Ist nur in den folgenden Situationen gerechtfertigt:
1. Die auf zu tretende Person, hat dasselbe mit einem deiner Freunden gemacht.
2. Die Person ist sowas wie ein Vergewaltiger....da würden wir alle doch einmal mit vergnügen draufhauen....seien wir doch ehrlich und erst recht wenn man in irgendeiner Art davon betroffen ist. Wer was anderes behauptet lügt.
3. Der Typ stalkt und verfolgt deine Schwester und lässt sie nicht in Ruhe. Gut das könnte man alleine lösen, aber in Extremfällen können auch gerne mehrere mitmachen.
Was soll man sonst machen? Anzeigen? Das ist doch Schwachsinn, wegen Körperverletzung würde ich niemanden verklagen, solange man keine bleibenden Schäden ausgesetzt ist. Genauso wie eine einstweilige Verfügung, was nützt das bitte? Bis die Polizei antanzt, kann sich Person A, Person B trotzdem annähren und ihr Schaden zufügen. Ich rede hier nicht von wirklich hartem bzw. aggresiven drauftreten, da der Person wirklich leicht etwas passieren kann...eher so in der Art, nennen wir es Einschüchterung mit ein paar Prellungen, damit der Bastard nicht nochmal dasselbe macht. #keepinitreal