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Julian Assange

Tyler

Flop-Poster

„Verhandlung über Leben und Tod“: Letzte Chance für Julian Assange – wird er an die USA ausgeliefert?​

Seit 2010 macht Julian Assange weltweit Schlagzeilen. Der Wikileaks-Gründer fürchtet eine Abschiebung in die USA. Nun soll ein Gericht in London endgültig entscheiden.


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"Man kann niemanden im britischen Establishment ernst nehmen, der Russlands eiskalte Verfolgung von Alexej Nawalny kritisiert, während er zum Komplott der CIA, Julian Assange zu töten, bestenfalls schweigt, schlimmstenfalls mitschuldig ist."
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"Man kann niemanden im britischen Establishment ernst nehmen, der Russlands eiskalte Verfolgung von Alexej Nawalny kritisiert, während er zum Komplott der CIA, Julian Assange zu töten, bestenfalls schweigt, schlimmstenfalls mitschuldig ist."
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Das war doch nicht der einzige Mord den Putin angeordnet bzw. selber verübt hat. Ich bin schon gegen eine Auslieferung von Assange, aber dein Vergleich hinkt mehr als Goebbels.
Assange bekommt ein Verfahren, auch wenn ihm eventuell die Todesstrafe drohen sollte, dein Putin ist aber ein brutaler Mörder ohne Verfahren. So sieht es bei Putin mit Verrätern aus:
Russischer Geheimdienst verhöhnt Überläufer nach Tötung
Den mutmaßlichen Mord an einem zur Ukraine übergelaufenen russischen Hubschrauberpiloten hat ein Geheimdienst in Moskau mit Schadenfreude quittiert.

„Dieser Verräter und Verbrecher ist in dem Moment zu einer moralischen Leiche geworden, als er sein schmutziges und schreckliches Verbrechen plante“, sagte der Chef des russischen Auslandsgeheimdienstes SWR, Sergej Naryschkin, heute der staatlichen Nachrichtenagentur TASS zufolge.

Der Pilot wurde Berichten spanischer und ukrainischer Medien zufolge in der vergangenen Woche in einer Tiefgarage in der südspanischen Stadt Villajoyosa bei Alicante mit mehreren Schusswunden tot aufgefunden.

Er war im August vorigen Jahres aus Russland mit einem Armeehubschrauber vom Typ Mi-8 in die Ukraine geflogen und übergelaufen. Der ukrainische Geheimdienst feierte das als Coup. Der Mann lebte einem Agenturbericht zufolge zuletzt mit ukrainischem Pass unter falschem Namen in Spanien.

 
Entscheidende Assange-Anhörung geht in zweite Runde
Die entscheidende Anhörung im Tauziehen um die Auslieferung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange geht heute in die zweite Runde. Nachdem tags zuvor die Anwälte des 52-Jährigen ihre Argumente vor dem Londoner High Court dargelegt hatten, wird nun mit dem Plädoyer der Gegenseite gerechnet.

Wann eine Entscheidung fallen wird, ist noch unklar. Erwartet wurde aber, dass sie nicht direkt im Anschluss an den zweiten Anhörungstag verkündet werden soll.

Hoffnung auf Auslieferungsstopp
Für Assange ist die zweitägige Anhörung die letzte Hoffnung, seine Auslieferung an die USA vor britischen Gerichten noch zu verhindern. Die US-Regierung will dem Australier in den USA wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft.

 
Assange und Nawalny gleichsetzen?
Das ist nicht zu begründen, aber Assange sollte wegen unmenschlicher Haftbedingungen trotzdem freigelassen werden

Julian Assange ist kein Alexej Nawalny. Beide haben kriminelle und menschenrechtswidrige Machenschaften ihrer jeweiligen Staaten und Regierungen aufgedeckt. Aber Nawalny wurde von einem "mörderischen Regime" (so der österreichische Bundespräsident) und einer Diktatur in einem absurden Gerichtsverfahren verurteilt und, nachdem ein Giftanschlag auf ihn fehlgeschlagen war, in einem schauerlichen Straflager am Polarkreis auf Raten umgebracht. Assange droht ein ordentliches Gerichtsverfahren in einer Demokratie, nämlich den USA.

Aber nun kommt ein großes "Aber": Wie der österreichische Menschenrechtsexperte und frühere Sonderberichterstatter der UN Manfred Nowak festhält, sind auch die Bedingungen von Assange in britischer Auslieferungshaft "unmenschlich". Die Anhaltung in einem Hochsicherheitsgefängnis dauert schon Jahre und Jahre, der psychische und physische Zustand von Assange ist höchst bedrohlich. Wenn er tatsächlich mit lebenslänglicher Haftstrafe in einem berüchtigten US-Gefängnis landet, ist mit seinem Tod zu rechnen.

Kann man deshalb Alexej Nawalny, Julian Assange und deren Behandlung durch den jeweiligen Staat gleichsetzen – wie es nicht wenige Kritiker des Westens tun? Ist im Grunde kein Unterschied zwischen Wladimir Putins Russland und den USA Joe Bidens?

Nein, das ist auch vom Tatbestand her nicht möglich (davon gleich mehr). Aber die Behandlung von Assange ist trotzdem einer Demokratie und eines Rechtsstaates nicht würdig. Die Dauer seines Verfahrens und die Umstände seiner Haft sind rechtsstaatlich fragwürdig und offenbar von Rachegedanken beeinflusst. Das ist immer noch meilenweit von der Behandlung Nawalnys entfernt, der im Auftrag und/oder mit Wissen eines Diktators bewusst zu Tode gebracht wurde, aber es ist nicht in Ordnung.

Assange hat mit seiner Plattform Wikileaks Kriegsverbrechen der USA im Irak aufgedeckt. Er hat dabei aber auch durch Nennung von Namen Personen im US-Geheimdienstbereich gefährdet. Das ist der Hauptvorwurf, nicht die Tatsache der Aufdeckung an sich. Assange ist aber auch insofern fragwürdig, als er mit der Veröffentlichung von (irrelevanten) Mails der Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton 2016 mit größter Sicherheit zum Wahlsieg von Donald Trump beigetragen hat. Dabei wurde er nach den Ergebnissen eines US-Senatsausschusses wissentlich zum Instrument des russischen Geheimdienstes.

Das relativiert den Opferstatus von Assange gewaltig. Und das ist auch völlig unvergleichbar mit den Aktionen von Nawalny, der sich massiv für die Demokratie in Russland eingesetzt hat und unter anderem den märchenhaften Reichtum von Putin aufdeckte. Noch einmal: Nawalny wurde wegen seiner Opposition zu einer korrupten, mörderischen Diktatur umgebracht. Assange wird in einer Demokratie gerichtlich verfolgt. Dabei fließt offenbar in seiner Behandlung die Tatsache ein, dass er einen US-Wahlkampf beeinflusste (und sich dabei höchstwahrscheinlich von einer feindlichen Macht leiten ließ).

Dennoch sollte man Assange freilassen oder, einmal in den USA, rasch verurteilen und dann vom Präsidenten begnadigen lassen. Wegen Unmenschlichkeit in der Länge des Verfahrens und der Haftbedingungen. Und weil man Assange nicht mit Nawalny vergleichen können soll. (Hans Rauscher, 20.2.2024)


 
DEAL MIT USA?
Hoffnungsschimmer für Assange
Hoffnung auf baldige Freilassung aus seiner Gefangenschaft in London kann sich möglicherweise der WikiLeaks-Gründer Julian Assange machen. Laut einem „Wall Street Journal“-Bericht arbeitet das US-Justizministerium an einem Deal, der den jahrelangen Rechtsstreit über Assanges Auslieferung beenden könnte. Nach sieben Jahren Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London sitzt er seit knapp fünf Jahren in Auslieferungshaft.

Wie das „Wall Street Journal“ am Mittwoch unter Berufung auf Insider berichtete, erwäge das US-Justizministerium, die derzeit 18 Anklagen nach dem Spionagegesetz fallen zu lassen, falls sich Assange wegen Missbrauchs geheimer Dokumente schuldig bekennen sollte, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Assange könnte sich aus dem Gefängnis heraus darauf einlassen, ohne einen Fuß in die USA zu setzen.

 
Londoner Gericht verlangt US-Garantien
WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat in seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung an die USA noch einmal Aufschub erhalten. Er dürfe nicht unmittelbar ausgeliefert werden, entschied der Londoner High Court am Dienstag. Zwei Richter in London setzten den Anwälten der US-Regierung eine Frist von drei Wochen, um „auf zufriedenstellende Weise“ zu garantieren, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe und dass ihm nicht die Todesstrafe drohe.

Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Eine weitere Anhörung wurde für den 20. Mai angesetzt.

 
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