildmaniplulation
KI-Bilder: Sebastian Bohrn-Mena gewinnt Klage gegen rechte Medien
RTV und "Infodirekt" hatten Bohrn-Mena mit verzerrter Mimik dargestellt, um seine Klagen gegen Hasspostings zu thematisieren. Oberlandesgericht Wien spricht Unterlassung aus

Wien – Nächster Etappensieg von Sebastian Bohrn-Mena im juristischen Kampf gegen Hass im Netz: Das Oberlandesgericht Wien entschied in zweiter Instanz zugunsten des Publizisten und gegen den oberösterreichischen Lokalsender RTV und gegen das rechtsextreme Magazin Infodirekt. Der Grund waren mittels KI-generierte Bilder von Bohrn-Mena, die die beiden Plattformen verwendet hatten, um ihn unvorteilhaft erscheinen zu lassen.

Das Oberlandesgericht konstatiert anhand der Deepfakes eine Verletzung des Bildnisschutzes und den Versuch einer bewussten Täuschung der Leserinnen und Leser. Bohrn-Mena, der mit seiner Frau Veronika, bereits zahlreiche Prozesse gegen Hassposter und Seitenbetreiber im FPÖ-Umfeld gewonnen hat – zuletzt etwa gegen Ex-BZÖ-Politiker Gerald Grosz, hatte RTV und Infodirekt auf einstweilige Verfügung und Unterlassung geklagt. Die Klagen wegen Schadenersatz stehen noch bevor.

Mit KI verzerrte Mimik
Ausgangspunkt der Klagen war ein Artikel, den Infodirekt im August 2025 auf seiner Webseite veröffentlicht hatte. Der Teaser verwies auf den RTV-Wochenrückblick, versehen mit folgendem Text: "Das sollten Sie über Sebastian Bohrn Mena wissen! Im aktuellen RTV-Wochenrückblick sprechen Nicolas Schott und Michael Scharfmüller nur über zwei Themen, die sind jedoch besonders brisant: Linke Politaktivist Sebastian Bohrn Menia überzieht Kritiker mit Klagen: Wir klären über seine Hintergründe auf. [...]"

 
Hass im Netz: Neos wollen Medienrecht bei Online-Kommentaren reformieren
Keine Bestrafung mehr für beleidigende Kommentare Dritter – Mehrere Vorschläge an Koalitionspartner

Wien – Die Neos fordern eine Neuregelung im strafrechtlichen Medienrecht. Social-Media-User sollen künftig nicht mehr für beleidigende Kommentare Dritter unter ihren Postings verantwortlich gemacht werden. "Das Ziel ist, Verantwortung dort anzusiedeln, wo sie tatsächlich liegt", teilte Neos-Justizsprecherin Sophie Wotschke der APA mit. Sie kündigte eine rasche Prüfung und Gespräche mit den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ an. Es kämen mehrere Lösungswege in Betracht.

Derzeit können Personen belangt werden, wenn jemand einen beleidigenden Kommentar unter ihren Beitrag geschrieben hat. Das geht auch, wenn der Kommentar gar nicht gesehen wurde. Zuletzt sorgten einige solcher Fälle für mediales Aufsehen. Die Kosten können laut Neos pro Kommentar schnell 2.000 Euro betragen. Besonders betroffen seien Medien, Journalistinnen und Journalisten, öffentliche Personen, aber auch Privatpersonen. Als Konsequenz würden viele die Kommentarfunktion sperren, was den demokratischen Diskurs einschränke.

"Hass im Netz muss konsequent verfolgt werden. Wer andere beleidigt, bedroht oder verleumdet, muss bestraft werden", betonte Wotschke. "Aber jemanden für das Fehlverhalten eines Dritten, von dem diese Person vielleicht gar nichts weiß, mit hohen Kosten zu belangen, geht völlig an diesem Ziel vorbei." Wotschke sprach sich für eine rasche Reparatur aus, die aktuelle Gesetzeslage sei "sachlich nicht rechtfertigbar". Ziel sei eine moderne und ausgewogene Regelung, die Hass im Netz wirksam bekämpfe und gleichzeitig Rechtssicherheit schaffe.

Reform des Kostenersatzes möglich
Dafür bringen die Neos mehrere Vorschläge ins Spiel. Eine Option sei ein "Notice-and-Takedown-Prinzip" für Kommentare Dritter. User wären damit nicht automatisch für fremde Kommentare haftbar, sondern müssten diese auf Aufforderung löschen. Auch eine Reform des Kostenersatzes sei möglich. Die aktuell hohen Verfahrenskosten würden Klagsmodelle begünstigen.

 
Ich möchte noch mal darauf hinweisen:
Riskante Klagen: Vorsicht, wenn Sie ein Social-Media-Profil haben!
Ein bizarrer Paragraf des Mediengesetzes führt dazu, dass das Erlauben von Diskussion im Internet derzeit finanziell gefährlich ist

Stellen Sie sich vor, Sie posten etwas auf Facebook, gehen schlafen. Mitten in der Nacht kommentiert ein anonymes Profil bei Ihnen etwas Rechtswidriges, beleidigt eine fremde Person. Obwohl Sie selbst nichts Klagbares gepostet haben, obwohl Sie nichts Problematisches getan haben, können Sie medienrechtlich belangt werden. Und auf vierstelligen Kosten sitzen bleiben. Denn im Mediengesetz gibt es eine eklatante Lücke, die nun erstmals auffiel – und die für Menschen mit Social-Media-Profil teuer werden kann.

Hohe Kosten
Auf diesen Missstand hat der Journalist Florian Klenk mehrfach hingewiesen. Die Kritik ist gerechtfertigt. Ein uralter Paragraf wird so eingesetzt, dass hohe Kosten entstehen. Zur Erklärung: Eigentlich sieht das europäische Recht etwas anderes vor. Wer ein Social-Media-Profil besitzt, etwa einen Account auf Instagram oder Facebook hat, haftet für die eigenen Postings. Schreibt man selbst eine Beleidigung, ist man sofort klagbar. Das ist richtig so. Man trägt Verantwortung für die eigenen Worte – man trägt auch Verantwortung für fehlende Moderation.

Konkret: Wenn jemand anderes bei der eigenen Seite rechtswidrig postet, eine Beleidigung oder Drohung hinterlässt, und man wird auf das Posting hingewiesen, reagiert nicht zeitnah, kann man dafür haften. Doch in Österreich passiert nun Folgendes: Es kann sogar Geld kosten, wenn jemand Drittes etwas Klagbares bei einem postet – man schreitet ein, entfernt den Kommentar nach Meldung. Trotzdem bleibt man auf Kosten sitzen!

Die Situation birgt ein Missbrauchspotenzial: Etwa ist denkbar, dass politische Gruppierungen mit Fake-Profilen beleidigende Postings über Leute aus ihren eigenen Reihen hinterlassen – und auch wenn man das nach Hinweis entfernt, wird man zur Kasse gebeten, weil eine Kanzlei bereits "medienrechtliche Anträge" einbrachte.

Konkret ist Klenk von dem Paragrafen betroffen: Eine Userin postete bei ihm beleidigend über den Publizisten Sebastian Bohrn Mena, nannte diesen unter anderem ein "wertloses Wesen". Keine Frage: Das ist ein entmenschlichender Kommentar. Bohrn Mena ging juristisch gegen Klenk vor, auch mit Bezug auf Paragraf 33 Absatz 2 des Mediengesetzes. Obwohl Klenk das Posting nach Hinweis löschte, muss er Gerichtsgebühren, die Kosten des Anwalts der Gegenseite und der eigenen Anwältin zahlen. Ein vierstelliger Betrag.

 
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