Ich verstehe nicht, warum der Mann nicht als eingeschränkt zurechnungsfähig gilt. Das kann doch nicht sein, dass selbst manche Straftäter, die schlimmste Delikte begangen haben, nach Prüfung ihres Geisteszustands in der forensischen Psychiatrie landen, so einer wie der "Drachenlord" aber ins Gefägnis muss. Wurde er überhaupt psychologisch begutachtet?
Und dann geht die Staatsanwaltschaft auch noch in Revision, damit die Gefägnisstrafe erhöht wird.